Rentenabschlag

Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruch­nahme der Altersrente

Thema Rentenabschlag ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt, früher in Rente zu gehen? Erfahren Sie hier alles zu den Möglichkeiten der vorzeitigen Inanspruch­nahme sowie zu den damit verbundenen Abschlägen auf die Altersente. Geklärt wird, ob Sie im Alter und wann Sie vorzeitig in Rente gehen können. Die wichtigsten Fragen zu den Möglichkeiten der früheren Rente und zu den Rentenabschlägen werden erörtert. Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie die Abschläge für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, berechnen. Dort erhalten Sie auch zahlreiche Informationen zu den in Frage kommenden Renten und dem jeweiligen frühest möglichen Rentenbeginn.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruch­nahme der Altersrente

  • 01.

    Welche Voraussetzungen gelten für die vorzeitige Inanspruch­nahme einer Rente?

    Die gesetzliche Altersrente kann nur vorzeitig bezogen werden, wenn Sie bis dahin eine Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt haben. Diese Mindest­versicherungs­zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung kann einerseits durch Beitragszeiten, andererseits mit sogenannten beitragsfreien Zeiten, wie z.B. Kindeserziehung und Ausbildung erfüllt werden. Schule und Studium ab dem 17. Geburtstag (kurz: Ausbildungszeiten) werden für maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt. Diese Ausbildungszeiten gelten nicht als beitragsfreie Zeiten bei der Rente für besonders langjährig Versicherte.

  • 02.

    Wie früh kann man in Rente gehen?

    Es besteht die Möglichkeit, bis zu vier Jahre früher in Rente zu gehen. Mit entsprechenden Rentenabschlägen ist es nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren möglich, statt mit 67 bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Dann beträgt der Rentenabschlag allerdings 14,4 Prozent auf die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme zu erwartende Rente. Statt der gesamten vier Jahre können Sie auch einen beliebig kürzeren Zeitraum bis zum regulären Beginn der Rente wählen.

  • 03.

    Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn?

    Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent der jeweils für diesen Zeitpunkt zu erwartenden Altersrente. Ihre Monatsrente fällt also für jeden Monat vorzeitiger Inanspruch­nahme der Altersrente um 0,3 Prozent geringer aus.

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  • 04.

    Entstehen neben den Rentenabschlägen noch weitere "Kosten"?

    In gewisser Weise ja. Denn neben der Reduzierung der Rente durch Abschläge ist auch zu beachten, dass bis zum Beginn einer vorzeitigen Rente auch weniger Entgelt­punkte (Rentenpunkte) gesammelt werden können. Gehen Sie also vier Jahre früher in Rente, fehlen Ihnen neben den Rentenabschlägen von 14,4 Prozent auch vier Jahre in Ihrem Rentenkonto. Einem Durchschnittsverdiener entgehen somit vier Entgeltpunkte. Die Rente ist daher dauerhaft aus zweierlei Gründen geringer: Rentenabschläge und fehlende Entgeltpunkte.

  • 05.

    Gelten die Rentenabschläge dauerhaft?

    Ja, die Abschläge erfolgen dauerhaft. Dauerhaft heißt, dass der Abschlag auch nach dem verfrühtem Rentenbezug bis zum Lebensende erfolgt. Wenn Sie beispielsweise vier Jahre früher Ihre Altersrente beziehen möchten, so beträgt der Abschlag 14,4 Prozent von der zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Altersrente. Bei einer immer höher liegenden Lebenserwartung summiert sich der durch den Rentenabschlag verursachte Verlust enorm.

  • 06.

    Welche Rentenarten sind möglich?

    Es gibt zwei gesetzliche Renten, die unter Inkaufnahme von Abschlägen vorzeitig, also früher in Anspruch genommen werden können: Die Rente für langjährig Versicherte und die Rente für schwerbehinderte Menschen. Für beide gilt eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren.

    • Für die Schwerbehindertenrente ist zudem ein Behindertengrad von mindestens 50 Prozent notwendig. Sie kann regulär - also ohne Abschläge - bereits zwei Jahre früher als die normale Regelaltersrente angetreten werden. Mit Abschlägen kann sie weitere 1 bis 36 Monate früher in Anspruch genommen werden.
    • Die Rente für langjährig Versicherte beginnt regulär hingegen erst zeitgleich mit der Regelaltersrente. Sie kann ab Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden.

  • 07.

    Ab wann ist die vorzeitige Rente möglich?

    Die Rente für langjährig Versicherte kann ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch genommen werden - sie ist die bekannte "Rente mit 63". Da der Beginn der normalen Regelaltersrente abhängig vom Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren liegt, kann die Rente für langjährig Versicherte also 24 bis 48 Monate vorzeitig mit Rentenabschlägen von dann 14,4 Prozent beginnen. Die Rente für schwerbehinderte Menschen beginnt abschlagsfrei zwei Jahre früher als die normale Altersrente, also abhängig vom Geburtsjahr zwischen 63 und 65 Jahren. Sie kann dann noch 36 weitere Monate früher, also im Alter von 61 bis 63 Jahren mit Rentenabschlägen in Höhe von 10,8 Prozent starten.

  • 08.

    Können Rentenabschläge durch eine Einmalzahlung ersetzt werden?

    Ja. Ab dem 50. Lebensjahr können die Abschläge durch Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Allerdings können Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, nicht ausgeglichen werden.

  • 09.

    Gibt es eine Alternative ohne Abschlag?

    Falls Sie bereits 45 Beitragsjahre absolviert haben, kann statt der Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) die Rente für besonders langjährig Versicherte gewählt werden. Sie beginnt grundsätzlich zwei Jahre früher als der normale Renteneintritt, also abschlagsfrei abhängig vom Geburtsjahr zwischen 63 und 65, kann aber nicht noch früher mit Abschlägen bezogen werden. Statt also z.B. die Rente für langjährig Versicherte 24 Monate früher mit Abschlägen von 7,2 Prozent in Anspruch zu nehmen, kann bei 45 Beitragsjahren ab dem gleichen Zeitpunkt die gleichwertige Rente für besonders langjährige Versicherte begonnen werden.

  • 10.

    Kann es auch Zuschläge geben?

    Ja. Falls Sie sich entschließen, über den regulären Renteneintrittstermin hinaus arbeiten zu gehen, erhalten Sie je weiteren Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent der Regelaltersrente. Wenn Sie also beispielsweise ein Jahr länger bis zu Ihrem 68. Geburtstag arbeiten, erhalten Sie ein Plus von 6 Prozent an Rentenzuschlägen, sowie -  als Durchschnittsverdiener - einen weiteren Entgeltpunkt, der 2022 ein Plus von weiteren knapp 35 Euro für die monatliche Rente ausmacht. Ein Rentenanspruch von 1.000 Euro wird nach einem Jahr Verlängerung somit zu rund 1.095 Euro. Eine Obergrenze gibt es bei diesem Zuschlag und beim Sammeln weiterer Entgeltpunkte übrigens nicht.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Abschläge bei Rente für besonders langjährig Versicherte?

    Unser Nutzer wo....e.de hatte am 11.12.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte eine kurze Frage zum meinem Renteneintritt. Ich könnte ab dem 01.08.2023 in Rente für langjährig Beschäftigte gehen (45 Jahre voll). Ist es möglich, bereits im Januar 2022 in Rente zu gehen und mit welchen Abzügen müsste ich rechnen? Danke im Voraus für die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang H.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 11.12.2021:
    Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung Ihrer Fragestellung eignet sich unser Rentenabschlagrechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenabschlag/rechner.php.

    Eine frühere Inanspruchnahme der Rente mit Abschlägen ist nur bei der Rente für <b>langjährig Versicherte</b> (35 Jahre Wartezeit) möglich. Diese Rente für langjährig Versicherte kann bis zu 36 Monate mit Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat, also mit bis zu 10,8 Prozent (36 mal 0,3) dauerhaftem Abschlag frühzeitig in Anspruch genommen werden. Dabei ist immer zu beachten, dass über diese 10,8 Prozent hinaus auch die bei früherem Renteneintritt weniger gesammelten Rentenpunkte berücksichtigt werden müssen. Dadurch schrumpft die Rente dauerhaft noch stärker, als die 10,8 Prozent.

    Sie haben mit 45 Jahren Wartezeit einen Anspruch auf die Rente für <b>besonders langjährig Versicherte</b>. Diese Art der Rente kann jedoch - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Rentenabschlag?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Rentenabschlag" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 01.07.2021

  • 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 und bis 30. Juni 2022 geltenden Rentenwerte im Rentenabschlag-Rechner sowie in den Texten der Themenwelt Rentenabschlag
  • 02.06.2020: Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
  • 04.11.2019: Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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