Wie hoch der Anteil der Steuer am Kaffee ist

Wissenwertes zum Thema Kaffeesteuer

Thema Kaffeesteuer ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Wissen Sie wie hoch der Anteil der Kaffeesteuer bei Ihrem letzten Einkauf war? Wie viel verdient der Staat? Unser Kaffeesteuer-Rechner gibt Ihnen hier Auskunft.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Kaffeesteuer

  • 01.

    Was ist die Kaffeesteuer?

    Die so genannte Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, bei der Kaffee sowie kaffeehaltige Waren, die nach Deutschland importiert werden, besteuert werden.

  • 02.

    Wann wurde die Kaffeesteuer eingeführt?

    Der erste Vorläufer der Kaffeesteuer wurde bereits im 18. Jahrhundert eingeführt. Nachdem der Kaffeekonsum schon im 17. Jahrhundert stark gestiegen war, versuchte das damalige Königreich Preußen zwischen 1781 und 1787 ein Kaffeemonopol einzuführen. Als dieses nicht erfolgreich war, wurde stattdessen ein Einfuhrzoll festgelegt. Später wurden Kaffeezölle vom Deutschen Zollverein festgelegt, bevor sie ab 1871 dem Deutschen Reich zugewiesen wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Kaffeesteuer dann ab 1948 auf dem Gebiet der West-Alliierten eingeführt und auch nach der Gründung der Bundesrepublik beibehalten.

  • 03.

    Wie hoch ist die Kaffeesteuer?

    Die Höhe der Kaffeesteuer ist abhängig vom jeweils besteuerten Produkt. Bei gewöhnlichem Röstkaffee liegt der Steuersatz derzeit bei 2,19 Euro pro Kilogramm, bei löslichem Kaffee werden 4,78 Euro je Kilogramm fällig. Eine Mischung aus löslichem und Röstkaffee wird anhand der jeweiligen Inhaltsanteile besteuert. Nutzen Sie unseren Kaffeesteuer-Rechner zur Ermittlung der Steuer je Pfund Kaffee.

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  • 04.

    Wer zahlt die Kaffeesteuer?

    Ziel der Kaffeesteuer ist es, wie auch bei anderen Verbrauchssteuern, den Verbrauch von Kaffee durch den Endverbraucher zu besteuern. Um das Einziehen der Kaffeesteuer zu erleichtern, wird jedoch nicht der einzelne Verbraucher besteuert, vielmehr entsteht die Steuerpflicht zu dem Zeitpunkt, an dem der Kaffee in den deutschen Wirtschaftskreislauf tritt. In der Praxis wird die Kaffeesteuer fällig, wenn Kaffee aus dem Steuerlager entnommen oder direkt dort verbraucht wird. Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen Steuerschuldner für die Kaffeesteuer sein.

  • 05.

    Was ist ein Steuerlager?

    Wenn keine Steuern anfallen sollen, muss der Kaffee in einem von der Zollverwaltung speziell zugelassenen Steuerlager gelagert, hergestellt oder verarbeitet werden. Ein so genanntes Steuerlager besteht aus einem oder mehreren baulich zueinander gehörenden Räumen, in denen Einrichtungen zur Lagerung, zur Herstellung oder zur Verpackung von Kaffee aufgebaut wurden. Auch angrenzende Flächen, die zu betrieblichen Zwecken genutzt werden, gehören zum Steuerlager. In dem Moment, in dem der Kaffee das Steuerlager verlässt, wird die Kaffeesteuer fällig.

  • 06.

    Gibt es Ausnahmen von der Kaffeesteuer?

    Die Kaffeesteuer ist nicht fällig, wenn Kaffee als Folge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört wird oder unwiederbringlich verloren geht. Damit der Steuerpflichtige keine Kaffeesteuer zahlen muss, muss er einen dieser Tatbestände hinreichend nachweisen können. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn es im Lager zu einem Wasserschaden kommt, durch den der Kaffee nicht mehr für die Weiterverarbeitung verwendet werden kann. Auch für den Fall, dass es beim Rösten der Kaffeebohnen zu einem Fehler kommt, so dass diese Bohnen nicht mehr verkauft werden können, ist keine Kaffeesteuer fällig.

  • 07.

    Welche Regelungen gelten beim Kauf von Kaffee durch Privatpersonen in anderen EU-Ländern?

    Kaffeehaltige Waren oder Kaffee, die von Privatpersonen zum Eigenbedarf in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union für den Eigenbedarf erworben und nach Deutschland gebracht werden, unterliegen nicht der Steuerpflicht. Als Richtwert für den Eigenbedarf gilt dabei eine Menge von zehn Kilogramm. Diese Grenze gilt allerdings nur, wenn der Kaffee persönlich im Ausland abgeholt wird. Werden dagegen Kaffee oder kaffeehaltige Waren über das Internet bestellt, muss darauf auch von Privatpersonen Kaffeesteuer gezahlt werden.

  • 08.

    Welche Regelungen gelten für die Ausfuhr von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren?

    Wenn kaffeehaltige Waren, für die bereits Kaffeesteuer gezahlt wurde, aus dem deutschen Steuergebiet ausgeführt werden, kann dafür eine Erstattung beantragt werden. Bei der Ausfuhr von Kaffee ist dies dagegen nicht möglich, der Kaffee muss vielmehr direkt aus dem Steuerlager ausgeführt werden.

  • 09.

    Wer kassiert die Einnahmen aus der Kaffeesteuer?

    Die Kaffeesteuer wird von Bundeszollverwaltung erhoben. Die gesamten Einnahmen, die durch die Kaffeesteuer entstehen, fließen in den Haushalt des Bundes.

  • 10.

    Wie hoch sind die Einnahmen aus der Kaffeesteuer?

    In den vergangenen Jahren lag das Aufkommen aus der Kaffeesteuer in der Bundesrepubilk bei insgesamt knapp über einer Milliarde Euro pro Jahr.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kaffeesteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 12.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kaffeesteuer" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.06.2020

  • 20.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bei löslichem Kaffee bzw. von 7 auf 5 % bei Röstkaffee für das 2. Halbjahr 2020 im Kaffeesteuer Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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