Als Endverbraucher müssen Sie in Deutschland auch für elektrischen Strom eine Steuer und diverse Abgaben bezahlen.
Diese wird aus praktischen Gründen nicht direkt bei Ihnen, sondern bei den stromproduzierenden
Unternehmen erhoben. Ihr Anteil an der Stromsteuer wird indirekt über den Strompreis erhoben. Wenn Sie
wissen wollen, wie viel Stromsteuer Sie zahlen können Sie hier Ihre Daten angeben.
Strompreisberechnung: Die Berechnung der Stromsteuer ist abhängig vom Energiemix
Die Stromsteuer wird in Deutschland erhoben, um den Verbrauch von elektrischer Energie einzudämmen.
Die Einnahmen sollen der gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Dadurch wird ein freiwilliger
Verbrauch dazu herangezogen, die Arbeit günstiger zu machen. Um erneuerbare Energien zu fördern, sind
diese nicht von der Stromsteuer betroffen. Je nachdem, welchen Energiemix Sie von Ihrem Stromlieferanten
beziehen, zahlen Sie also Stromsteuern in unterschiedlicher Höhe. Auf Ihrer Abrechnung muss angegeben
sein, in welchem Prozentsatz der Strom aus welchen Quellen stammt. Zu den steuerlich begünstigten
Herstellungsverfahren zählen Solarmodule, Windkraftanlagen und Wasserkraft, sofern sie aus einem Kraftwerk
mit weniger als 10 Megawatt Leistung stammt. Mithilfe des Strompreisrechners können Sie also den tatsächlichen
Betrag der von Ihnen entrichteten Stromsteuer ermitteln.
Strompreis Rechner : Vergünstigung nur für Unternehmen und gewerbliche Betriebe
Es gibt zahlreiche Vergünstigungen, nach denen die Stromsteuer entfällt oder verringert wird. Als privater
Verbraucher kommen Sie allerdings nicht in den Genuss dieser Vergünstigungen. Produzierende Unternehmen
oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen zum Beispiel bei einer Belastung von mehr als 250 Euro
nur noch einen um 25 Prozent verringerten Stromsteuersatz von 15,37 pro Megawattstunde zahlen. Besonders
energieintensive Prozesse im produzierenden Gewerbe sind von der Steuer sogar ganz befreit. Auf diese Weise soll
die Konkurrenz ausländischer Unternehmen etwas gemildert werden. Die tatsächliche Stromsteuer ist also nicht
einfach mit dem Strompreis zu verrechnen, obwohl dies in der Praxis normalerweise so geschieht. Interessant
ist der Rechner aber auch für Betriebe oder private Verbraucher, die ihren Strom selbst produzieren. Als
Verbrauchssteuer ist diese nämlich auch bei Eigenverbrauch zu entrichten. Damit keine unangemessenen Forderungen
auf Sie zukommen, sollten Sie den zu entrichtenden Betrag selbst ausrechnen können.
Die Seiten der Themenwelt "Strompreis" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 09.11.2021
09.11.2021: Anpassung des Strompreisrechners mit den Werten für KWK-Umlage, EEG-Umlage, § 19-Umlage, Offshore-Umlage und abLa-Umlage für 2022
19.11.2020: Anpassung des Strompreisrechners mit den Werten für KWK-Umlage, EEG-Umlage, § 19-Umlage, Offshore-Umlage und abLa-Umlage für 2021
20.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent für das 2. Halbjahr 2020 im Strompreisrechner.
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