Das Baukindergeld wurde am 8. Juli 2018 durch den Bundestag beschlossen.
Familien mit Kindern erhalten beim Erwerb von Wohneigentum diese staatliche Förderung. Damit erhalten junge Familien jährlich 1 200 Euro
Baukindergeld je Kind, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.Mit dem Baukindergeld-Rechner können Sie das voraussichtliche Baukindergeld gleich hier für Ihre persönliche Situation berechnen.
Beantragen können Sie das Baukindergeld
hier bei der KfW.
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird der bisher bis Ende 2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des
Baukindergeldes coronabedingt um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert.
Viele Familien konnten bestimmte Fristen zum Jahresende 2020 coronabedingt nicht einhalten. So wurden Baugenehmigungen
nicht rechtzeitig erteilt oder der Kaufvertrag konnte nicht bis zum Jahresende geschlossen werden.
Daher können Familien nun einen Antrag auf Baukindergeld stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021
(ursprünglich: 31. Dezember 2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.
Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.
Für die Berechnung des Baukindergeldes sind lediglich die Angaben zum Jahresbrutto und zur Anzahl der Kinder notwendig:
Jahresbrutto
Geben Sie bitte das Brutto-Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich eventueller absetzbarer Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen ein.
Dies entspricht dem zu versteuernden Haushaltseinkommen, welches für das Baukindergeld grundsätzlich maßgebend ist:
Jahreseinkommen
− Freibeträge
= zu versteuerndes Einkommen
Jahreseinkommen
Hierzu zählen wiederkehrende Bezüge wie Arbeitsentgelt, Renten- und Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen sowie Einkünfte, die ein Unternehmer aus
seinem Geschäftsbetrieb zur Bestreitung des Lebensunterhalts für sich und seine Familie erzielt oder entnimmt.
Dazu kommen noch Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sowie Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz.
Freibeträge
Um das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen, kann das Einkommen u.a. um folgende Freibeträge gemindert werden.
Sonderausgaben wie z.B. Vorsorgeaufwendungen und Kirchensteuer,
Außergewöhnlichen Belastungen,
Freibeträge für Kinder, falls diese günstiger als das Kindergeld sind.
Anzahl Kinder
Geben Sie bitte die Anzahl Ihrer mit Ihnen gemeinsam im Haushalt lebenden Kinder an.
Herr und Frau Neu möchten sich mit ihren beiden kleinen Kindern den Traum vom Eigenheim erfüllen.
Sie haben von den jüngsten Planungen aus den Koalitionsverhandlungen erfahren und möchten nun berechnen, wie hoch ihr Anspruch auf Baukindergeld sein könnte.
Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen liegt bei 100.000 Euro.
1. Freibeträge berechnen
Je Kind kann zur Berechnung des für das Baukindergeld maßgeblichen Einkommens ein Freibetrag in Höhe von 15 000 Euro vom zu
versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen werden.
Bei zwei Kindern beträgt der Freibetrag für Familie Neu also insgesamt 30 000 Euro.
2. Maßgebliches Einkommen berechnen
Das maßgebliche Einkommen ist die Differenz aus dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und dem Freibetrag für die Kinder.
Die Höhe dieses maßgeblichen Einkommens entscheidet darüber, ob Familie Neu einen Anspruch auf Baukindergeld hat.
Bis zu einer Grenze von 75 000 Euro besteht dieser Anspruch. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch auf Baukindergeld.
Haushaltseinkommen
100.000 Euro
− Freibetrag Kinder
− 30 000 Euro
= Maßgebliches Einkommen
= 70 000 Euro
Damit liegt Familie Neu unterhalb der Einkommensgrenze und hat somit Anspruch auf Baukindergeld.
3. Baukindergeld je Jahr berechnen
Das maßgebliche Haushaltseinkommen von Familie Neu liegt nicht oberhalb der Einkommensgrenze von 75 000 Euro.
Daher haben Sie je Kind einen jährlichen Anspruch auf Baukindergeld in Höhe von 1 200 Euro.
Für Familie Neu beträgt der Anspruch bei zwei Kindern demnach jährlich 2 400 Euro.
4. Baukindergeld für die Förderungsdauer berechnen
Die Förderungsdauer für Baukindergeld beträgt 10 Jahre.
Demnach beträgt der gesamte Anspruch auf Baukindergeld 10 Jahre lang 2 400 Euro, also
insgesamt 24 000 Euro.
Die Seiten der Themenwelt "Baukindergeld" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 16.11.2020
16.11.2020: Coronabedingte Verlängerung des Baukindergeldes bis zum 31. März 2021 hinterlegt.
16.09.2018: Link zur Beantragung des Baukindergelds bei der KfW hinzugefügt
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