Wenn Sie für einen guten Zweck Geld spenden, erwarten Sie hierfür in der Regel keine
Gegenleistung. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich die Spende bescheinigen zu lassen, denn
in vielen Fällen ist sie bei der Steuererklärung hilfreich. Mit diesem Spenden-Rechner
erfahren Sie, ob Sie durch Ihre geleisteten Spenden bereits einen Teil Ihrer Steuerschuld
indirekt getilgt haben und somit nicht mehr so viel an das Finanzamt überweisen müssen.
Der Spenden-Rechner ist konzipiert für Spenden an alle gemeinnützigen Organisationen. Parteispenden hingegen werden steuerlich anders
behandelt und benötigen daher auch eine andere, hier nicht berücksichtigte Rechenlogik. Denn bei einer Parteispende erhalten Sie eine
echte Steuerermäßigung. D.h. bis zu einer Höhe von 1.650 Euro (Ehepaare 3.300 Euro) erhalten Sie den halben Betrag der Parteispende
von der Steuer zurück. Der Anteil der Parteispenden, der über diese 1.650 Euro (3.300 Euro) hinaus geht, kann wiederum bis zu diesem
Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zur Berechnung des steuerlichen Vorteils dieser letztgenannten Sonderausgaben
könnten Sie dann unseren Steuer-Sparrechner einsetzen.
Vom Finanzamt werden sowohl Spenden an politische Parteien als auch an gemeinnützige Vereine anerkannt.
Ob Sie die Spende geltend machen können, hängt aber in erster Linie von deren Rechtsform ab. So sind
zum Beispiel Sportvereine jederzeit anerkennungswürdig. Doch nur, wenn der Verein sich darauf
einlässt, die komplizierte Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins zu führen, ist er auch berechtigt,
entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen.
Eine weitere Bedingung wird an unabhängige Wählervereinigungen gestellt. Diese Vereinigungen sind zwar selbst keine
politische Partei, können aber dennoch aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Nur wenn dies in der letzten
Wahl auch der Fall war, sind die Vereinigungen
berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
Sie dürfen als Privatperson bis zu 20 Prozent Ihres Jahreseinkommens als
Sonderausgabe in Form einer Spende
geltend machen. Der nachgewiesene Betrag wird dann von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Wenn Sie als Leiter eines Unternehmens eine Spende tätigen, dürfen Sie bis zu vier Promille des
Jahresumsatzes geltend machen. In diesem Fall zählen auch alle gezahlten Löhne und Gehälter zum
Jahresumsatz. Einen tatsächlichen Höchstbetrag gibt es nur für Spenden an politische Parteien,
da diese gesondert angerechnet werden. Bis zu 1.650 Euro pro Person dürfen zur Hälfte direkt von
der Steuerschuld abgezogen werden. Die Spenden werden also mit einem höheren Prozentsatz als dem
aktuellen Steuersatz angerechnet.
Sachspenden werden vor dem Finanzamt nicht von finanziellen Spenden unterschieden. Aus diesem Grund
existieren spezielle Vordrucke,
in denen neben dem gespendeten Gegenstand auch dessen Wert angegeben
werden kann. Zur Wertermittlung können zum Beispiel Kaufbelege herangezogen werden. Wenn Sie die
Sachspende selbst gefertigt haben, können Sie statt dessen auch Vergleichsangebote heranziehen,
die belegen, welche Ausgabe nötig gewesen wäre, um den Gegenstand zu kaufen. Bei der Spende von
gebrauchten Gegenständen ist ein realistischer Wertverfall seit dem ursprünglichen Kauf mit
heranzuziehen. Eine weitere Möglichkeit, einem Verein etwas zu spenden, ist das Aufbringen
von Zeit. Wer in einem Ehrenamt tätig ist, leistet oft sehr viel, damit der unterstützte
Verein seine Aufgabe erfüllen kann. Wer für besondere Tätigkeiten vom Verein eine
Aufwandsentschädigung erhält, kann diese bis zu einer Höhe von 2100 Euro steuerfrei
erhalten. Zusätzlich gilt in manchen Bundesländern, dass Angestellte sich für ein
Ehrenamt in der Jugendarbeit von der Arbeit vorübergehend freistellen lassen können.
Der Ausfall wird dem Arbeitgeber in diesem Fall vom Land ersetzt.
Unser Nutzer Ti....l.de hatte am 17.01.2020 folgende Frage: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich sehr gefreut ihren Spendenrechner zu finden, da ich viel Wert auf das entsprechende Thema lege.
Könnten Sie mir erklären wie sie die unterschiedlichen Steuerklassen berücksichtigen?
Beziehungsweise welchen Einfluss diese auf den tatsächlichen Rückerstattungsbetrag haben?
Könnten Sie diesen ggf. noch abbilden?
Viele Grüße,
Timo S
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 20.01.2020: Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Berechnung der Steuerersparnis durch Spenden bedarf es keiner Steuerklassen. Die Steuerklassen beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer, also der Steuer, die sofort vom monatlichen Gehalt abgezogen wird. Jeweils für das vergangene Jahr wird dann anhand all Ihrer Einkünfte die Einkommensteuer berechnet. Dies ist die Steuer, die sie letztlich unabhängig von der Steuerklasse zahlen müssen, denn zu viel oder zu wenig im Vorjahr bezahlte Lohnsteuer wird dann erstattet bzw. muss dann nachgezahlt werden (Lohnsteuerjahresausgleich).
Spenden können Sie im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung absetzen, d.h. sie haben mit Ihrer Steuerklasse nichts zu tun. Die Steuerklasse hat daher keinen Einfluss auf den Rückerstattungsbetrag. Somit benötigt auch der Spendenrechner unter https://www.smart-rechner.de/spenden/rechner.php keine Eingaben Ihrer Steuerklasse.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Spenden?
Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Spenden" verwendet:
Welchen Einfluss haben Steuerklassen auf Spenden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich sehr gefreut ihren Spendenrechner zu finden, da ich viel Wert auf das entsprechende Thema lege.
Könnten Sie mir erklären wie sie die unterschiedlichen Steuerklassen berücksichtigen?
Beziehungsweise welchen Einfluss diese auf den tatsächlichen Rückerstattungsbetrag haben?
Könnten Sie diesen ggf. noch abbilden?
Viele Grüße,
Timo S
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Berechnung der Steuerersparnis durch Spenden bedarf es keiner Steuerklassen. Die Steuerklassen beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer, also der Steuer, die sofort vom monatlichen Gehalt abgezogen wird. Jeweils für das vergangene Jahr wird dann anhand all Ihrer Einkünfte die Einkommensteuer berechnet. Dies ist die Steuer, die sie letztlich unabhängig von der Steuerklasse zahlen müssen, denn zu viel oder zu wenig im Vorjahr bezahlte Lohnsteuer wird dann erstattet bzw. muss dann nachgezahlt werden (Lohnsteuerjahresausgleich).
Spenden können Sie im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung absetzen, d.h. sie haben mit Ihrer Steuerklasse nichts zu tun. Die Steuerklasse hat daher keinen Einfluss auf den Rückerstattungsbetrag. Somit benötigt auch der Spendenrechner unter https://www.smart-rechner.de/spenden/rechner.php keine Eingaben Ihrer Steuerklasse.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Spenden?