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Spendenbescheinigung - Vordrucke und Informationen

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Eine Spendenbescheinigung erhalten Personen, welche freiwillig und ohne eine Gegenleistung zu erwarten, einer Organisation Geld, Zeit oder Gegenstände überlassen. Wenn die empfangende Organisation als gemeinnützig oder als politische Partei anerkannt ist, kann die Spendenbescheinigung im Rahmen der Steuererklärung genutzt werden, um die Steuerlast zu verringern.

Muster einer Spendenbescheinigung

Spenden und die Steuererklärung

Eine Spende an gemeinnützige Organisationen kann als Sonderausgabe vom Jahreseinkommen abgezogen werden. Alle nachgewiesenen Spenden werden hierzu in dem entsprechenden Formular der Steuererklärung eingetragen. Bis zu einer Summe von 20 % des Jahreseinkommens dürfen Spenden auf diese Weise geltend gemacht werden. Für Unternehmen gilt wahlweise eine Höchstgrenze von 4 Promille des Jahresumsatzes, zu dem in diesem Fall auch alle gezahlten Löhne gerechnet werden.

Für Spenden an politische Parteien gilt eine zusätzliche Erleichterung. Bis zu einer Höhe von 1.650 Euro dürfen 50 Prozent der Spendensumme direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Der Steuervorteil bei solchen Spenden ist also nicht mehr von dem persönlichen Steuersatz abhängig. Ehepaare, die gemeinsam veranlagen, können natürlich gemeinsam bis zu 3.300 Euro geltend machen. Spenden an politische Parteien, die über diese Summe hinausgehen, dürfen weiterhin als Sonderausgabe angegeben werden, sofern hier die genannte Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde.

Selbstlosigkeit einer Spende

Eine steuerliche Wirksamkeit der Spenden ist nur möglich, wenn diese selbstlos getätigt wurde. Dies bedeutet, dass der Spender keine Gegenleistung erwarten darf. Vereine, die Spendenbescheinigungen ausstellen möchten, müssen daher sehr genau nachweisen, wie die eingenommenen Gelder verwaltet und ausgegeben werden. Entnahmen, die nur zum Vergnügen der Vereinsmitglieder gedacht sind, wären ebenso unzulässig wie Ansparungen, die über eine gewisse Grenze gehen. Als steuerlich begünstigte Zwecke sind zum Beispiel die Förderung der Kultur und die Heimatpflege anerkannt. Aber auch Sportvereine können sich als gemeinnützig aufstellen. Zusätzlich werden natürlich Spenden, die unverkennbar einem guten Zweck dienen, als selbstlos angesehen. Die Förderung von Feuerwehren, Alten- und Jugendhilfsorganisationen, Wissenschaft, Kunst und vielem mehr kann sich auf der Steuererklärung positiv bemerkbar machen. In bestimmten Fällen ist auch bereits die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein anzuerkennen. Die Mitgliedsbeiträge, die nicht mit einer bestimmten Leistung verknüpft sind, dürfen als Spende angerechnet werden. Davon ausgenommen sind jedoch Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung gewidmet sind.

Die richtigen Formulare

Bis zu einer Höhe von 200 Euro genügt der Nachweis in Form eines Überweisungsträgers oder Kontoauszuges, um die Spende nachzuweisen. In diesem Fall sollten Spender sich jedoch rechtzeitig informieren, ob der mit der Geldleistung bedachte Verein tatsächlich vom Finanzamt als Spendenempfänger anerkannt wird. Eindeutig ist der Fall, wenn der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellt. Diese muss auf einem der offiziellen Vordrucke des Finanzamtes ausgestellt sein, damit er gültig ist. Wer mehr als 200 Euro spendet, benötigt diese Spendenquittung, um den Betrag als Sonderausgabe angeben zu können. Der jeweilige Verein muss je nach seiner eigenen Rechtsform den richtigen Vordruck auswählen und dort alle notwendigen Angaben machen. Auch für Sachspenden finden sich die passenden Formulare. Hier wird nicht nur eingetragen, um welchen Gegenstand es sich bei der Spende handelte, sondern auch, welchen Wert dieser hatte. Kaufbelege oder Vergleichsangebote können die Wertermittlung vereinfachen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Spenden" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 12.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Spenden" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 03.11.2021: Anpassung des Spendenrechners an die Einkommensteuerberechnung für 2022
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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