Umsatzsteuer-Umrechnungskurse

Alle Umsatzsteuer-Umrechnungskurse von 2007 bis heute

Mit unserem Tool für die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse können Sie für Ihre in fremder Währung getätigten Umsätze die Umsatzsteuer berechnen. Denn nach § 16 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes sind Werte in fremder Währung zur Berechnung der Umsatzteuer auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für den Monat öffentlich bekannt gibt, in dem die Leistung ausgeführt bzw. vereinnahmt wird.

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Weitere Informationen zur Umsatzsteuer in unterschiedlichen Ländern

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Umsatzsteuer in den folgenden Ländern

Hinterlegt sind im Rechner alle vom BMF monatlich fortgeschriebenen Euroreferenzkurse seit 2007. Nach Auswahl der Währung und des entsprechenden Kalendermonats wird der Umsatz anhand des Referenzkurses in den zu versteuernden Eurobetrag umgerechnet. Der generierte Chart veranschaulicht den Kursverlauf des Euros zur ausgewählten Währung. Der Rechner zeigt alle Umsatzsteuer-Umrechnungskurse ab dem Jahr 2007 für die Länder Australien, Brasilien, Bulgarien, China (VR), Dänemark, Großbritannien, Honkong, Indien, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea Republik, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Philippinen , Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA.

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Eingabehilfe zum Rechner für Umsatzsteuer-Umrechnungskurse

Für die Berechnung der Umsatzsteuer-Währungskurse werden die folgenden Eingaben benötigt.

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Währung

Rechner Umsatzsteuer-Umrechnungskurse: Währung Wählen Sie bitte zur Berechnung der Umsatzsteuer die Währung aus, in der die Umsätze erfolgten. Die Berechnung der Umsatzsteuer für Umsätze in fremder Währung regelt § 16, Satz 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Demnach sind Umsätze in fremder Währung zur Berechnung der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro umzurechnen. Als Umrechnungskurse sind die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) öffentlich bekannt gegebenen monatlichen Durchschnittskurse zu verwenden, welche im Rechner hinterlegt sind. Diejenigen Währungen, für die keine Umrechnungskurse bekannt gegeben sind, sind jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen.

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Betrag

Rechner Umsatzsteuer-Umrechnungskurse: Betrag Geben Sie bitte den Betrag des Umsatzes in fremder Währung an. Die Division dieses Betrages durch den anhand der folgenden Eingaben zu bestimmenden Umrechnungskurs führt zum entsprechenden Betrag in Euro, welcher der Umsatzsteuer unterliegt.

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Monat

Rechner Umsatzsteuer-Umrechnungskurse: Monat Wählen Sie bitte den Monat aus, in dem die Leistung für den Umsatz in fremder Währung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wurde. Ist Ihnen als leistendem Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet, so wählen Sie bitte den Monat aus, in dem die Entgelte vereinnahmt wurden. Gemäß § 16, Satz 6 UStG werden die Umsätze nach den vom BMF öffentlich bekannt gegebenen Durchschnittskursen des entsprechenden Monats umgerechnet.

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Jahr

Rechner Umsatzsteuer-Umrechnungskurse: Jahr Wählen Sie bitte das zum oben ausgewählten Monat gehörige Kalenderjahr aus. Der Umsatzsteuer-Währungsrechner ermittelt den offiziellen durchschnittlichen Umrechnungkurs für den gewählten Zeitraum. Dieser Kurs gilt für die Umrechnung in den entsprechenden Euro-Betrag, der dann gemäß § 16, Satz 6 UStG als Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer dient.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 02.05.2022

Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" wurden am 02.05.2022 umgesetzt durch Michael Mühl. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:

vgwort 1098a7bab74d4ec0851ba34ec654fe20