Kleinunternehmer

Kleinunternehmer Ermittlung

Thema Kleinunternehmer ﹣ Rechner

Mit dem Kleinunternehmer-Rechner können Sie gleich hier überprüfen, ob Sie gemäß Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer gelten. Dann hätten Sie die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen.

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Zusatzinformationen zur Kleinunternehmer-Regelung

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Wann gilt man als Kleinunternehmer?

Ihr Vorjahresumsatz liegt nicht über 22.000 Euro und auch die Umsatz-Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr überschreitet nicht die Grenze von 50.000 Euro. Dann gelten Sie als Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG. Sie könnten sich daher auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Dabei berechnet sich der Gesamtumsatz nach den vereinnahmten Entgelten, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Für die Schätzung des künftigen Umsatzes sind die Verhältnisse zum Prognosezeitpunkt maßgeblich. Ein späteres tatsächliches Überschreiten dieser Schätzung und damit möglicher Grenzen für die Kleinunternehmer­regelung ist unschädlich. Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie zur Kleinunternehmer­besteuerung nur dann einen Hinweis, wenn das Finanzamt Ihren Einschätzungen nicht folgen kann.

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Wann ist man als Existenzgründer ein Kleinunternehmer?

Da Existenzgründer keine Auskunft über einen Vorjahresumsatz machen können, gilt hier die Grenze von 22.000 Euro für den erwarteten Jahresumsatz des ersten Geschäftsjahres. Bis zu einem Umsatz in dieser Höhe gilt man als Kleinunternehmer gemäß Umsatzsteuergesetz. Erfolgt die Anmeldung des Gewerbes bzw. die Anzeige der Freiberuflichkeit beim Finanzamt im Laufe des Kalenderjahres, wird der erwartete Umsatz gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) in einen Jahresgesamtumsatz umgerechnet. Angefangene Kalendermonate werden bei der Umrechnung grundsätzlich als volle Kalendermonate behandelt.

Beispiel: Sie beginnen Ihre Selbstständigkeit am 01.07. und erwarten einen Umsatz für das verbleibende Kalenderjahr von 15.000 Euro. Die Umsatzprognose ist aber auf das ganze Jahr umzurechnen: Da die Schätzung im vorliegenden Beispiel nur für das verbleibende halbe Jahr erfolgte, werden hier für das gesamte Kalendejahr 30.000 Euro als Gesamtjahresumsatz zugrunde gelegt.

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Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht als Kleinunternehmer

Eine Befreiung von der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmer­regelung kann beantragt werden und bedeutet:

  • Keine regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuer­voranmeldung im laufenden Geschäftsjahr.
  • Keine Zahlung von Umsatzsteuer.
  • Keine Erstattung von ausgewiesener Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen.
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Vorteile für Privatkunden

Da auf den Rechnungen der Ausweis der Umsatzsteuer nicht erforderlich ist, sind die Rechnungsbeträge brutto wie netto gleich. Privatkunden zahlen also beispielsweise nur 100 Euro statt 119 Euro. Sie "sparen" also die Mehrwertsteuer. Für Geschäftskunden ist dies nicht von Belang, da diese die Umsatzsteuer ohenehin als Vorsteuer in Abzug bringen könnten.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kleinunternehmer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kleinunternehmer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.12.2019

  • 20.12.2019: Erhöhung des maximalen Vorjahres­umsatzes von 17.500 auf 22.000 Euro im Kleinunternehmer-Rechner gemäß Bürokratie­entlastungs­gesetz III.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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