Gewerbesteuer berechnen

Gewerbesteuerhebesatz

Thema Gewerbesteuer ﹣ Der Gewerbesteuerhebesatz

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Nach Eingabe Ihres Gewerbegewinns und dem Hebesatz erhalten Sie detaillierte Informationen über Ihre Gewerbesteuer.

Der Gewerbesteuer­hebesatz wird von den Kommunen frei festgelegt. Da die Gewerbesteuer neben der Grundsteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden darstellt, kann mit dem Hebesatz die Haushaltskasse direkt beeinflusst werden. Da einige Gemeinden in der Vergangenheit versucht haben, durch besonders niedrige Hebesätze Gewerbetreibende anzulocken, wurde festgelegt, dass dieser den Wert von 200 Prozent nicht unterschreiten darf. Dies bedeutet in Verbindung mit der Steuermesszahl, dass jedes Gewerbe in Deutschland jährlich 7 Prozent seines Ertrages an die Kommune, in der sein Betrieb sitzt, zahlen muss. Nach oben ist der Hebesatz unbegrenzt. Aktuell liegt eine sehr kleine Gemeinde in der Eifel mit einem Hebesatz in Höhe von 900 Prozent einsam an der Spitze der Tabelle. Dazu muss aber gesagt werden, dass in der 7-Einwohner-Gemeinde der einzige Gewerbetreibende als Bürgermeister diesen Spitzen­steuersatz selbst beschlossen hat.

Hebesatz in Ihrer Gemeinde

Den aktuellen Gewerbesteuer-Hebesatz für Ihre Gemeinde können Sie beim Statistischen Bundesamt jederzeit abrufen. Klicken Sie auf die nachfolgende Karte:

Nutzen für die Gemeinden

In der Wirtschaftspolitik der Kommunen kann der Hebesatz in verschiedener Weise eingesetzt werden. Mit hohen Sätzen werden die Einnahmen der Gemeinde direkt erhöht. Jedoch besteht die Gefahr einer Abwanderung der Gewerbebetriebe, wenn der Satz zu hoch liegt.

Niedrige Hebesätze erhöhen die Attraktivität eines neu erschlossenen Gewerbegebietes und bewegen viele hoffentlich erfolgreiche Unternehmer zu einem Umzug in die betreffende Gemeinde. Dies soll auf indirekte Weise ebenfalls zu einer Erhöhung der Einnahmen führen.

Der Hebesatz als regulierende Kraft

In der Regel ist in einer Stadt, welche über eine gute Infrastruktur verfügt, der Hebesatz etwas höher als in ländlichen Gebieten. Dies spiegelt auch die ursprüngliche Intention der Gewerbesteuer wieder. Die von der Stadt oder der Gemeinde zur Verfügung gestellte Infrastruktur wird vom Unternehmer genutzt und kann über Erfolg und Misserfolg der Geschäfte mit entscheiden. Aus diesem Grund sollen die Gewinne der Unternehmen auch mit den Gemeinden, die die Straßen, Leitungen und Anknüpfungspunkte zur Verfügung stellen, geteilt werden.

Wer sich für einen Standort noch entscheiden möchte, kann bei der regional zuständigen IHK erfragen, welche Gemeinde welchen Hebesatz festgelegt hat. Durch die Wahl eines oft nur wenige Kilometer entfernteren Standortes kann mitunter die Steuer erheblich verringert werden. Die Frage ist dann, ob der Standort sich dennoch gut genug für das Geschäft eignet. Wer zum Beispiel nur wenige Kunden im Werk erwartet und auf externe Speditionen zugreift, die nicht nach der Fahrzeit, sondern nach den transportierten Waren bezahlt werden müssen, kann sich einen weniger gut angeschlossenen Standort recht gut leisten.

Höhe der Gewerbesteuer sofort ermitteln

Nutzen Sie unseren Gewerbesteuer Berechnung, um sofort die anfallende Gewerbesteuer in Ihrer Gemeinde zu ermitteln.

Bedeutung des Steuermessbetrages

Die zu erwartende Steuer muss von jedem Betrieb in Quartals­abständen vorausgezahlt werden. Ein Angleich der Vorauszahlungen ist durchaus möglich, eine tatsächliche Abrechnung erfolgt aber immer erst zum Ende des Geschäftsjahres auf Basis der Gewerbesteuer­erklärung. Falls ein Unternehmen mehrere Standorte in verschiedenen Gemeinden unterhält, muss der sogenannte Steuermessbetrag auf diese Standorte verteilt werden. Beim Steuermessbetrag handelt es sich um das Produkt aus dem durch geltende Freibeträge reduzierten Ertrag des Unternehmens und der Steuermesszahl 3,5 Prozent. Die Aufteilung auf die Standorte erfolgt also direkt vor der Einrechnung der kommunal geltenden Hebesätze.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gewerbesteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Gewerbesteuer" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 25.11.2020

  • 25.11.2020: Erweitern der Inhalte auf der Gewerbesteuerrechner-Seite um ein ausführliches Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer.
  • 22.07.2020: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Überarbeitung der Inhalte für die Themenwelt Gewerbesteuer und des Gewerbesteuer-Rechners.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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