Wie Sie die optimale Steuerklasse finden

Der Wechsel der Steuerklasse

Thema Steuerklassen ﹣ Der Steuerklassenwechsel

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Steuerklassenrechner

Mit Hilfe unseres Steuerklassenrechners ermitteln Sie Ihre optimale Steuerklassenkombination.

Das deutsche Steuerrecht sieht sechs verschiedene Steuerklassen vor. Die Steuerklassen 1,  2 und  4 werden den Arbeitnehmern ohne weitere Wahlmöglichkeit vorgeschrieben. In Steuerklasse 1 befinden sich alle ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder. Alleinerziehende können die Steuerklasse 2 beantragen, wenn Sie Ansprüche auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Die sechste Klasse kann theoretisch jedem Arbeitnehmer zugeordnet werden, denn diese wird grundsätzlich auf einer zweiten Lohnsteuerkarte eingetragen, falls jemand für zwei Arbeitgeber tätig ist.

Nutzen Sie auch unseren Steuerklassen Rechner zur Ermittlung der optimalen Steuerklasse.

Möglichkeiten für Verheiratete

Verheiratete können dagegen zwischen den Steuerklassenkombinationen 3 und 5 oder 4 und 4 wählen. Welche Kombination in der jeweiligen Situation des Paares günstiger ist, kann mit dem Steuerklassenrechner ermittelt werden. Arbeitnehmer sollten jedoch bedenken, dass ein Wechsel der Lohnsteuerklasse nicht automatisch erfolgt. Seit dem 1. Januar 2012 wird die Einteilung der Lohnsteuerklassen nicht mehr von den Meldebehörden geregelt, sondern von den Finanzämtern. Eine Heirat oder die Geburt eines Kindes muss also an das Finanzamt gemeldet werden, um die Steuerklasse wechseln zu können. Dies geschieht immer nur auf Antrag des Steuerpflichtigen.

Paare mit gleichem Gehalt

Paare, bei denen beide Partner ungefähr das gleiche Gehalt haben, können Steuerklasse 4 für beide beantragen. Die jährliche Steuererklärung wird in diesem Modell optional. Dies bedeutet, dass keiner der Partner eine Steuererklärung abgeben muss, wenn beide feststellen, dass es sich finanziell nicht lohnen würde. Diese Freiheit fällt in den Steuerklassen 3 und 5 weg. Paare, die diese Kombination wählen, müssen in jedem Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen. Der Vorteil bei diesem Modell ist, dass ein Partner die Freibeträge für beide bei seiner Steuererklärung geltend machen kann. Der Partner mit dem geringeren Einkommen zahlt seine Steuern ohne jeden Freibetrag. Da bei geringen Einkommen die Freibeträge häufig nicht ganz ausgenutzt werden, kann auf diese Weise viel Geld gespart werden.

Da die Einkommenssteuer nur einmal im Jahr berechnet wird, steht den Arbeitnehmern auch ein Wechsel der Steuerklasse nur einmal pro Jahr zu. Sollte jedoch ein Ehepartner sterben oder arbeitslos werden, kann ausnahmsweise auch ein erneuter Wechsel innerhalb eines Jahres beantragt werden. In der Steuerklasse 5 kann es vorkommen, dass der Anreiz mehr Geld zu verdienen stark unterdrückt wird. Durch den Wegfall sämtlicher Freibeträge wird das Einkommen besonders stark belastet. Mehr als ein pauschal-versteuerter 450 Euro-Job wird daher selten angenommen. Um diesen Umstand zu mildern, kann in Steuerklasse 4 auch ein Faktor eingerechnet werden. Auf Antrag wird der Faktor aus den zu erwartenden Steuerbeträgen beider Modelle berechnet und die tatsächliche Steuerlast in Klasse 4 mit diesem Faktor berechnet.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Steuerklassen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 10.11.2021

  • 10.11.2021: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022
  • 16.03.2021: Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • 12.11.2020: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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