Steuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 für Ehepaare

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Verheiratete Arbeitnehmer können nach einem entsprechenden Antrag von der Steuerklasse 4 in die Steuerklasse 5 wechseln. Doch das geht nur dann, wenn der Ehepartner ebenfalls anders eingruppiert wird. Er erhält dann die Steuerklasse 3. Da beide gemeinsam veranlagt werden – ihr Einkommen also addiert und dann Lohnsteuer berechnet wird, ergibt sich insgesamt ein steuerlicher Vorteil. Mit unserem Lohnsteuerklassenrechner können Sie vorab prüfen, ob auch Sie von einem Wechsel der Steuerklasse profitieren würden.

Die anderen drei Steuerklassen

Neben den gerade genannten Steuerklassen gibt es darüber hinaus noch folgende Lohnsteuerklassen: Steuerklasse 1, Steuerklasse 2 und Steuerklasse 6

Wann lohnt sich der Wechsel in die Steuerklasse 5?

Die Arbeitgeber übernehmen für angestellte Mitarbeiter jeden Monat bereits das Abführen der Lohnsteuer. Bei jeder Lohn- und Gehalts­abrechnung ermittelt das Unternehmen die Steuerschuld und überweist sie direkt an das Finanzamt. Solche Besteuerung direkt an der Quelle wird daher auch als Quellensteuer bezeichnet. Verheiratete Steuerpflichtige werden in der Regel zusammen veranlagt. Das heiß nichts anderes, als das beide Verdienste in einen Topf geworfen und dann als ein Einkommen zu versteuern sind:

In einer Konstellation, bei der beide Ehepartner gleich viel verdienen, ist für beide die Lohnsteuerklasse 4 sinnvoll. Das ist auch die Steuerklasse, die ihnen nach der Eheschließung automatisch vom Finanzamt zugeteilt wird. Natürlich sollte trotzdem auch der Arbeitgeber über die Hochzeit informiert werden, denn nur dann kann er auch bereits einen Monat danach die geänderte Lohnsteuerklasse berücksichtigen. Heute gibt es ja keine Pappkarte mehr, auf der nachträglich Ergänzungen möglich sind. Auch die Lohnsteuerkarte kommt heute in digitaler Form daher. Als Steuerpflichtiger, der verheiratet ist und mit seinem Partner zusammen veranlagt wird, haben Sie aber die Wahl:

  • Sie bleiben in der Steuerklasse 4, wenn Sie einen ähnlich hohen Verdienst wie ihr Partner erzielen.
  • Sie wählen die Lohnsteuerklasse 4 im Faktorverfahren, wenn sich ihr Einkommen unterscheidet.
  • Sie wechseln in die Steuerklasse 3 und 5, wenn der Unterschied zwischen Ihren Verdiensten erheblich ist (zum Beispiel, wenn Sie nur die Hälfte des Bruttolohns Ihres Partners erhalten).

Unser Steuerklassenrechner unterstützt Sie bei der Wahl der richtigen Steuerklasse, wenn Sie verheiratet sind und nicht getrennt leben. Geben Sie Ihren Verdienst ein und finden Sie die günstigste Variante.

Freibeträge der Steuerklasse 5 im Jahr 2022

Bei der Lohnsteuer­berechnung werden in Steuerklasse 5 folgende Freibeträge berücksichtigt:

  • Arbeitnehmer­pausch­betrag bzw. Werbungs­kosten­pauschale): 1.000 Euro
  • Sonder­ausgaben­pausch­betrag bzw. Sozial­ausgaben­pauschb­etrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: orientiert sich am Bruttolohn

Beispiel bei gleichem Gehalt der Partner

In unserem Beispiel trägt jeder Partner die Hälfte zum Familieneinkommen bei. Mit der Lohnsteuerklasse 4 zahlen die Ehegatten

Beispiel mit Steuerklassenkombination 4/4 Ehepartner 1 Ehepartner 2
Verdienst 30.000 € 30.000 €
Steuer Lohnsteuerklasse IV 3.215 € 3.215 €
Gesamt Lohnsteuer 6.430 €

Beispiel bei stark unterschiedlichem Gehalt der Partner

In unserem zweiten Beispiel verdient der Ehepartner 2 deutlich weniger als der Partner 1. Ursache kann zum einen eine "Teilzeitbeschäftigung sein, zum anderen aber auch immer noch in der traditionellen Rollenverteilung der schlechter bezahlten Jobs für weibliche Arbeitnehmer begründet sein.

Beispiel mit Steuerklassenkombination 4/4 Ehepartner 1 Ehepartner 2
Verdienst 40.000 € 20.000 €
Steuer Lohnsteuerklasse 4 5.638 € 1.058 €
Gesamt Lohnsteuer 6.696 €

Genau in diesen Fällen spielt die Kombination der Lohnsteuerklassen 5 und 3 ihre Vorteile aus. Der geringer Verdienende zahlt einen höheren Steuersatz, damit steigt dann auch der absolute Betrag der Lohnsteuer. Der besser entlohnte Partner jedoch profitiert von einem niedrigeren Steuersatz, der dann zu einer absolut deutlich geringeren Steuerschuld führt:

Beispiel mit Steuerklassenkombination 3/5 Ehepartner 1 Ehepartner 2
Verdienst 40.000 € 20.000 €
Steuer Lohnsteuerklasse 3 2.400 €
Steuer Lohnsteuerklasse 5 3.264 €
Gesamt Lohnsteuer 5.664 €

In der monatlichen Lohnabrechnung wird von dieser Steuerschuld jeweils 1 Zwölftel berücksichtigt. Der besser verdienende Partner wird in Steuerklasse 3 deutlich entlastet. Als Steuerpflichtiger in der Lohnsteuerklasse 5 jedoch haben Sie Nachteile. Insgesamt bleibt aber jeden Monat mehr Netto vom Bruttogehalt übrig und stärkt so die Familienkasse.

Die Lohnsteuerklasse 5 erfordert jährliche Einkommen­steuer­erklärung

Auch bei der Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 bleibt es bei dem Prinzip der Zusammen­veranlagung der Ehepartner. Um das gemeinsame Einkommen jedoch endgültig zu besteuern, muss das Ehepaar für jedes Jahr die Einkommensteuer mit dem entsprechenden Formular erklären. Oft kommt es dann zu Steuer­nachzahlungen. So wird in unserem Beispiel oben insgesamt zu wenig Steuern abgeführt. Den fehlenden Betrag von rund 750 Euro fordert das Finanzamt nach. Mit unserem Steuerklassenrechner können Sie übrigens vorab ermitteln, mit welcher Steuerklassenkombination Sie eine Erstattung erwarten und mit welcher Sie eine Nachzahlung befürchten müssen.

Muss die Steuerklassenkombination beantragt werden?

Die Finanzbehörden nehmen den Wechsel in die Steuerklasse 5 und 3 nur auf Antrag des Steuerpflichtigen vor. Dazu müssen die verheirateten Arbeitnehmer das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen und unterzeichnet einreichen. Einen Steuerklassenwechsel können Sie jederzeit beantragen, auch, wenn sich Ihr Verdienst nach einem Arbeitgeber­wechsel ändern sollte. Die neue Steuerklasse wird dann ab dem folgenden Monat berücksichtigt.

Die Steuerklasse 5 muss man immer in Zusammenhang mit der Steuerklasse 3 sehen. Die Belastung in der Steuerklasse 5 ist hoch, die Familienkasse insgesamt profitiert jedoch. Der endgültige Ausgleich erfolgt jedoch immer erst mit der Einkommen­steuer­erklärung, mit dieser Steuerkombination muss man sich auf Nachforderungen des Finanzamtes einstellen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Steuerklassen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 10.11.2021

  • 10.11.2021: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022
  • 16.03.2021: Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • 12.11.2020: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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