Scheidungskosten

Das Trennungsjahr

Thema Scheidungskosten ﹣ Trennungsjahr

Rechner zum Thema

Scheidungskosten-Rechner

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten zusammen setzen. Dabei wird zunächst der Verfahrenswert bestimmt, der als Berechnungsgrundlage für die zu berechnenden Kosten dient. Basis für die Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie das Gerichtskostengesetz (GKG).

Eine Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe ist das Einhalten eines Trennungsjahres. In dieser Zeit sollen beide Partner prüfen, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Dabei geht das Gericht von einer Trennungszeit von 12 Monaten aus, nicht von einem Kalenderjahr.

Der Sinn des Trennungsjahres

Der Entschluss, die Ehe als zerrüttet zu betrachten und die Scheidung zu verlangen, fällt vielen Ehepartnern schwer. Irgendwann kehrte in die Beziehung der Alltag ein, oft kam es zum Streit oder die Eheleute lebten sich auseinander. Ein Trennungsjahr erlaubt die Trennung „auf Probe“ – jetzt sollen beide versuchen, wieder allein zu leben. Diese Monate sollen aber auch dazu genutzt werden, alle Streitfragen vorab zu klären. Zum Ende des Trennungsjahres sollte klar sein, wer in der gemeinsamen Wohnung verbleibt, welche Verträge gekündigt werden müssen und welche Vermögensgegenstände wem gehören.

Die Regeln

Bei einer einvernehmlichen Trennung geht das Gericht in der Regel davon aus, dass das Trennungsjahr bereits absolviert wurde und lässt sich dies von beiden Partnern bestätigen. Sind sich die Eheleute nicht einig, so sollte derjenige den Beginn des Trennungsjahres ankündigen, der die Scheidung verlangt und später auch einreichen will. Das sollte am besten schriftlich geschehen, um im Streitfall einen Beweis vorlegen zu können. Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Partner sofort aus der gemeinsamen Wohnung oder der Haus aussieht.

Um die geforderte Trennung von Bett und Tisch dennoch umzusetzen, sind diese Regeln zu beachten:

  • Die Ehepartner sollten getrennte Räume bewohnen. Die Nutzung des gemeinsamen Bades schadet nicht, ein Wohnzimmer im üblichen Sinne sollte es jedoch nicht mehr geben.
  • Der Haushalt muss getrennt geführt werden. Im Trennungsjahr werden beispielsweise Hausarbeiten nicht nur durch einen Ehepartner alleine erledigt.
  • Die Eheleute sollten die Finanzen sofort trennen. Dazu gehören das eigene Konto und die eigene EC-Karte für jeden. Ein Partner, der kein Einkommen beziehen kann, hat Anspruch auf Trennungsunterhalt.
  • Leben gemeinsame Kinder im Haushalt, so kümmert sich in der Regel derjenige um sie, der auch später das Sorgerecht übernehmen wird. Mit dem anderen Partner erfolgen Absprachen zum Umgangsrecht und zu Besuchsterminen.

Dieser Trennungsunterhalt wird fällig

Während der Trennung sollen beide Eheleute finanziell gerecht dastehen. Daher muss der Besserverdienende Unterhalt an den anderen Partner zahlen. Dieser Anspruch wird so berechnet:

Nettoeinkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit
abzgl. Pauschale für berufsbedingten Aufwand – 5 Prozent
+ sonstiges Einkommen
- Aufwand für gemeinsame Schulden
= bereinigtes Nettoeinkommen

Als Erwerbstätiger muss der Besserverdienende 3/7 der Differenz zwischen den beiden Einkommen an den Bezieher des geringen Einkommens als Unterhalt zahlen.

Dazu ein Beispiel:

Das bereinigte Nettoeinkommen von Herrn Lehmann, der als Angestellter arbeitet, beträgt 2.500 Euro. Seine Ehefrau ist in Teilzeit tätig und erzielt ein Nettoeinkommen (bereinigt) von 1.800 Euro. Die Differenz zwischen den beiden Verdiensten beträgt 700 Euro, 3/7 davon sind 300 Euro. Diesen Betrag kann die Partnerin als Trennungsunterhalt verlangen. Bei der Berechnung von Trennungsunterhalt hilft unser Trennungsunterhalts-Rechner. Zahlt der Ehegatte nicht freiwillig, sollte die Hilfe eines versierten Fachanwalts in Anspruch genommen werden.

Wie lange dauert das Trennungsjahr?

Sind die Ehepartner mit der Scheidung einverstanden, so genügen 12 Monate, in denen sie getrennt leben. Willigt jedoch einer der beiden nicht in die Scheidung ein, so kann kein Gerichtstermin bestimmt werden. Dann dauert es unter Umständen über drei Jahre, erst dann kann die Scheidung auch ohne das Einverständnis des anderen ausgesprochen werden.

Ausnahmen: auftretende Härtefälle

Gerichte bestehen nicht auf das Einhalten des Trennungsjahres, wenn die Fortführung der Ehe nicht mehr zumutbar ist. Solche Härtefälle sind der Missbrauch eines Partners, Gewalt in der Ehe oder gegenüber den Kindern. Auch eine offene Drogen- oder Alkoholsucht, schwere Straftaten oder deren Androhung sind unzumutbar.

Beeinflusst ein Versöhnungsversuch die Trennung?

Eheleute sollen in der Trennungszeit prüfen, ob die Ehe nicht doch noch weiter bestehen kann. Insofern schadet ein Versöhnungsversuch auch während dieser Zeit nicht. Dauert jedoch das partnerschaftliche Zusammenleben länger als drei Monate an, so könnte man davon ausgehen, dass die Partner doch noch an der Fortführung der Ehe interessiert sind. Hier kommt es aber immer auch auf den Einzelfall an.

Scheidung ohne Trennungsjahr

Die Auflösung der Ehe ohne das vorgeschriebene Trennungsjahr sollte wirklich nur im Härtefall vorgenommen werden. Eine Verkürzung dieser Zeit durch Tricks oder Lügen kann Folgen haben, die die Partner am Anfang nur schwer überblicken können. Ein Rückdatieren des Trennungsbeginns etwa ist ein Prozessbetrug, der strafrechtlich geahndet werden kann. Weist das Gericht den Scheidungsantrag als unbegründet zurück, weil das Trennungsjahr nicht absolviert wurde, so trägt der Antragsteller die kompletten Kosten allein. Eventuell gewährte Verfahrenskostenbeihilfe wird zurückverlangt. Auch für den Vermögensausgleich im Zugewinn und bei den Rentenanwartschaften können sich Nachteile ergeben. Selbst Steuernachzahlungen drohen, denn nach der Scheidung werden beide Partner getrennt veranlagt. Wird die Trennung zurückdatiert, wird die getrennte Veranlagung auch früher wirksam.

Das Trennungsjahr – mehr als lästige Pflicht

Eheleute mit Scheidungsabsichten sollten das Trennungsjahr also ernst nehmen. Es ermöglicht ihnen zu probieren, ob sie (wieder) allein leben können und gibt Zeit für die Ordnung aller Angelegenheiten. Finanziell ist auch der nicht so gut verdienende Partner über den Trennungsunterhalt abgesichert. Sind beide mit der Scheidung einverstanden, kann der Scheidungsantrag mit Ablauf der 12 Monate vor Gericht eingereicht werden.

Weiterführende Informationen zu Scheidungskosten

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Scheidungskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 19.12.2020

  • 19.12.2020: Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
  • 28.10.2020: Umfangreicher Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Scheidungs­kosten-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort e9f95d93054f4215b8fe31648f706f1e