Rechner zum Thema
Scheidungskosten-Rechner
Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten zusammen setzen. Dabei wird zunächst der Verfahrenswert bestimmt, der als Berechnungsgrundlage für die zu berechnenden Kosten dient. Basis für die Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie das Gerichtskostengesetz (GKG).Bis dass der Tod euch scheidet – dieser Grundsatz einer Ehe gilt schon lange nicht mehr. Eheleute, die sich nicht mehr lieben, sich streiten und nicht mehr zusammen leben möchten, können die Ehe auflösen lassen. Dieser Prozess wird allgemein als Scheidung bezeichnet. So wie die Ehe vor dem Gesetz – nämlich vor dem Beamten des Standesamtes geschlossen wurde, muss sie auch gesetzlich getrennt werden. Ehescheidungen werden gerichtlich vorgenommen. Gleichzeitig wird die Aufteilung des Vermögens, das während der gemeinsamen Zeit entstanden ist, festgelegt.
Der Ablauf einer Scheidung
In Deutschland müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, damit ein Gericht die Eheleute trennen kann. So läuft das Scheidungsverfahren ab:
- Gemeinsamer Entschluss, die Ehe zu beenden
- Einhalten eines Trennungsjahres
- Einreichen des Scheidungsantrages beim Familiengericht
- Zustellung des Antrages an den Scheidungsgegner
- Zustimmung zu Scheidung
- Festlegung des Scheidungstermins durch das Gericht
- Erstellen des Scheidungsbeschlusses
Das Trennungsjahr
Bevor das Gericht eine Ehe endgültig für gescheitert erklärt, müssen die Partner ein Trennungsjahr einlegen. Das gilt als Bedenkzeit, ob ein Zusammenleben tatsächlich nicht mehr möglich ist. Diese Monate sollten jedoch auch dafür genutzt werden, wichtige Entscheidungen zu treffen. Dazu zählen
- Wie wird das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geregelt?
- Wer bleibt in der gemeinschaftlichen Wohnung?
- Welchen Hausrat kann der Partner mitnehmen, der auszieht?
- Welche Verträge (Versicherungen, Darlehen u.a.) müssen geändert bzw. gekündigt werden?
- Was passiert mit einer gemeinsamen Immobilie?
Entscheidet sich ein Ehepartner, die Ehe zu beenden, so muss er seinen Trennungswunsch dem anderen mitteilen. Das sollte am besten schriftlich erfolgen. Mit Beginn des Trennungsjahres endet das gemeinsame Leben – eine räumliche Trennung ist hier wichtig. Trennung vom Bett und Tisch – das bedeutet, dass jeder Partner für sich selbst wirtschaftet, also selbst einkauft, kocht, die Reinigung seiner Räume und seiner Wäsche übernimmt. Einen Beweispflicht für den Beginn des Trennungsjahres und seine Einhaltung hat übrigens der Ehepartner, der später den Scheidungsantrag einreicht.
Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen oder im Streit?
Im Idealfall können im Trennungsjahr bereits alle Fragen so geregelt werden, dass sich die Eheleute einvernehmlich scheiden lassen können. Dafür müssen sowohl die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens als auch der Versorgungsausgleich geklärt sein. Sind sich beide einig, wird das Verfahren beschleunigt und es entstehen weniger Kosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann nämlich ein Rechtsanwalt beide Eheleute vertreten. Gibt es noch offene Punkte, die ein Gericht entscheiden muss, dann benötigt jeder Partner einen eigenen Rechtsbeistand.
Der Scheidungsantrag
Der Ehepartner, der die Ehe auflösen möchte, beauftragt gegen Ende des Trennungsjahres seinen Rechtsanwalt, beim zuständigen Familiengericht die Scheidung der Ehe zu beantragen. Dabei spielt es heute keine Rolle mehr, wer "Schuld" am Scheitern der Ehe ist. Das Gericht sorgt dann dafür, dass der Scheidungsantrag dem anderen Partner zugestellt wird. Dieser muss der Scheidung zustimmen. Muss ein Versorgungsausgleich ausgeführt oder noch Regelungen zum Unterhalt getroffen werden, so sind weitere Formulare einzureichen. Erst wenn alle Dokumente vorliegen, lädt das Gericht zum Scheidungstermin ein.
Die Trennung des Vermögens
Jede Ehe in Deutschland ist eine Zugewinngemeinschaft. Das, was ein Partner bereits vor der Ehe besaß, ist sein Eigentum. Auch Vermögen, die er in der Ehe gekauft hat, gehört ihm. Tatsächlich gemeinschaftlich angeschafftes Hab und Gut jedoch wird gerecht geteilt. Außerdem wird ein Zugewinnausgleich vorgenommen. Das bedeutet, dass der Vermögenszuwachs eines jeden Partners in den Ehejahren bewertet wird und die Differenz untereinander ausgeglichen wird. Ausnahme: in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden anderen Regelungen festgelegt.
Der Versorgungsausgleich
Das Gericht schaut sich bei jeder Scheidung auch an, wie die Eheleute im Alter oder bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit finanziell versorgt sind. Das geschieht automatisch, nur bei einer Ehe, die noch nicht drei Jahre gedauert hat, muss der Versorgungsausgleich beantragt werden. Jeder Ehepartner erwirbt durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung während der Ehejahre eine Anwartschaft auf Versorgung. Solange beide Ehegatten einen ähnlich hohen Verdienst erzielen konnten, sind diese Anwartschaften auch ähnlich. Bleibt jedoch ein Partner für die Betreuung von Kindern zu Hause oder kümmert sich um den gemeinsamen Haushalt, so hat er durch den ihm fehlenden Verdienst später finanzielle Nachteile. Daher entscheidet bei einer Scheidung das Gericht darüber, wie die Versorgung ausgeglichen wird. So werden zum Beispiel Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Verträge der Riester-Rente oder Betriebsrenten geprüft.
Der Scheidungstermin – verbindlich für beide
Der Tag der Ehescheidung ist oft für beide Partner ein besonderer Tag, beginnt doch dann auch offiziell ein neuer Lebensabschnitt. Zum Termin lädt das Gericht vor, die Ehepartner sind verpflichtet, her zusammen mit ihren Rechtsbeistand zu erscheinen. Fehlt eine Partei ohne Entschuldigung, kann der Richter ein Ordnungsgeld verhängen. Gibt es Gründe für eine Verhinderung, wird der Termin verlegt. Solch ein Grund ist zum Beispiel eine bereits gebuchte Urlaubsreise oder eine Krankheit. Hier muss jedoch ein ärztliches Attest vorlegt werden, das bescheinigt, dass der Betroffene verhandlungsunfähig erkrankt ist.
Die Folgen der Ehescheidung
Wer über viele Jahre zusammen gelebt und gewirtschaftet hat, muss bei einer Scheidung Verhältnisse neu ordnen. Dazu benötigt es Zeit und Vernunft, und in vielen Fällen leider auch Anwälte und das Gericht. Die Gesetze in Deutschland sorgen dafür, dass beide Partner gleich behandelt werden. Daher läuft das Scheidungsverfahren nach einem festgelegten Plan ab. Mit Trennungsjahr und Verhandlung kann sich eine Ehescheidung über mehrere Jahre hinziehen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Scheidungskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 19.12.2020
- 19.12.2020: Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
- 28.10.2020: Umfangreicher Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss.
- 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Scheidungskosten-Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt