Scheidungskosten

Verteilung der Kosten bei einer Scheidung

Thema Scheidungskosten ﹣ Kostenverteilung bei Scheidung

Rechner zum Thema

Scheidungskosten-Rechner

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten zusammen setzen. Dabei wird zunächst der Verfahrenswert bestimmt, der als Berechnungsgrundlage für die zu berechnenden Kosten dient. Basis für die Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie das Gerichtskostengesetz (GKG).

Eine Scheidung ist in den meisten Fällen nicht gerade billig. Daher stellt sich nach der Trennung schnell die Frage: Welche Kosten fallen bei der Scheidung eigentlich genau an? Und wer muss welchen Anteil davon zahlen? Eines steht fest: Wer glaubt, der an der Scheidung "Schuldige" müsse alles bezahlen, befindet sich auf dem Holzweg.

Möchten Sie die Kosten einer Scheidung sofort berechnen, verwenden Sie einfach unseren komfortablen Scheidungskosten-Rechner. Benötigen Sie spezielle Beratung zur Aufteilung der Kosten oder auch allgemeine Beratung zu rechtlichen Fragen der Scheidung, finden Sie diese unter fachliche Beratung.


Welche Kosten fallen an?

Wie hoch die Scheidungskosten genau ausfallen, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Für alle Fälle gilt jedoch: Die Scheidungskosten bestehen hauptsächlich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Hinzu kommen je nach Einzelfall weitere Kosten, z. B. für einen Notar. Die Gerichts- und Anwaltskosten hängen jeweils vom Streitwert der Scheidung ab. Dieser wird vom Gericht festgelegt und bestimmt sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eheleute. Für jede Scheidung gilt ein Mindest­gegen­stands­wert von 2.000 Euro – auch wenn die Eheleute kein Einkommen und Vermögen haben. Bei weiteren Streitpunkten, die das Gericht klären muss – z. B. Unterhalt oder Sorgerecht –, erhöht sich der Verfahrenswert. Wie hoch die Kosten genau ausfallen, lässt sich aus Gebührentabellen ablesen. Für die Gerichtskosten gilt die Tabelle in § 34 Gerichtskostengesetz (GKG), für die Anwaltskosten die Tabelle in § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wichtig zu wissen: Die Gerichtskosten müssen im Voraus gezahlt werden. Erst wenn die Rechnung des Familiengerichts beglichen ist, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt und das Scheidungsverfahren eingeleitet. Anders sieht es bei den Anwaltskosten aus: Sie müssen erst nach Abschluss des Scheidungsverfahrens an den jeweiligen Anwalt gezahlt werden.

Wie werden die Scheidungskosten unter den Ehegatten aufgeteilt?

Hier muss unterschieden werden zwischen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Die Gerichtskosten sind grundsätzlich hälftig von beiden Ehegatten zu tragen. Die Vorgehensweise ist dabei folgende: Sind Sie derjenige, der den Scheidungsantrag vom Anwalt bei Gericht einreichen lässt, müssen Sie die Gerichtskosten zunächst in voller Höhe vorstrecken. Die Hälfte des Betrags können Sie aber später von Ihrem Ex-Partner zurückfordern. Anders sieht es bei den Anwaltskosten aus. Hier gilt: Jeder hat die Kosten seines eigenen Anwalts zu tragen. Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, hat womöglich nur einer von Ihnen einen Anwalt beauftragt. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss zwingend einen Anwalt beauftragen – der andere nicht. Sind Sie sich über alle Punkte bei Ihrer Scheidung einig, kann es sinnvoll sein, sich die Kosten für den einen Anwalt zu teilen. Dabei sollten Sie auf zwei Dinge achten:

  1. Nutzen Sie diese Möglichkeit nur, wenn Sie sich gänzlich über alle Scheidungsfolgen einig sind. Ist das nicht der Fall, sind Sie ohne eigenen Anwalt dem anderen Ehegatten sonst aufgrund fehlender Rechtskenntnisse möglicherweise schutzlos "ausgeliefert".
  2. Haben Sie sich darauf geeinigt, die Kosten eines Anwalts zu teilen, sollten Sie diese Regelung unbedingt schriftlich, am besten gemeinsam mit dem Anwalt festhalten. Ohne Beweis müssen Sie, falls Sie den Anwalt beauftragt haben, sonst hinterher gegebenenfalls doch diese Kosten allein tragen.

Wer zahlt die Scheidungskosten, wenn einer arbeitslos ist?

Keine Sorge: Verfügt Ihr Ex-Partner über kein eigenes Einkommen, müssen Sie nicht seine Scheidungskosten mitzahlen. Sie müssen nur Ihren eigenen Anteil an den Gerichtskosten sowie Ihre eigenen Anwaltskosten tragen. Für Ehegatten, deren Einkommen nicht für die Begleichung der Scheidungskosten ausreicht, gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Wie kann man bei der Scheidung Kosten sparen?

Am meisten können Sie sparen, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen. Eine einvernehmliche Scheidung schont nicht nur Ihre Nerven und ist weniger zeitaufwändig, sondern sie ist auch erheblich günstiger als eine streitige Scheidung. Der Hintergrund: Jeder Konflikt, den Sie über Anwälte und das Gericht austragen, erhöht den Streitwert der Scheidung. Damit erhöhen sich sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtsgebühren. Einigen Sie sich stattdessen außergerichtlich mit Ihrem Ex-Partner, muss das Gericht nur noch die wichtigsten Punkte klären und Sie kommen deutlich günstiger davon. Am besten halten Sie Ihre Regelungen über die Scheidungsfolgen in einer notariell beurkundeten Scheidungs­folgen­vereinbarung fest.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber unter Scheidungskosten sparen.

Weiterführende Informationen zu Scheidungskosten

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Scheidungskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 19.12.2020

  • 19.12.2020: Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
  • 28.10.2020: Umfangreicher Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Scheidungs­kosten-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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