Scheidungskosten

Der Versorgungsausgleich - Ablauf und Berechnung

Thema Scheidungskosten ﹣ Versorgungsausgleich

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Scheidungskosten-Rechner

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten zusammen setzen. Dabei wird zunächst der Verfahrenswert bestimmt, der als Berechnungsgrundlage für die zu berechnenden Kosten dient. Basis für die Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie das Gerichtskostengesetz (GKG).

Das Zusammenleben in einer Ehe bestimmt die Lebensläufe der Partner. Die Betreuung von Kindern, die Karriereplanung des anderen – es gibt verschiedene Gründe, warum einer der beiden seine eigene berufliche Entwicklung zurückstellt und damit häufig auch finanzielle Abstriche macht. Kommt es dann zur Scheidung, drohen ihm finanzielle Nachteile für den gesamten Rest des Lebens. Der Versorgungsausgleich soll daher Ungleichheiten zwischen den Eheleuten verhindern.

Das versteht man unter einem Versorgungausgleich

Im Erwerbsleben erwirbt jeder Beschäftigte Anwartschaften auf eine Versorgung im Alter und auch bei einer Erwerbsminderung durch Krankheit oder Invalidität. Auch jeder Selbstständige kümmert sich in der Regel um eine entsprechende Vorsorge. Der Gesetzgeber hat den Ausgleich dieser Versorgungsansprüche in einem eigenen Gesetz geregelt – dem Versorgungsausgleichsgesetz. Einbezogen werden alle Versicherungen, die später eine Rente zahlen. Es zählen also die erworbenen Anwartschaften in

  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • der Versorgung der Beamten
  • der betrieblichen Altersversorgung, eingeschlossen werden hier auch die Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes
  • den Altersversorgungen der Berufsstände (wie zum Beispile von Ärzten, Rechtsanwälten, Apothekern)
  • privaten Kapitallebensversicherungen, hier jedoch die Anteile, die als Rentenzahlung vereinbart sind
  • rentenähnliche Leistungen, wie die Altershilfe eines Landwirts

Bewertet wird die Höhe der Anwartschaften. Dazu ist es notwendig, dass die Rentenkonten gepflegt sind, dass also alle relevanten Zeiten auch korrekt erfasst sind. Lücken im Rentenverlauf sollte daher jeder zeitnah klären lassen. Dabei helfen auch die Beratungsstellen der Rententräger.

Das Gericht entscheidet dann darüber, wie die Anwartschaften auf beide Partner aufgeteilt werden. Sein Urteil ist bindend – die verantwortlichen Einrichtungen müssen die Anwartschaften entsprechend übertragen. Das erfolgte jedoch nur auf der Ebene der Rentenkonten, zum Zeitpunkt des Versorgungsausgleichs werden keine Zahlungen ausgelöst.

Der Versorgungsausgleich erfolgt von Amts wegen

Im Scheidungsprozess ist der Versorgungsausgleich die einzige Scheidungsfolge, die von Amts wegen verhandelt wird. Daher ist ein besonderer Antrag darauf nicht notwendig – das gilt allerdings nur, wenn die Ehe bereits seit drei Jahren besteht. Der Güterstand der Eheleute ist dabei nicht entscheidend. Verteilt werden die Anwartschaften, die während der Ehe erworben worden sind. Dazu sind beide Ehepartner verpflichtet, ihre Ansprüche offenzulegen und mit Belegen nachzuweisen.

So läuft der Versorgungsausgleich ab

  1. Stellen des Scheidungsantrages beim Familiengericht
  2. „Fragebogen zum Versorgungsausgleich“ geht an beide Ehepartner
  3. Eingang der ausgefüllten Dokumente bei Gericht
  4. Richter erbitten Rentenauskunft bei Versorgungsträgern
  5. Rententräger ermitteln Ansprüche aus der Ehezeit
  6. Eingang der Auskünfte bei Gericht
  7. Sendung an beide Ehegatten zur Prüfung
  8. Zuweisung der Anwartschaften beim Scheidungstermin

Die Berechnung des Ausgleichs

Grundlage des Versorgungsausgleichs sind nur die während der Ehe erworbenen Ansprüche – die Teile der Anwartschaft aus Vorzeiten bleiben unberücksichtigt. Die eheliche Zeit beginnt im Monat der Eheschließung und endet in dem Monat, in dem der Scheidungsantrag zugestellt worden ist. Auch die Trennungszeit wird also berücksichtigt. Detaillierte Informationen finden Sie auch in unserem Artikel zum Thema Rentenausgleich bei der Scheidung. Hier ein Beispiel für die Berechnung, zur Vereinfachung wird ein Punktesystem genutzt:

Ehemann

Rentenpunkte zu Beginn der Ehe 30 Punkte
Rentenpunkte zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages 65 Punkte
Erhöhung während der Ehezeit 35 Punkte
Betriebliche Altersvorsorge (erworben während der Ehe) 20 Punkte
Riester Rente (erworben während der Ehe) 5 Punkte
gesamt60 Punkte

Ehefrau

Rentenpunkte zu Beginn der Ehe 20 Punkte
Rentenpunkte zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages 40 Punkte
Erhöhung während der Ehezeit 20 Punkte
Riester Rente (erworben während der Ehe) 10 Punkte
gesamt 30 Punkte

Der Ausgleich

Die Hälfte seiner während der Ehe erworbenen Ansprüche muss der Ehemann an seine Frau abtreten, das sind hier 30 Punkte. Die Ehefrau muss ebenfalls die Hälfte, also 15 Punkte, an ihren Mann abtreten. Beide haben dann nach dem Versorgungsausgleich 45 Punkte.

Ausnahmen im Versorgungsausgleich

Von Amts wegen führt das Gericht den Versorgungsausgleich nur dann durch, wenn die Ehe länger als drei Jahre Bestand hatte. Vorher beginnt es das Verfahren nur dann, wenn einer der Ehegatten das beantragt. Es können auch andere Gründe existieren, die den Versorgungsausgleich verhindern, zum Beispiel ein krasses Fehlverhalten in der Ehe (Drohungen, Misshandlungen, Verletzungen durch die Eheleute untereinander).

Mit Ehevertrag oder Scheidungs­folgen­vereinbarung den Versorgungsausgleich vorab regeln

Mit einem Ehevertrag regeln künftige Ehepartner oft schon vor der Ehe alle Entscheidungen im Falle der Trennung. Sind sich beide Partner einig, können auch noch in der Zeit vor der Scheidung Vereinbarungen zu den Folgen der Auflösung der Ehe getroffen werden. In beiden Verträgen, die notariell beglaubigt werden müssen, kann der Versorgungsausgleich behandelt werden. Sie werden jedoch nichtig, wenn sie insgesamt oder auch nur in Teilen sittenwidrig sind. Die Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich prüfen Richter im Scheidungsverfahren daher besonders kritisch. So wird ein vollständiger Verzicht einer zweifachen Mutter, die wegen der Betreuung der Kinder über mehrere Jahre nicht erwerbstätig war, stets als sittenwidrig angesehen werden. Eine Regelung des Versorgungsausgleichs bei Ehepartnern ohne Kinder dagegen kann durchaus akzeptiert werden. Die Rechtsprechung ist hier knifflig, so dass eine Beratung bei einem spezialisierten Fachanwalt zu empfehlen ist.

Der Versorgungsausgleich - für gerechte Startbedingungen nach der Scheidung

In Deutschland gehört der Versorgungsausgleich bei der Scheidung zu den Rechten der Bürger. Im Alter sowie bei Krankheit und Invalidität, die eine weitere Erwerbstätigkeit verhindern, sind Ehepartner auch im Falle einer Trennung finanziell abgesichert. Daher ist es auch nicht möglich, weder im Ehevertrag noch in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung solche Regelungen zu treffen, die den Versorgungsausgleich zu Lasten eines anderen ausschließen.

Weiterführende Informationen zu Scheidungskosten

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Scheidungskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 19.12.2020

  • 19.12.2020: Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
  • 28.10.2020: Umfangreicher Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Scheidungs­kosten-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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