Unterhalt

Gesetzliche Rangfolge entscheidet über die Zahlung von Unterhaltsansprüchen

Thema Unterhalt ﹣ Rangfolge beim Unterhalt

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Einen berechtigten Anspruch auf Unterhalt zu haben ist die eine Seite der Medaille – entsprechende Zahlungen zu erhalten die andere. Seinen Verpflichtungen nachzukommen gelingt einem nur, wenn man auch genügend Verdienst erzielen kann. Fordern mehrere Personen Unterhalt, ist das schwierig.

  • 01.
    Wer ist unterhaltspflichtig?

    Nach deutschem Familienrecht sind geradlinige Verwandte zu Unterhalt verpflichtet, wenn jemand bedürftig ist. Das bedeutet, dass Mütter und Väter für ihre Kinder (Kindesunterhalt) verantwortlich sind. die Unterhaltsverpflichtung gilt aber auch in die andere Richtung – im Alter müssen Söhne und Töchter für ihre Eltern aufkommen. Außerdem sind Ehepartner untereinander unterhaltspflichtig.

  • 02.
    Wer kann Anspruch auf Unterhaltszahlungen stellen?

    Wichtigste Voraussetzung für die Forderung nach Unterhalt ist die Bedürftigkeit. Aus Mangel an (ausreichendem) Verdienst sind zuerst minderjährige Kinder berechtigt, Unterhalt zu verlangen. Auch volljährigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, erhalten Unterhalt. Dieser endet jedoch, wenn die Tochter oder der Sohn heiratet. Eltern müssen nur so lange für ihre Kinder aufkommen, bis sie wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen. In der Regel ist das nach Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung oder nach dem Studium der Fall. Bei Verheirateten, die sich im Trennungsjahr befinden, hat der weniger Verdienende Partner Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Und ist die Ehe dann geschieden, gibt es einen Betreuungsunterhalt für den Partner, der kleine Kinder versorgt und daher nicht erwerbstätig sein kann. Unterhaltsforderungen können auch Eltern an ihre Kinder stellen, wenn ihre Rente für eine Unterbringung und Pflege in einem Seniorenheim nicht ausreicht.

  • 03.
    Voraussetzung für Zahlungen: ausreichende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

    Unterhaltszahlungen richten sich auch immer nach dem Verdienst. Ausgangspunkt für die Berechnungen ist immer das Nettoeinkommen, das um berufsbedingte Ausgaben bereinigt worden ist. Außerdem muss dem Unterhaltsleistenden ein gewisser Selbstbehalt bleiben. Dieser unterscheidet sich je nach Unterhaltspflicht.

    Unterhaltspflicht einesGegenüberSelbstbehalt 2021/2022
    Nicht ErwerbstätigenMinderjährigen Kindern960 €
    ErwerbstätigenMinderjährigen Kindern oder volljährig privilegierten Kindern1.160 €
    Ehegatten (nicht erwerbstätig)Ehepartner1.180 €
    Ehegatten (erwerbstätig)Ehepartner1.280 €
    ElternteilsVolljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium1.400 €
    Sohn oder TochterEltern2.000 €
  • 04.
    So wird das zur Verfügung stehende Einkommen berechnet

    Nettoeinkommen
    − Pauschale für berufsbedingte Ausgaben
    (5%, mindestens 50, höchstens jedoch 150 €
    => Bereinigtes Nettoeinkommen
    − Selbstbehalt
    => Für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehendes Einkommen

    Werden an den Unterhaltspflichtigen mehrere Ansprüche gestellt, dann kann er nicht alle befriedigen, wenn sein Verdienst gering ist. In der Praxis kommt das häufig vor, wenn mehrere gemeinsame Kinder zu versorgen sind, ein Elternteil eine neue Familie gründet und hier Nachwuchs kommt oder wenn die Mutter mehrerer Kinder Betreuungsunterhalt beansprucht. Hier spricht der Gesetzgeber dann von einem Mangelfall in der Leistungsfähigkeit.

  • 05.
    Wie wird die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten gesetzlich festgelegt?

    Um Streit zwischen den verschiedenen Unterhaltsinteressenten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraph 1609) eine Rangfolge festgelegt. Das verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen wird in dieser Reihenfolge verteilt:

    1. Minderjährige unverheiratete Kinder sowie Kinder bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben und die allgemeinbildende Schule besuchen (sogenannte „privilegierte Kinder“)
    2. Elternteile mit Anspruch auf Betreuungsunterhalt sowie getrennte bzw. geschiedene Ehegatten bei einer langen Ehedauer
    3. getrennte bzw. geschiedene Ehegatten, die nicht zu 2. gehören
    4. nicht privilegierte Kinder
    5. Enkelkinder und weitere Angehörige
    6. Mutter oder Vater
    7. Weitere Verwandtschaft

    Diese Regelungen gelten seit der Neugestaltung des Familienrechts im Jahre 2008.

  • 06.
    Was ist bei der Rangfolge zu beachten?

    Bei der Unterhaltsregelung in Deutschland steht das Kindeswohl an erster Stelle. Daher stehen Kinder, die wirtschaftlich von ihren Eltern abhängig sind, ganz vorn in der Rangfolge. Dem Unterhaltspflichtigen steht ihnen gegenüber der geringste Selbstbehalt zu. So soll eine frühe Benachteiligung von Söhnen und Töchtern von Alleinerziehenden gemildert werden. Ob die Kinder während einer Ehe geboren worden sind oder nicht, spielt heute keine Rolle mehr. Auch wenn aus einer neuen Beziehung des Unterhaltspflichtigen weitere Kinder hervorgehen, so reihen sie sich an der ersten Stelle der Rangfolge ein. Sie stehen damit noch vor der ersten Partnerin mit einem Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

  • 07.
    Ändert sich die Rangfolge bei einer neuen Beziehung?

    Für die Betrachtung der Unterhaltspflicht soll folgender Sachverhalt vorliegen:

    • Aus einer ersten Beziehung ist eine Tochter zu versorgen, die inzwischen 19 Jahre alt ist, Studentin, lebt in einer Wohngemeinschaft.
    • Aus der zweiten Beziehung ist ein Sohn hervorgegangen, inzwischen zwei Jahre alt. Die Eltern waren verheiratet, sind aber inzwischen geschieden. Die Mutter betreut das Kind zu Hause und ist deshalb nicht erwerbstätig.
    • Inzwischen lebt der Vater in einer neuen Partnerschaft, in der ebenfalls vor kurzem ein Sohn geboren worden ist. Die Mutter ist noch im Mutterschutz.
    Reihenfolge1. Beziehung2. Beziehung3. Beziehung
    1. RangMinderjähriger SohnMinderjähriger Sohn
    2. RangBetreuungsunterhalt der geschiedenen EhegattinBetreuungsunterhalt der Partnerin
    3. Rang
    4. RangVolljährige, nicht privilegierte Tochter

    Für Unterhaltszahler ist es daher wichtig zu prüfen, ob sich ihre Verpflichtungen ändern, wenn sie weiteren Nachwuchs erwarten. Neugeborene leibliche Kinder rutschen stets in den ersten Rang. In der Praxis heißt das, für die neue Familie steht mehr Geld vom verfügbaren Einkommen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zu Unterhalt

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Unterhalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Unterhalt" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse . Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 13.12.2021

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