Wohngeld

Wohngeld - die 10 wichtigsten Themen wie Beantragung, Höhe und Berechnung des Wohngeldes

Thema Wohngeld ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Die Mieten steigen, bezahlbarer Wohnraum wird knapp. Neben Mietpreis­bremse und Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist das Wohngeld eine weitere Maßnahme des Staates zur Regulierung des Wohnungs­marktes. Bezieher kleinerer Einkommen haben Anrecht auf diesen Zuschuss. Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Wohngeld finden Sie hier.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Wohngeld

  • 01.

    Wer kann Wohngeld beantragen?

    Alle Regelungen zum Wohngeld in Deutschland finden sich im Wohngeldgesetz (WoGG). Dieses ist ein Teil des Sozialgesetzes und soll der wirtschaft­lichen Sicherung eines angemessenen und familien­gerechten Wohnens dienen. Ziel des staatlichen Zuschusses ist also die finanzielle Unterstützung von Gering­verdienern sowie Familien, so dass ihre Belastung durch Wohnkosten erträglich bleibt und sie sich gleich­zeitig angemessenen Wohnraum leisten können. Anspruch auf Wohngeld haben

    • Mieter einer Wohnung, auch als Untermieter
    • Eigentümer an selbst genutztem Wohnraum
    • Nutzung einer genossen­schaft­lichen Wohnung
    • Personen, die im eigenen Haus mit mindestens zwei Wohnungen wohnen
    • Heimbewohner, Pflege­bedürftige oder Behinderte.

  • 02.

    Gibt es Wohngeld auch für Inhaber von Eigenheimen oder Wohnungen?

    Ja, Wohngeld können auch Besitzer von Immobilien beantragen, wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen. Das Wohngeld wird dann als Lasten­zuschuss bezeichnet, weil sie einen Teil der regel­mäßigen Belastung übernimmt, in der Regel sind das anteilige Tilgungs­kosten für den noch laufenden Kredit.

  • 03.

    Unter welchen Voraus­setzungen wird der Wohngeld­antrag abgelehnt?

    Da dieser staatliche Zuschuss nur wirklich Bedürftigen zukommen soll, gibt es strenge Ausschluss­kriterien. Wohngeld hängt vor allem von der monatlichen Belastung (also der Miete oder den Kosten des Eigenheims), von der Höhe des Einkommens und von der Anzahl der Personen ab, die im gemeinsamen Haushalt leben. Zu einem Haushalt gehören

    • Ehegatten und auch gleich­geschlecht­liche Partner, so lange sie nicht getrennt leben
    • Partner in eheähnlichen Verhältnissen, wenn sie füreinander wirtschaft­lich einstehen
    • Verwandte ersten, zweiten oder dritten Grades
    • Pflegekinder und Pflege­eltern­teile.

    Pro Haushalt wird nur ein Wohngeld­antrag gestattet. Der Antrag auf Wohngeld wird abgelehnt, wenn

    • verwertbares Vermögen oberhalb eines Freibetrages in Höhe von 60.000 Euro für den Antragsteller sowie jeweils 30.000 Euro für jedes weitere Haushalts­mitglied vorhanden ist
    • der Antragsteller bereits Transfer­leistungen (Hartz IV-Leistungen oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Bafög oder Ausbildungsgeld, Grundleistungen nach dem Asylbewerber­gesetz) bezieht.

    Auch bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen wird kein Wohngeld mehr gewährt. Mehr Informationen dazu finden Sie im Ratgeber "Einkommensgrenzen zum Wohngeld".

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  • 04.

    Wie hoch ist diese Unterstützung?

    Drei Faktoren bestimmen die Höhe des Wohngeldes: die Anzahl der Haushalts­mitglieder, deren Einkommen sowie die Höhe der Miete und die damit verbundene Mietstufe der Gemeinde, in der der Antragsteller wohnt. Allen deutschen Kommunen wurden bis Ende 2019 sechs festgelegte Mietstufen, seit 2020 sind es sieben Mietstufen (siehe Wohngeldreform 2020/2021), zugeordnet, um die unter­schied­lichen Wohnkosten in unserem Land zu berück­sichtigen. So ist die Miete in München teurer als in Bremen, in städtischen Ballungs­gebieten die Wohnkosten höher als im ländlichen Raum. Eine Auflistung aller Gemeinden mit ihren Mietstufen geordnet nach Bundesländern können Sie in der Navigation auswählen. Die Ermittlung des Wohngeldes erfolgt dann gestaffelt, es ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. In Mietstufe I hat ein allein lebender Wohngeld­berechtigter 2022 einen Höchstanspruch von 347 Euro, in Mietstufe VII sind es 651 Euro.

  • 05.

    Wie wird Wohngeld berechnet?

    Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt auf der Grundlage des Einkommens sowie der Zahl der Haushalts­mitglieder. Dafür wird diese Formel gemäß Wohngeldgesetz angesetzt:

    Wohngeld = 1,15 * (M- (a+b*M+c *Y) *Y

    wobei

    M: monatliche Miete (oder Belastung)
    Y: Gesamteinkommen des Haushalts im Monat
    a, b, c: Tabellenwerte aus Anlage zum WoGG, abhängig von Haushaltsgröße)

    Das sieht kompliziert aus – und daher veröffentlicht das Bundes­ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor­sicherheit auch regelmäßig Wohngeldtabellen, sobald sich wichtige Berechnungs­größen ändern. Über die Wohngeldreform 2020/2021 wurden die Sätze ab 2020 erhöht.

    Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung erhöht. Dabei werden die Tabellen für die Höchstbeträge zum Wohngeld nach oben angepasst sowie die Werte für "b" und "c" in obiger Formel entsprechend verändert.

    Noch einfacher ist die Berechnung der Wohngeldhöhe allerdings mit unserem Wohngeldrechner. Geben Sie hier die Grunddaten ein – das Rechnen übernehmen wir für Sie.

  • 06.

    Wo kann ich den Antrag auf Wohngeld stellen?

    Das ist in den Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Oft gibt es spezielle Wohngeld­stellen, in anderen Kommunen wieder kann der Antrag auf Wohngeld auch beim Sozialamt abgegeben werden. Fragen Sie hier am besten in Ihrer zuständigen Verwaltung nach.

  • 07.

    Welche Dokumente braucht man für den Wohngeldantrag?

    Staatliche Leistungen wie Wohngeld gibt es nur auf schriftlichen Antrag. Achtung, Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Der Anspruch auf das Wohngeld entsteht erst mit dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wird. Vollständig braucht er noch nicht zu sein, Unterlagen können durchaus auch nachgereicht werden. Für die Bearbeitung des ersten Antrags sollten Sie mindestens fünf bis sechs Wochen einplanen. Bei Folge­anträgen geht es dann meist etwas schneller. Neben dem ausgefüllten Antrags­formular wird in der Regel eine Verdienst­bescheinigung benötigt. Außerdem fragen die Behörden nach Unterhalts­verpflich­tungen und Vermögens­verhält­nissen.

  • 08.

    Wo erhalte ich ein Formular für den Antrag?

    Jede Behörde, die Wohngeldanträge entgegennimmt, wird auch Formulare herausgeben. Schneller geht es per Download im Internet. Achten Sie hier darauf, dass sich die Muster von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Je nach Antragsteller gibt es unter­schied­liche Formulare, hier ein Beispiel für einen Antrag auf Wohngeld in Nieder­sachsen.

  • 09.

    Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

    Der Zuschuss zur Miete oder zur Monats­belastung wird für 12 Monate gewährt, danach muss er erneut beantragt werden.

  • 10.

    Muss ich es melden, wenn sich meine Einkommens­situation verbessert?

    Wer staatliche Leistungen aufgrund seiner Lebens- und Einkommens­situation erhält, muss gravierende Änderungen unver­züglich mitteilen. Dazu zählt etwa ein Wohnungs­wechsel, die Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 Prozent oder die Änderung der Anzahl der Haushalts­mitglieder. Unter Umständen kann die Behörde zu viel gezahltes Wohngeld zurück­fordern.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 11.04.2022

Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.01.2022

  • 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
  • 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
  • 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
  • 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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