Die Mieten steigen, bezahlbarer Wohnraum wird knapp. Neben Mietpreisbremse und Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist das Wohngeld eine weitere Maßnahme des Staates zur Regulierung des Wohnungsmarktes. Bezieher kleinerer Einkommen haben Anrecht auf diesen Zuschuss. Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Wohngeld finden Sie hier.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Wohngeld
- 01.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Alle Regelungen zum Wohngeld in Deutschland finden sich im Wohngeldgesetz (WoGG). Dieses ist ein Teil des Sozialgesetzes und soll der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens dienen. Ziel des staatlichen Zuschusses ist also die finanzielle Unterstützung von Geringverdienern sowie Familien, so dass ihre Belastung durch Wohnkosten erträglich bleibt und sie sich gleichzeitig angemessenen Wohnraum leisten können. Anspruch auf Wohngeld haben
- Mieter einer Wohnung, auch als Untermieter
- Eigentümer an selbst genutztem Wohnraum
- Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung
- Personen, die im eigenen Haus mit mindestens zwei Wohnungen wohnen
- Heimbewohner, Pflegebedürftige oder Behinderte.
- 02.
Gibt es Wohngeld auch für Inhaber von Eigenheimen oder Wohnungen?
Ja, Wohngeld können auch Besitzer von Immobilien beantragen, wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen. Das Wohngeld wird dann als Lastenzuschuss bezeichnet, weil sie einen Teil der regelmäßigen Belastung übernimmt, in der Regel sind das anteilige Tilgungskosten für den noch laufenden Kredit.
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- 03.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Wohngeldantrag abgelehnt?
Da dieser staatliche Zuschuss nur wirklich Bedürftigen zukommen soll, gibt es strenge Ausschlusskriterien. Wohngeld hängt vor allem von der monatlichen Belastung (also der Miete oder den Kosten des Eigenheims), von der Höhe des Einkommens und von der Anzahl der Personen ab, die im gemeinsamen Haushalt leben. Zu einem Haushalt gehören
- Ehegatten und auch gleichgeschlechtliche Partner, so lange sie nicht getrennt leben
- Partner in eheähnlichen Verhältnissen, wenn sie füreinander wirtschaftlich einstehen
- Verwandte ersten, zweiten oder dritten Grades
- Pflegekinder und Pflegeelternteile.
Pro Haushalt wird nur ein Wohngeldantrag gestattet. Der Antrag auf Wohngeld wird abgelehnt, wenn
- verwertbares Vermögen oberhalb eines Freibetrages in Höhe von 60.000 Euro für den Antragsteller sowie jeweils 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied vorhanden ist
- der Antragsteller bereits Transferleistungen (Hartz IV-Leistungen oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Bafög oder Ausbildungsgeld, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz) bezieht.
Auch bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen wird kein Wohngeld mehr gewährt. Mehr Informationen dazu finden Sie im Ratgeber "Einkommensgrenzen zum Wohngeld".
Wohngeldrechner
- 04.
Wie hoch ist diese Unterstützung?
Drei Faktoren bestimmen die Höhe des Wohngeldes: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren Einkommen sowie die Höhe der Miete und die damit verbundene Mietstufe der Gemeinde, in der der Antragsteller wohnt. Allen deutschen Kommunen wurden bis Ende 2019 sechs festgelegte Mietstufen, seit 2020 sind es sieben Mietstufen (siehe Wohngeldreform 2020/2021), zugeordnet, um die unterschiedlichen Wohnkosten in unserem Land zu berücksichtigen. So ist die Miete in München teurer als in Bremen, in städtischen Ballungsgebieten die Wohnkosten höher als im ländlichen Raum. Eine Auflistung aller Gemeinden mit ihren Mietstufen geordnet nach Bundesländern können Sie in der Navigation auswählen. Die Ermittlung des Wohngeldes erfolgt dann gestaffelt, es ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. In Mietstufe I hat ein allein lebender Wohngeldberechtigter 2022 einen Höchstanspruch von 347 Euro, in Mietstufe VII sind es 651 Euro.
- 05.
Wie wird Wohngeld berechnet?
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt auf der Grundlage des Einkommens sowie der Zahl der Haushaltsmitglieder. Dafür wird diese Formel gemäß Wohngeldgesetz angesetzt:
Wohngeld = 1,15 * (M- (a+b*M+c *Y) *Y
wobei
M: monatliche Miete (oder Belastung)
Y: Gesamteinkommen des Haushalts im Monat
a, b, c: Tabellenwerte aus Anlage zum WoGG, abhängig von Haushaltsgröße)Das sieht kompliziert aus – und daher veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auch regelmäßig Wohngeldtabellen, sobald sich wichtige Berechnungsgrößen ändern. Über die Wohngeldreform 2020/2021 wurden die Sätze ab 2020 erhöht.
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung erhöht. Dabei werden die Tabellen für die Höchstbeträge zum Wohngeld nach oben angepasst sowie die Werte für "b" und "c" in obiger Formel entsprechend verändert.
Noch einfacher ist die Berechnung der Wohngeldhöhe allerdings mit unserem Wohngeldrechner. Geben Sie hier die Grunddaten ein – das Rechnen übernehmen wir für Sie.
- 06.
Wo kann ich den Antrag auf Wohngeld stellen?
Das ist in den Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Oft gibt es spezielle Wohngeldstellen, in anderen Kommunen wieder kann der Antrag auf Wohngeld auch beim Sozialamt abgegeben werden. Fragen Sie hier am besten in Ihrer zuständigen Verwaltung nach.
Weitere Online-Rechner
- 07.
Welche Dokumente braucht man für den Wohngeldantrag?
Staatliche Leistungen wie Wohngeld gibt es nur auf schriftlichen Antrag. Achtung, Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Der Anspruch auf das Wohngeld entsteht erst mit dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wird. Vollständig braucht er noch nicht zu sein, Unterlagen können durchaus auch nachgereicht werden. Für die Bearbeitung des ersten Antrags sollten Sie mindestens fünf bis sechs Wochen einplanen. Bei Folgeanträgen geht es dann meist etwas schneller. Neben dem ausgefüllten Antragsformular wird in der Regel eine Verdienstbescheinigung benötigt. Außerdem fragen die Behörden nach Unterhaltsverpflichtungen und Vermögensverhältnissen.
- 08.
Wo erhalte ich ein Formular für den Antrag?
Jede Behörde, die Wohngeldanträge entgegennimmt, wird auch Formulare herausgeben. Schneller geht es per Download im Internet. Achten Sie hier darauf, dass sich die Muster von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Je nach Antragsteller gibt es unterschiedliche Formulare, hier ein Beispiel für einen Antrag auf Wohngeld in Niedersachsen.
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- 09.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Der Zuschuss zur Miete oder zur Monatsbelastung wird für 12 Monate gewährt, danach muss er erneut beantragt werden.
- 10.
Muss ich es melden, wenn sich meine Einkommenssituation verbessert?
Wer staatliche Leistungen aufgrund seiner Lebens- und Einkommenssituation erhält, muss gravierende Änderungen unverzüglich mitteilen. Dazu zählt etwa ein Wohnungswechsel, die Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 Prozent oder die Änderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Unter Umständen kann die Behörde zu viel gezahltes Wohngeld zurückfordern.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung am 11.04.2022
Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.01.2022
- 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
- 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
- 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
- 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt