Berechnen Sie das Wohngeld für Bremen mit dem Wohngeldrechner Bremen. Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort in Bremen, also Bremen oder Bremerhaven ein. Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes im Bundesland Bremen berücksichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Bremen.
Bitte geben Sie als Pflegeheimbewohner in Bremen als Wohnort "Im Pflegeheim" an. Dadurch wird automatisch die höchste Mietstufe für die Wohngeldberechnung in Bremen gemäß Wohngeldgesetz berücksichtigt.
Weiterführende Informationen zu Wohngeld
Wohnraum ist teuer. Er ist oftmals auch in Bremen und Bremerhaven so teuer, dass sich einzelne Personen und auch ganze Familien den adäquaten Wohnraum nicht mehr leisten können. Aus diesem Hintergrund wurde bundesweit im Jahr 1965 die Auszahlung von Wohngeld beschlossen, natürlich auch im Bundesland Bremen. Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung. Das Geld wird nur als Zuschuss zugeteilt, dass heißt der Empfänger muss über ein eigenes Einkommen verfügen.
Wohngeldantrag in Bremen
In Bremen können Sie das Wohngeld bei der Stadt Bremen beantragen. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten, zum Wohngeldantrag und telefonische Rufnummer finden Sie unter: Freie Hansestadt Bremen Wohngeld.
Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes in Bremen oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungsbeispiel mit einer schrittweisen Herleitung. Bitte beachten Sie, dass es im Jahre 2020 zu einer Reform des Wohngeldes kommt. Im Rahmen dieser Reform ändern sich die Größenordnungen des Wohngeldes und auch die Anzahl der berechtigten Haushalte wird deutlich steigen. Nutzen Sie gerne auch unseren obigen Rechner, um den Unterschied vor und nach der Reform für Sie persönlich zu ermitteln.
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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung am 11.04.2022
Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.01.2022
- 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
- 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
- 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
- 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Bremerhaven im Bundesland Bremen
Moin,
Ich wollte ihren Wohngeldrechner benutzen.
Leider akzeptierte der Rechner im Bundesland Bremen die Stadt Bremerhaven mit über 100.000 Einwohnern nicht.
Mit freundlichem Gruß
S. R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Rechner gerade getestet und keinen Fehler finden können. Nach Auswahl des Bundeslandes „Bremen“ sollten Sie als Wohnort „Bremerhaven“ eingeben können (siehe Screenshot). Schon nach Eigabe von „Br“ wird „Bremerhaven“ zur Auswahl angezeigt. Eventuell haben Sie versehentlich ein Leerzeichen vor oder hinter dem Begriff eingegeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Wohngeld?