Berechnen Sie das Wohngeld für Ihren Wohnort im Saarland mit dem Wohngeldrechner Saarland.
Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort im Saarland an. Dies kann Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen oder Saarlouis sein oder alle anderen Gemeinden ab 10.000 Einwohner im Saarland. Sollte Ihre Gemeinde nicht enthalten sein, geben Sie bitte den Landkreis an, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Alle Landkreise aus dem Saarland finden Sie, sobald Sie "Kreis" eingeben. Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes im Saarland berücksichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen im Saarland.
Weiterführende Informationen zu Wohngeld
Als Bewohner eines Pflegeheims im Saarland, geben Sie bitte "Im Pflegeheim" als Wohnort an. Gesetzeskonform wird dann die höchste Mietstufe für die Wohngeldberechnung im Saarland zugrunde gelegt.
Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes im Saarland oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungsbeispiel mit einer schrittweisen Herleitung. Ab 2020 kommt es zu einer Reform des Wohngeldes. Im Rahmen dieser Reform ändern sich die Größenordnungen des Wohngeldes und auch die Anzahl der berechtigten Haushalte wird deutlich steigen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung am 11.04.2022
Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.01.2022
- 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
- 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
- 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
- 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt