Wohngeld

Wohngeldrechner Rheinland-Pfalz

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Berechnen Sie das Wohngeld für Ihren Wohnort in Rheinland-Pfalz mit dem Wohngeldrechner RLP.

Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort in Rheinland-Pfalz an. Dies kann Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz oder Worms sein oder alle anderen Gemeinden ab 10.000 Einwohner in RLP. Sollte Ihre Gemeinde nicht enthalten sein, geben Sie bitte den Landkreis an, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Alle Landkreise aus Rheinland-Pfalz finden Sie, sobald Sie "Kreis" eingeben. Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes in Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Rheinland-Pfalz.

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Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Als Bewohner eines Pflegeheims in Rheinland-Pfalz, geben Sie bitte "Im Pflegeheim" als Wohnort an. Gesetzes­konform wird dann die höchste Mietstufe für die Wohngeld­berechnung in RLP zugrunde gelegt.

Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes in Rheinland-Pfalz oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungs­beispiel mit einer schrittweisen Herleitung. Ab 2020 kommt es zu einer Reform des Wohngeldes. Im Rahmen dieser Reform ändern sich die Größen­ordnungen des Wohngeldes und auch die Anzahl der berech­tigten Haushalte wird deutlich steigen.

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Regionaler Bezug

Diese Seite hat folgenden regionalen Bezug:

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 11.04.2022

Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.01.2022

  • 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
  • 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
  • 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
  • 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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