Berechnen Sie das Wohngeld für Bayern mit dem Wohngeldrechner Bayern.
Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort in Bayern an. Exemplarisch kann dies München, Würzburg, Regensburg, Nürnberg, Augsburg oder Ingolstadt sein, aber auch jede andere Gemeinde ab 10.000 Einwohner in Bayern. Sollte Ihre Gemeinde nicht enthalten sein, geben Sie bitte den Landkreis an, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Alle Landkreise Bayerns finden Sie, sobald Sie "Kreis" eingeben. Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes in Bayern berücksichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Bayern.
Weiterführende Informationen zu Wohngeld
Als Pflegeheimbewohner in Bayern geben Sie bitte als Wohnort "Im Pflegeheim" an, damit automatisch und gesetzeskonform die höchste Mietstufe für die Berechnung des Wohngeldes in Bayern genutzt wird.
Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes in Bayern oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungsbeispiel mit einer schrittweisen Herleitung. Bitte beachten Sie, dass es im Jahre 2020 zu einer Reform des Wohngeldes kommt. Im Rahmen dieser Reform ändern sich die Größenordnungen des Wohngeldes und auch die Anzahl der berechtigten Haushalte wird deutlich steigen. Nutzen Sie gerne auch unseren obigen Rechner, um den Unterschied vor und nach der Reform für Sie persönlich zu ermitteln.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung am 11.04.2022
Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.01.2022
- 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
- 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
- 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
- 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt