Wohngeld

Einkommensgrenzen zum Wohngeld

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Wohngeldrechner

Der Wohngeldrechner berechnet das Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz anhand Haushaltsgröße, Einkommen, Miethöhe und Mietniveau an Ihrem Wohnort. Alle Berechnungen werden im Ergebnis des Wohngeldrechners nachvollziehbar hergeleitet.

Wie hoch darf mein Einkommen sein, um Wohngeld zu erhalten? Die nachfolgenden Wohngeld­tabellen zeigen die Einkommens­grenzen, also die Höchst­einkommen an, bei deren Über­schrei­tung kein Wohngeld­anspruch mehr besteht. Die Höhe dieser Einkommens­grenzen für das Wohngeld sind nicht explizit im Gesetz festgelegt. Sie ergeben sich durch Berechnung mittels der allgemeinen Wohngeld­formel des Wohngeld­gesetzes. Dabei ist das maximale Gesamt­einkommen abhängig von der Anzahl der zu berück­sichti­genden Haushalts­mitglieder sowie von der jeweiligen Mietstufe, also dem entsprechenden Mietniveau an Ihrem Wohnort. Sie können die Einkommens­grenzen auch mit unserem Wohngeld­rechner überprüfen und nachrechnen.


Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 1

Höchsteinkommen bei Mietstufe 1 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 1 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
19861 0961 2331 409
21 3481 4981 6851 926
31 6481 8322 0602 355
42 1912 4352 7393 130
52 5042 7833 1303 578
62 8403 1563 5504 058
73 0933 4373 8674 419
83 4453 8284 3074 922
93 8004 2234 7505 429
104 2524 7255 3156 075

Höchsteinkommen bei Mietstufe 1 für Wohngeld 2021

Höchst­einkommen bei Mietsufe 1 für Wohngeld 2021
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
19611 0681 2021 373
21 3141 4601 6431 878
31 6051 7842 0072 293
42 1332 3702 6673 048
52 4382 7093 0483 483
62 7683 0763 4603 955
73 0133 3483 7674 305
83 3583 7324 1984 798
93 7054 1174 6325 293
104 1484 6095 1855 926

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 2

Höchsteinkommen bei Mietstufe 2 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 2 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 0261 1401 2831 466
21 4031 5591 7542 005
31 7091 8992 1372 442
42 2572 5082 8223 225
52 5762 8633 2203 681
62 9123 2363 6404 160
73 1693 5223 9624 528
83 5303 9234 4135 043
93 8994 3334 8745 570
104 3754 8625 4696 250

Höchsteinkommen bei Mietstufe 2 für Wohngeld 2021

Höchst­einkommen bei Mietsufe 2 für Wohngeld 2021
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
19991 1101 2491 428
21 3671 5191 7091 953
31 6651 8502 0822 379
42 1972 4422 7473 139
52 5082 7873 1353 583
62 8393 1553 5494 056
73 0863 4293 8584 409
83 4413 8244 3024 916
93 8024 2254 7535 432
104 2694 7445 3376 099

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 3

Höchsteinkommen bei Mietstufe 3 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 3 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 0621 1801 3281 518
21 4541 6161 8182 078
31 7671 9642 2092 525
42 3162 5742 8953 309
52 6422 9363 3033 775
62 9783 3093 7234 255
73 2393 5994 0494 628
83 6084 0094 5105 155
93 9914 4354 9895 702
104 4934 9935 6176 419

Höchsteinkommen bei Mietstufe 3 für Wohngeld 2021

Höchst­einkommen bei Mietsufe 3 für Wohngeld 2021
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 0351 1501 2941 479
21 4171 5751 7722 025
31 7211 9132 1522 459
42 2552 5062 8193 222
52 5722 8583 2153 675
62 9023 2253 6284 146
73 1533 5043 9424 505
83 5153 9064 3945 022
93 8894 3224 8625 556
104 3804 8675 4756 258

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 4

Höchsteinkommen bei Mietstufe 4 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 4 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 0991 2221 3741 570
21 5061 6741 8832 152
31 8262 0292 2832 609
42 3772 6422 9723 396
52 7093 0103 3873 871
63 0433 3823 8044 348
73 3073 6754 1344 725
83 6844 0944 6055 263
94 0814 5355 1025 830
104 6085 1205 7606 583

Höchsteinkommen bei Mietstufe 4 für Wohngeld 2021

Höchst­einkommen bei Mietsufe 4 für Wohngeld 2021
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 0711 1901 3391 530
21 4681 6321 8352 098
31 7791 9772 2242 542
42 3142 5722 8933 306
52 6362 9293 2953 766
62 9653 2953 7074 236
73 2193 5774 0244 599
83 5893 9884 4875 128
93 9774 4194 9725 682
104 4934 9935 6176 419

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 5

Höchsteinkommen bei Mietstufe 5 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 5 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1301 2561 4131 615
21 5491 7221 9372 213
31 8752 0842 3442 679
42 4262 6963 0333 466
52 7633 0703 4543 948
63 0953 4393 8694 422
73 3613 7354 2024 802
83 7444 1604 6805 349
94 1524 6145 1905 932
104 7005 2235 8756 715

Höchsteinkommen bei Mietstufe 5 für Wohngeld 2021

Höchst­einkommen bei Mietsufe 5 für Wohngeld 2021
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1001 2231 3751 572
21 5101 6781 8882 158
31 8262 0292 2832 609
42 3622 6252 9533 375
52 6892 9883 3623 842
63 0163 3523 7704 309
73 2713 6354 0894 673
83 6484 0544 5605 212
94 0474 4975 0595 782
104 5845 0945 7306 549

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 6

Höchsteinkommen bei Mietstufe 6 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 6 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1581 2871 4481 655
21 5901 7671 9882 272
31 9212 1352 4022 745
42 4722 7473 0903 532
52 8133 1263 5174 019
63 1473 4973 9344 496
73 4183 7984 2734 883
83 8114 2354 7645 445
94 2344 7055 2936 049
104 8125 3476 0156 875

Höchsteinkommen bei Mietstufe 6 für Wohngeld 2021

Höchst­einkommen bei Mietsufe 6 für Wohngeld 2021
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1281 2541 4101 612
21 5501 7231 9382 215
31 8712 0792 3392 673
42 4062 6743 0083 438
52 7383 0433 4233 912
63 0663 4073 8334 380
73 3263 6964 1584 752
83 7124 1254 6405 303
94 1254 5845 1575 893
104 6905 2125 8636 700

Wohngeldtabellen mit Einkommensgrenzen bei Mietstufe 7

Höchsteinkommen bei Mietstufe 7 für Wohngeld 2022

Höchst­einkommen bei Mietsufe 7 für Wohngeld 2022
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1891 3221 4871 699
21 6331 8152 0422 333
31 9692 1882 4622 813
42 5192 7993 1493 599
52 8653 1843 5824 093
63 1963 5523 9954 566
73 4703 8564 3384 958
83 8704 3004 8385 529
94 3054 7845 3826 150
104 9075 4536 1347 010

Höchsteinkommen bei Mietstufe 7 für Wohngeld 2021

Höchst­einkommen bei Mietsufe 7 für Wohngeld 2021
Zu berück­sich­ti­gen­de Haus­halts­mit­glie­der Höchst­einkom­men Brutto­einkommen (ohne Kinder­geld) vor einem pauschalen Abzug von
10 %20 %30 %
11 1581 2871 4481 655
21 5921 7691 9902 275
31 9172 1302 3972 739
42 4512 7243 0643 502
52 7883 0983 4853 983
63 1143 4603 8934 449
73 3763 7524 2204 823
83 7694 1884 7125 385
94 1954 6625 2445 993
104 7845 3165 9806 835

Hinweis zum Begriff "Wohngeldtabelle"

Auf dieser Seite wird im Detail auf die Wohngeld­tabellen bezüglich der Einkommens­grenzen für das Wohngeld eingegangen. Wenn Sie statt des Wohngeldrechners die klassischen Wohngeldtabellen zur Berechnung des Wohngeldes benötigen, werden Sie z.B. fündig beim Bundes­ministerium des Innern und Heimat.

Ermittlung des Gesamteinkommens aller Bewohner

Die in den Wohngeldtabellen aufgeführten Einkommensgrenzen bzw. Höchsteinkommen spiegeln das monatliche Gesamteinkommen der zu berück­sichti­genden Haushalts­mitglieder wider. Das Gesamt­einkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berück­sichti­genden Haushalt­smitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge für Alleinerziehende, erwerbstätige Kinder unter 25 und Schwerbehinderte sowie Abzugs­beträge für Unterhalts­leistungen. Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Das Jahres­einkommen eines zu berück­sichti­genden Haushalts­mitgliedes ist die Summe seiner positiven Einkünfte im Sinne des Einkommen­steuer­gesetzes zuzüglich bestimmter steuerfreier Einnahmen und abzüglich pauschaler Abzüge für Steuern und Sozialversicherung. Kindergeld zählt nicht zum Jahreseinkommen und damit nicht zum Gesamteinkommen. Mehr zu Ermittlung des Einkommens erfahren Sie auf unserer Rechnerseite u.a. unter der Eingabehilfe zum Monatseinkommen.

Absetzbare Beträge vorher abziehen

Wenn Sie absetzbare Beträge geltend machen können, wie zum Beispiel Werbungs­kosten oder Freibeträge, können die Brutto­einkommen entsprechend höher sein, ohne dass dadurch die Grenze des jeweiligen Gesamt­einkommens über­schritten wird.

Tabellen nach Mietstufen geordnet

In den Tabellen erhalten Sie zu jeder Mietstufe jeweils zwei Wohngeld­tabellen für die Höchsteinkommen: Eine Tabelle für 2022 sowie eine für 2021. In der rechten Tabellenhälfte finden Sie die Höchstbeträge des Brutto­einkommens, welche vor dem jeweiligen pauschalen Abzug für Steuern und Sozialversicherung den Grenzen des Brutto­einkommens entsprechen, bis zu denen ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

2022 höhere Einkommensgrenzen aufgrund der Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung

Im Jahr 2022 ist im Vergleich zu 2021 eine Erhöhung des Wohngeldes aufgrund der allgemein gestiegenen Mieten und Einkommen gesetzlich festgelegt worden. Daher wird ab 2022 bis zu einem höheren Einkommen Wohngeld gewährt. Durch die Erhöhung gibt es somit ab 2022 auch eine größere Anzahl Anspruchsberechtigter auf Wohngeld.

Pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung

Für der Berechnung des Jahres­einkommens jedes wohngeld­­berechtigten Haushalts­­mitglieds werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozial­­versicherungs­­beiträge vom Einkommen vor­genommen. Denn, falls vom Brutto­einkommen noch Steuern oder Sozial­abgaben zu leisten sind, werden diese auf diese Weise für das Wohngeld pauschal berück­sichtigt.

Jeweils 10 Prozent pauschal abziehbar

Gemäß § 16 Wohngeldgesetz sind bei der Ermittlung des Einkommens vom Brutto­einkommen jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungs­zeitraum die folgenden Steuern und Pflicht­beiträge zu leisten sind:

  • Steuern vom Einkommen,
  • Pflicht­beiträge zur gesetz­lichen Kranken- und Pflege­versicherung,
  • Pflicht­beiträge zur gesetz­lichen Renten­versicherung.

Alternativ können auch laufende Beiträge angegeben werden, die dem Zweck der Pflicht­­­beiträge zur gesetz­­lichen Kranken- und Renten­­­versicherung entsprechen. Dies sind zum Beispiel frei­willige Beiträge zur gesetz­­lichen Kranken- oder Renten­­­versicherung, Beiträge zu privaten Kranken­­versicherungen oder Beiträge für Lebens­­­versicherungen.

Maximal können also 30 Prozent abgezogen werden, um das wohngeld­relevante pauschale Netto zu erhalten.

Beispiele

  • Rentner können pauschal 10 Prozent abziehen, da sie von ihrer Rente Beiträge zur Kranken­versicherung abführen müssen.
  • Beamte können 20 Prozent abziehen, da von ihrem Gehalt Steuern und Beiträge zur Kranken­versicherung abgehen.
  • Arbeit­nehmer, die sowohl Steuern zahlen als auch Beiträge zur Kranken- und Renten­versicherung leisten, können 30 Prozent abziehen.

Hier finden Sie die Mietstufe zu Ihrem Wohnort

Welche Mietstufe an Ihrem Wohnort gilt, finden Sie in den Mietstufen-Tabellen der einzelnen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Weiterführende Informationen zu Wohngeld

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 11.04.2022

Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.01.2022

  • 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
  • 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
  • 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
  • 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort d411eb17ca694e19b046f92edd972721