Wohngeld wird nur für den Teil der Miete berechnet, der einen bestimmten Höchstbetrag gemäß § 12 WoGG nicht übersteigt. Dieser Höchstbetrag ist u.a. abhängig von der Mietstufe.
Das Mietenniveau und damit die Mietstufen in Berlin werden vom Statistischen Bundesamt für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, wie in Berlin z.B. in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Bezirk Mitte, Lichtenberg Hohenschönhausen, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg oder Treptow-Köpenick festgestellt. Kleinere Gemeinden und gemeindefreie Gebiete werden nach Kreisen zusammengefasst. Bei einer Anpassung der Höchstbeträge für das Wohngeld werden die Mietstufen auf der Grundlage von zwei aufeinanderfolgenden Ergebnissen der jährlichen Wohngeldstatistik neu festgestellt.
Mit dem Wohngeldrechner Berlin können Sie gleich hier Ihr Wohngeld berechnen.
Zuordnung von Mietstufen und Mietenniveaus
Die Zugehörigkeit einer Gemeinde in Berlin zu einer Mietstufe richtet sich, wie auch in den anderen Bundesländern nach dem Mietenniveau aller Wohnungen, für die Wohngeld als Mietzuschuss geleistet wird. Dabei ist das Mietenniveau die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten von Wohnraum in Gemeinden vom Durchschnitt der entsprechenden Mieten im Bundesgebiet.
Zuordnung von Mietniveaus zu den Mietstufen gemäß § 12 Wohngeldgesetz | |
---|---|
Stufe | Mietniveau |
1 | niedriger als minus 15 Prozent |
2 | minus 15 Prozent bis niedriger als minus 5 Prozent |
3 | minus 5 Prozent bis niedriger als 5 Prozent |
4 | 5 Prozent bis niedriger als 15 Prozent |
5 | 15 Prozent bis niedriger als 25 Prozent |
6 | 25 Prozent und höher |
7 ¹) | 35 Prozent und höher ¹) |
¹) Mietstufe 7 neu seit 2020 (siehe Wohngeldreform 2020)
Mietstufen der Gemeinden in Berlin
Die Mietstufen aller Gemeinden ab 10.000 Einwohner in Berlin werden im Folgenden aufgelistet. Für die Wohngeldbeantragung bis 2019 galten die Werte der Spalte "Mietstufe für Wohngeld 2019". Für die Änderung des Wohngeldes seit 1. Januar 2020 gelten die neueren statistischen Werte in der Spalte "Mietstufe für Wohngeld 2020-2022".
Mietstufen der Gemeinden in Berlin - Grundlage für Wohngeld 2020-2022 und 2019 | ||
---|---|---|
Gemeinde | Mietstufe für Wohngeld 2020-2022 | Mietstufe für Wohngeld 2019 |
Berlin | 4 | 4 |
Mietstufen in den anderen Bundesländern
Neben den Mietstufen für Berlin finden sie auf den folgenden Seiten die Mietstufen für die übrigen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Einkommensgrenzen abhängig von Mietstufen
Das rechnerische Höchsteinkommen zum Bezug von Wohngeld ist abhängig von der jeweiligen Mietstufe. Wie hoch das maximale Einkommen für den Wohngeldanspruch ausfällt, finden Sie in unseren Ratgeber "Einkommensgrenzen zum Wohngeld".
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Weiterführende Informationen zu Wohngeld
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung am 11.04.2022
Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.01.2022
- 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
- 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
- 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
- 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt