Wohngeld

Wohngeldrechner Schleswig-Holstein

Thema Wohngeld ﹣ Wohngeld Schleswig-Holstein

Mit dem Wohngeldrechner Schleswig-Holstein berechnen Sie das Wohngeld für Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein.

Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein an. Dies kann Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Norderstedt oder Elmshorn sein oder alle anderen Gemeinden ab 10.000 Einwohner in Schleswig-Holstein. Falls Ihre Gemeinde nicht enthalten sein sollte, können Sie den Landkreis angeben, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Alle Landkreise Schleswig-Holsteins finden Sie, sobald Sie "Kreis" eingeben. Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes in Schleswig-Holstein berück­sichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Schleswig-Holstein.

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Fals Sie Pflegeheim­bewohner in Schleswig-Holstein sind, geben Sie bitte als Wohnort "Im Pflegeheim" an. Dann wird gemäß Wohngeldgesetz die höchste Mietstufe für die Wohngeld­berechnung in Schleswig-Holstein berück­sichtigt.

Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes in Schleswig-Holstein oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungs­beispiel mit einer schrittweisen Herleitung. Ab 2020 kommt es zu einer Reform des Wohngeldes. Im Rahmen dieser Reform ändern sich die Größen­ordnungen des Wohngeldes und auch die Anzahl der berech­tigten Haushalte wird deutlich steigen.

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Regionaler Bezug

Diese Seite hat folgenden regionalen Bezug:

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 11.04.2022

Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.01.2022

  • 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
  • 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
  • 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
  • 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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