Wohngeld

Zuschuss­fähige Höchstbeträge für Miete und Belastung

Thema Wohngeld ﹣ Zuschussfähige Höchstbeträge

Rechner zum Thema

Wohngeldrechner

Der Wohngeldrechner berechnet das Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz anhand Haushaltsgröße, Einkommen, Miethöhe und Mietniveau an Ihrem Wohnort. Alle Berechnungen werden im Ergebnis des Wohngeldrechners nachvollziehbar hergeleitet.

Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung nach § 12 Wohngeldgesetz sind nach der Anzahl der zu berück­sichtigenden Haushalts­mitglieder und nach der Mietstufe zu berücksichtigen. Zu den Höchsbeträgen werden seit 2021 gemäß § 12 noch die Beträge zur Entlastung bei den Heizkosten addiert. Sie sind nach der Anzahl der zu berück­sichtigenden Haushalts­mitglieder zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass diese Höchstbeträge nicht das höchst­mögliche Wohngeld darstellen. Die Höchstbeträge stellen nur den maximalen durch Wohngeld zu bezu­schussenden Mietbetrag bzw. Belastung dar. Das heißt, die Miete/­Belastung, höchstens aber der Höchstbetrag fließt in die Berechnung des Wohngeldes ein. Das Wohngeld bildet dann lediglich einen Zuschuss zur Miete bzw. zu diesem Höchstbetrag.

Höchstbeträge - Grundlage für die Wohngeld­berechnung

Höchstbeträge für Miete und Belastung (seit 2021 inkl. Heizkostenentlastung) als
Grundlage für Wohngeld 2022 und 2021
Zu berück­sich­tigende Haushalts­mitgliederMietstufeHöchst­betrag 2022Höchst­betrag 2021
11361,40352,40
2406,40395,40
3452,40440,40
4505,40492,40
5554,40539,40
6605,40589,40
7665,40647,40
21438,60427,60
2492,60479,60
3548,60534,60
4613,60597,60
5672,60654,60
6734,60715,60
7806,60785,60
31523,20509,20
2586,20571,20
3653,20636,20
4730,20711,20
5800,20779,20
6875,20852,20
7959,20934,20
41609,80593,80
2684,80666,80
3761,80741,80
4850,80828,80
5934,80909,80
61 020,80993,80
71 120,801 090,80
51696,40678,40
2781,40761,40
3870,40847,40
4973,40947,40
51 067,401 039,40
61 166,401 135,40
71 280,401 246,40
Mehr­betrag für jedes weitere zu berück­sich­tigende Haushalts­mitglied182,6080,60
293,6091,60
3105,60102,60
4117,60114,60
5127,60124,60
6146,60142,60
7160,60156,60

Hier finden Sie die Mietstufe zu Ihrem Wohnort

Welche Mietstufe an Ihrem Wohnort gilt, finden Sie in den Mietstufen-Tabellen der einzelnen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Weiterführende Informationen zu Wohngeld

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 11.04.2022

Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.01.2022

  • 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
  • 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
  • 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
  • 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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