Das Bundeskabinett hatte im Mai 2019 den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform ("Wohngeldstärkungsgesetz") beschlossen. Der Bundestag hatte der Wohngeldreform am 18. Oktober 2019 zugestimmt. Im Einzelnen sah diese Reform folgende Regelungen ab 1. Januar 2020 bzw. ab 1. Januar 2022 vor:
- Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen (automatisch ab 2022).
- Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes. Mit der Wohngeldreform steigt die Zahl der Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf ca. 660.000 Haushalte.
- Regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen die Miete bzw. Belastung berücksichtigt wird.
- Aktualisierung der Mietenstufen für die Gemeinden und Kreise und Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um höhere Mieten in einigen Gemeinden zu berücksichtigen.
- Dynamisiering des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren.
In vielen Fällen ist damit eine Erhöhung des Wohngeldes erfolgt.
Zwischenzeitlich weitere Änderungen beim Wohngeld
Höhere Mietstufen für Inseln seit August 2020
Ab August 2020 wurde für Inseln ohne Festlandanschluss einheitlich die Mietenstufe 5 festgesetzt. Damit wurde dem Umstand genüge getan, dass das Mietenniveau auf diesen Inseln erheblich höher als in den zugehörigen Landkreisen ist. Daher gilt für diese Inseln einheitlich die höhere Mietenstufe 5 (15 bis 25 Euro über dem Bundesdurchschnitt der Mieten aller Wohngeldempfänger) gilt.
Neuer Freibetrag bei Grundrente ab 2021
Bei der Ermittlung des Einkommens können Rentner einen neuen Freibetrag von der gesetzlichen Rente abziehen, sofern sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht haben. Dann bleibt ein Betrag der gesetzlichen Bruttorente von 100 Euro monatlich anrechnungsfrei. Übersteigt die gesetzliche Bruttorente diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüberliegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt. Das dürfen 2021 jedoch höchstens 223 Euro (50 Prozent der 2021 geltenden Regelbedarfsstufe 1) sein.
Heizkostenentlastung ab 2021
Ab 2021 gelten beim Wohngeld als Ausgleich für die allgemein zu erwartende Heizkostenerhöhung aufgrund der gesetzlichen CO2-Bepreisung monatlichen Beträge zur Entlastung der Heizkosten. Die Höhe dieser Beträge ist abhängig von der Anzahl der Bewohner des Haushalts. Genaueres finden Sie in unserem Wohngeldrechner.
Automatische Wohngelderhöhung ab 2022
Automatische Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 1. Januar 2022.
Wohngeld vor 2020 und ab 2020 bis 2022 berechnen und vergleichen
Die Auswirkungen der Wohngeldreform auf das Wohngeld können Sie mit dem Wohngeldrechner berechnen.
Mietenstufen vor 2020 und ab 2020 bis 2022
Die für das alte und das neue Wohngeld relevanten Mietstufen finden Sie in den Mietstufen-Tabellen der einzelnen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburgv, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:
- Wohngeldgesetz (WoGG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetzentwurf Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG vom 17.05.2019 (Bundesrat)
- Stellungnahme des Bundesrat zum Entwurf des WoGStärkG vom 28.06.2019 (Bundesrat)
Letzte Aktualisierung am 11.04.2022
Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.01.2022
- 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
- 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
- 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
- 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt