Wohngeld

Wohngeldrechner Niedersachsen

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Berechnen Sie das Wohngeld für Niedersachsen mit dem Wohngeldrechner Niedersachsen.

Geben Sie hierzu bitte Ihren Wohnort in Niedersachsen an. Exemplarisch können dies Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück oder alle Gemeinden ab 10.000 Einwohner in Niedersachsen sein. Sollte Ihre Gemeinde nicht enthalten sein, geben Sie bitte den Landkreis an, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Alle Landkreise Niedersachsens finden Sie, sobald Sie "Kreis" eingeben.

Für die Höhe des Wohngeldes wird dann das örtliche Mietniveau Ihres Wohnortes in Niedersachsen berücksichtigt. Dazu finden Sie hier auch eine Übersicht über alle Mietstufen in Niedersachsen.

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Weiterführende Informationen zu Wohngeld

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Geben Sie bitte als Pflegeheim­bewohner in Niedersachsen als Wohnort "Im Pflegeheim" an. Dadurch wird die höchste Mietstufe für die Wohngeld­berechnung gemäß Wohngeld­gesetz in Niedersachsen zugrunde gelegt.

Weitere Details zur Berechnung des Wohngeldes in Niedersachsen oder in den anderen Bundesländern finden Sie auf der Seite unseres allgemeinen Wohngeldrechners. Dort finden Sie auch ein sehr anschauliches Berechnungs­beispiel mit einer schritt­weisen Herleitung. Bitte beachten Sie, dass es im Jahre 2020 zu einer Reform des Wohngeldes kommt. Im Rahmen dieser Reform ändern sich die Größen­ordnungen des Wohngeldes und auch die Anzahl der berechtigten Haushalte wird deutlich steigen. Nutzen Sie gerne auch unseren obigen Rechner, um den Unterschied vor und nach der Reform für Sie persönlich zu ermitteln.

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Regionaler Bezug

Diese Seite hat folgenden regionalen Bezug:

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Wohngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 11.04.2022

Die Seiten der Themenwelt "Wohngeld" wurden zuletzt am 11.04.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.01.2022

  • 05.01.2022: Optimierung des Wohngeldrechners für die Berechnung der Freibeträge auf Renten mit Grundsicherungsanspruch.
  • 21.10.2021: Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung gemäß der ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes ab 2022 im Wohngeldrechner 2022 und der gesamten Themenwelt zum Wohngeld.
  • 22.11.2020: Erweiterung um die ab 2021 geltende Heizkostenentlastung beim Wohngeld im Wohngeldrechner und allen Texten
  • 18.10.2019: Anpassungen aufgrund der Zustimmung des Bundestages zur Wohngeldreform 2020
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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