Pfändung

Ratgeber zu Pfändungsfreigrenze und Pfändungsfreibetrag 2022 und 2021

Thema Pfändung ﹣ Pfändungsfreigrenze und Pfändungsfreibetrag

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Pfändungsrechner

Berechnung des pfändbaren Lohns mit dem Pfändungsrechner. Der Pfändungsrechner berechnet abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten und des Nettolohns den pfändbaren Lohn bzw. das pfändbare Gehalt im Falle einer Lohnpfändung. Die Berechnung des pfändbaren Lohns erfolgt dabei gemäß der gesetzlichen Regelungen aus § 850c ZPO. Ein Chart veranschaulicht das Verhältnis zwischen pfändbarem und unpfändbarem Lohn.

Lohn- und Gehaltspfändungen sind eine wirksame Maßnahme, wenn Gläubiger ausstehende Zahlungen eintreiben wollen. In Deutschland gelten derzeit fast 7 Millionen Privatpersonen als überschuldet (Quelle: statista.com). Auch bei Arbeitnehmern, die ihren Unterhaltspflichten nicht ausreichend oder gar nicht nachkommen, wird gern Einkommen gepfändet. Die Aussichten des Gläubigers, so an sein Geld zu kommen, sind gut - wird doch der Arbeitgeber des Schuldners hier mit in die Pflicht genommen. Doch den gesamten Verdienst darf man ihm nicht wegnehmen. Lohn oder Gehalt darf nur oberhalb einer Pfändungsfreigrenze gepfändet werden, der betroffene Arbeitnehmer muss sich selbst und auch seine Familie auch weiterhin versorgen können.

Der Ablauf der Lohnpfändung

Für die Verpfändung des Einkommens benötigt der Gläubiger einen vollstreckungsfähigen Titel. Dann geht es so weiter:

  • Mit dem Beschluss wird beim zuständigen Amtsgericht einen Überweisungs- und Pfändungsbeschluss beantragt. Hierin benennt er den genauen Schuldbetrag, kann aber gleichzeitig auch Zinsen und Gebühren geltend machen.
  • Der Beschluss wird dann an den Arbeitgeber des säumigen Zahlers gesendet. Damit wird diesem untersagt, den Lohn oberhalb der Pfändungsgrenze an seinen Arbeitnehmer auszuzahlen.
  • Als sogenannter Drittschuldner muss er die Pfändung jetzt prüfen und eine Erklärung ausfüllen - es wäre ja denkbar, dass bereits andere Pfändungen vorlägen.
  • Den pfändbaren Betrag überweist er nun auf das Konto des Gläubigers oder an dessen rechtlichen Vertreter. Die Bankinformationen dafür findet er im Pfändungsbeschluss. Wie hoch dieser Betrag ist, muss das Unternehmen des Schuldners selbst ausrechnen.
  • Nur noch den nicht pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens darf der Arbeitgeber an seinen Angestellten auszahlen.
  • Die Pfändung muss der Arbeitgeber so lange bedienen, bis der Betrag der Pfändung abbezahlt ist, der Arbeitnehmer die Privatinsolvenz anmeldet oder der Beschluss aus anderen Gründen wieder aufgehoben wird. Bei regelmäßigen Unterhaltsforderungen für seine Kinder kann das Einkommen über viele Jahre hinweg gepfändet werden, bis es volljährig ist bzw. wirtschaftlich auf eigenen Füßen steht.

Gründe für die Lohn- bzw. Gehaltspfändung

Die meisten Lohnpfändungen resultieren aus Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder ehemaligen Ehepartnern, denen nicht wie gefordert nachgekommen wird. Da der Arbeitgeber sowie auch die Höhe des Einkommens oft bekannt sind, kann diese Vollstreckungsmaßnahme gut umgesetzt werden. Oft wird somit auch sozialer Druck erzeugt – auch wenn die Lohnpfändung der Verschwiegenheits­pflicht in Personalsachen unterliegt. Für Unternehmen sind die Pfändungen mit erheblichen Aufwand und auch Kosten verbunden, vorliegende oder eingehende Pfändungen werden da nicht gern gesehen.

Beliebt ist die Lohnpfändung auch bei den Finanzämtern, etwa wenn nach einer Selbstständigkeit Steuerrückstände geblieben sind. Auch Kreditinstitute verfügen über die Daten der Arbeitgeber, denn bei der Aufnahme von Darlehen lassen sie sich in der Regel Lohnnachweise vorlegen.

Warum gibt es eine Pfändungsfreigrenze?

Bis zu einem bestimmten Betrag – der Freigrenze, darf das regelmäßige Einkommen eines Angestellten nicht gepfändet werden. Damit soll gesichert werden, dass er trotz Tilgung seiner Schulden genug für seinen eigenen Lebensunterhalt behält und auch seine Familie versorgen kann. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze orientiert sich daher am Existenzminimum, das regelmäßig für Deutschland ermittelt wird und die allgemeinen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Der nicht pfändbare Betrag des Lohnes wird gesetzlich vorgeschrieben, in der Zivilprozessordnung (ZPO) findet sich die entsprechende Tabelle im Paragraph 850c „Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen“. Der Gesetzgeber passt die Freigrenzen regelmäßig, meist alle zwei Jahre, ab 2021 jährlich, an. Die aktuellen Zahlen wurden 2021 für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 veröffentlicht.

Wann gilt der Pfändungsfreibetrag?

Die in der Pfändungstabelle genannten Freigrenzen gelten für Pfändungen des Arbeitsverdienstes bei rückständigen Zahlungen. Auch in der Privatinsolvenz wird diese Tabelle angewendet. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Diese Freibeträge werden nicht bei ausstehenden Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt. Der Unterhalt von Kindern und anderen Verwandten genießt in Deutschland einen besonderen Status. Die Gesetze in unserem Sozialstaat sorgen dafür, dass die Rechte von engen Angehörigen stets vorrangig berücksichtigt werden.

Liegen mehrere Pfändungsbeschlüsse gegen Angestellte vor, so müssen Arbeitgeber Unterhaltspfändungen immer vorrangig bedienen. Erst wenn diese erledigt sind, können weitere Gläubiger befriedigt werden. Ein Selbstbehalt muss dem säumigen Zahler dennoch bleiben, dieser kann jedoch auch deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen. Wie hoch der nicht pfändbare Betrag genau ist, entscheidet in solchen Fällen das Vollstreckungsgericht. Oft wird für die Berechnung des Unterhalts die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ herangezogen, die den genauen Bedarf von Unterhaltsberechtigten beziffert. Im Pfändungsbeschluss an den Arbeitgeber können die Gerichte festlegen, dass genau dieser Betrag auch gepfändet werden muss – unbeachtet der Freigrenzen.

Pfändungsfreigrenze und Pfändungsfreibetrag

Die Pfändungs­freigrenze, also der insgesamt nicht pfändbare Lohn, setzt sich zusammen aus einem bestimmten Pfändungs­freibetrag und einem unpfändbaren Betrag des über den Freibetrag hinaus gehenden Lohns.

Pfändungs­freigrenze = Pfändungs­freibetrag + Unpfändbarer Anteil oberhalb des Freibetrags

Wie wird die Höhe der Pfändungsfreigrenze ermittelt?

Vorab: Die genaue Berechnung des nicht pfändbaren Einkommens ist kompliziert. Wir empfehlen, unseren Pfändungsrechner zu benutzen.

Ausgangspunkt: das Netto-Arbeitseinkommen

Zum Arbeitseinkommen gehören neben den typischen Lohn- und Gehaltszahlungen auch Altersrenten sowie Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Bezüge. Arbeitgeber oder andere Verantwortliche für die Einkommenszahlungen müssen bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen genau hinschauen. Sie können vom Gläubiger für solche Beträge, die sie zu viel ausgezahlt haben, haftbar gemacht werden. Allerdings dürfen sie den Gläubiger gar nicht mehr bedienen, wenn ihr Einkommensempfänger die private Insolvenz anmeldet. Nun zählt der gesamte Verdienst zur Insolvenzmasse, der hier ermittelte pfändbare Betrag muss an alle Gläubiger verteilt werden. Grundlage für die Ermittlung des Freibetrages sowie der pfändbaren Summe ist stets das Nettoeinkommen des Schuldners. Beträge zur Rentenversicherung bleiben also unangetastet.

Nicht alle Lohn- oder Gehaltsbestandteile sind allerdings (vollständig) pfändbar, hier einige Beispiele:

Bestandteil des EinkommensPfändbar
Netto-Stundenlohn, Nettogehaltja
Gefahren- oder Schmutzzulagennein
Vergütung für ÜberstundenNur 50 Prozent
Weihnachtsgeld50 Prozent, höchstens jedoch 500 Euro
Erziehungsgeldnein

Gemäß Gesetz ist das monatliche Einkommen immer auf einen durch 10 teilbaren Betrag abzurunden. Dadurch steigt die Berechnungs­grundlage für die Pfändungsfreigrenzen laut Tabelle auch immer in Schritten von 10 Euro. Ab einem Höchstbetrag von 3.840,08 Euro monatlich (Stand 2021 und 2022) ist das darüber hinausgehende Einkommen voll pfändbar.

Eine Beispielrechnung für einen angestellten Mitarbeiter, der ledig und kinderlos ist

Nettoverdienst1.700,00 Euro
Ermittelte Pfändungsfreigrenze1.252,64 Euro
Anteil Netto oberhalb Freigrenze (1.700−1.252,64)447,36 Euro
Bei Unterhaltspflicht für 0 Personen sind 30 % unpfändbar
Pfändbar sind 70 %313,15 Euro

Stand: 01.07.21 bis 30.06.22

Der Gesetzgeber erleichtert die Berechnung der nicht pfändbaren Beträge, in dem er in der ZPO, §850c, die entsprechende Pfändungstabelle veröffentlicht.

Der Grundfreibetrag bei einer Pfändung

Der aktuelle Pfändungsfreibetrag, der für alle Personen ohne Unterhaltspflichten gilt, beträgt 1.252,64 Euro monatlich. Bei wöchentlichen Lohnzahlungen beträgt der Pfändungsfreibetrag 288,28 Euro, bei täglichen Lohnzahlungen 57,66 Euro.

Erhöhung des Freibetrages für Unterhaltsverpflichtungen

Ist der Arbeitnehmer rechtlich verpflichtet, seinem (früheren) Ehe- oder Lebenspartner oder einem Verwandten Unterhalt zu leisten, so steigt der nicht pfändbare Lohnbetrag. Hat der Partner ein eigenes Einkommen, bleibt dieses unberücksichtigt – es gibt also keine eheliche Gesamthaftung. Allerdings zählt er dann auch nicht als unterhaltsberechtigt. Dazu gehören aber leibliche Kinder, ob sie im eigenen Haushalt leben oder nicht, oder auch Eltern, wenn sie Unterhalt eingefordert haben.

PfändungsfreibetragErhöhung umFreibetrag höchstens
Bei einer Person, der er Unterhalt verpflichtet ist471,44 €1.724,08 €
Bei jeder weiteren Person, der er Unterhalt verpflichtet ist
(bis zu 5 Personen)
262,65 €bei 5 Personen 2.774,68 €

Stand: 01.07.21 bis 30.06.22

Pfändungsfreigrenze oberhalb Pfändungsfreibetrag

Bezieher höherer Einkommen erhalten auch eine höhere Pfändungsfreigrenze. Denn aus dem Verdienst, der den Pfändungsfreibetrag übersteigt, ist ein weiterer Betrag ebenfalls nicht pfändbar:

  • 3/10 des Lohnanteils, das den Freibetrag übersteigt, für den Arbeitnehmer selbst
  • 2/10 des Lohnanteils, das den Freibetrag übersteigt, für den ersten Unterhaltsberechtigten
  • Jeweils 1/10 des Lohnanteils, das den Freibetrag übersteigt, für den zweiten bis fünften Unterhaltsberechtigten

Pfändungsfreigrenze: Pfändungsfreibetrag zuzüglich unpfändbarer Anteil darüber

Einem Arbeitnehmer soll Lohn gepfändet werden. Er ist seiner nicht selbst verdienenden Ehegattin und seiner Tochter, die in seinem Haushalt lebt, unterhaltspflichtig. Er verdient 2.300 Euro netto.

Nettoverdienst2.300,00 Euro
Grundfreibetrag1.252,64 €
+ Erhöhung für 1. Unterhaltsberechtigte Person471,44 €
+ Erhöhung für 2. Unterhaltsberechtigte Person262,75 €
= Unpfändbar bleiben (Pfändungsfreibetrag)1.986,73 €
Den Pfändungsfreibetrag übersteigender Lohn (2.300−1.986,73)313,27 €
Bei Unterhaltspflicht für 2 Personen sind 30+20+10=60 % davon unpfändbar
Pfändbar sind 40 %125,31 €

Die Tabelle in der Zivilprozessordnung und natürlich auch unser Pfändungsrechner berücksichtigen diese komplizierten Rechenschritte bereits.

Empfehlung: Nachrechnen lohnt sich!

Als Betroffener einer Lohnpfändung lohnt es sich nachzurechnen bzw. zu prüfen, ob die Pfändungsfreigrenzen richtig berechnet worden sind. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie hier Fehler vermuten.

Wer berät bei Lohnpfändungen?

Wer so hoch verschuldet ist, dass sein Gehalt gepfändet wird, sollte sich schnellstens um eine fundierte persönliche Beratung kümmern. Oft reichen die gepfändeten Beträge gar nicht aus, um die Schulden erheblich zu tilgen. Schuldner müssen auch bedenken, dass die Verzinsung ihrer offenen Beträge im Hintergrund weiterläuft. Selbst wenn die Pfändung dann abbezahlt ist, bleiben Schulden bestehen. Verhandlungen mit dem Gläubiger wegen eines Forderungsverzichts oder einer Teilzahlung aus anderen finanziellen Quellen können Einiges bewirken, wenn sie professionell geführt werden. Ob eine Privatinsolvenz angeraten ist, kann ein Schuldenberater oder ein spezialisierter Rechtsanwalt am besten erklären.

Gerne können wir Ihnen hierzu einen passenden Anwalt vermitteln.

Weiterführende Informationen zu Pfändung

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pfändung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 19.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Pfändung" wurden zuletzt am 19.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 15.06.2021

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