Erbschaftsteuer berechnen

Erbschaft­steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft

Thema Erbschaftsteuer ﹣ Steuersätze bei der Erbschaft

Rechner zum Thema

Erbschaftsteuerrechner

Der Erbschaftsteuer Rechner bestimmt bei einer Erbschaft oder Schenkung die Höhe der anfallenden Steuer.

Sobald Sie ein Vermögen erben, das über den jeweiligen Freibetrag hinaus geht, müssen Sie diesen Betrag versteuern. Die Höhe des Erbschaft­steuersatzes ist dabei zum einen anhängig vom Grad der Verwandtschaft zum Erblasser und zum anderen von der Höhe des geerbten Vermögens nach Abzug aller Steuer­­befreiungen und Frei­b­eträge.

Erbschaft­steuersatz abhängig vom Grad der Verwandt­schaft

Je nach Verwandt­schafts­grad zum Erblasser ist der Erbschaft­steuersatz unter­schiedlich hoch. Grund­sätzlich gilt: Je näher die Verwandt­schaft zum Erblasser, umso geringer die Besteuerung des Erbes.

Für die Einordnung des Verwandt­schafts­grades werden die Erben gemäß § 15 ErbStG in eine von drei Steuerklassen eingeteilt. Diese Steuerklassen haben nichts mit den gemeinhin als Lohnsteuerklassen bezeichneten Steuerklassen zu tun, sondern sind laut Erbschaftsteuer­gesetz für die Bestimmung von Freibeträgen und Erbschaft­steuersätzen für die Erben definiert.

Steuerklassen zur Einordnung des Verwandt­schafts­grades

In der folgenden Tabelle erfolgt die Zuordnung der unter­schied­lichen Verwandt­schafts­grade der Erben zu jeweils einer der drei per Erbschaftsteuer­gesetz definierten Steuerklassen.

Steuerklassen bei Erbschaft
Verwandtschaft zum ErblasserSteuerklasse
Ehegatte und LebenspartnerSteuerklasse I
Kinder und StiefkinderSteuerklasse I
Enkel und UrenkelSteuerklasse I
Eltern und GroßelternSteuerklasse I
GeschwisterSteuerklasse II
Nichte oder Neffe (nicht angeheiratet)Steuerklasse II
StiefelternSteuerklasse II
SchwiegerkinderSteuerklasse II
SchwiegerelternSteuerklasse II
Geschiedener Ehegatte oder Lebenspartner bei aufgehobener LebenspartnerschaftSteuerklasse II
Alle übrigen Erben (z.B. Lebensgefährte, Freunde)Steuerklasse III

Erbschaftsteuersatz abhängig von Höhe des geerbten Vermögens

Nachdem die Steuerklasse zugeordnet wurde, kann anhand der folgenden Tabelle gemäß § 19 ErbStG der Steuersatz abhängig von der Höhe der steuer­pflichtigen Erbschaft bestimmt werden. Die steuer­pflichtige Erbschaft entspricht dabei dem geerbten Vermögen abzüglich aller Steuer­­befreiungen und Freib­eträge.

Tabelle Erbschaftsteuersatz

Folgenden Tabelle gibt den Steuersatz schließlich abhängig von Steuerklasse und Erbschaftshöhe an. Die Besteuerung einer Erbschaft kann als nach Abzug etwaiger Freibträge zwischen 6 und 50 Prozent liegen.

Steuersatz
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bisErbschaftsteuersatz in Steuerklasse
IIIIII
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 14.01.2022

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