Rechner zum Thema
Erbschaftsteuerrechner
Der Erbschaftsteuer Rechner bestimmt bei einer Erbschaft oder Schenkung die Höhe der anfallenden Steuer.Sobald Sie ein Vermögen erben, das über den jeweiligen Freibetrag hinaus geht, müssen Sie diesen Betrag versteuern. Die Höhe des Erbschaftsteuersatzes ist dabei zum einen anhängig vom Grad der Verwandtschaft zum Erblasser und zum anderen von der Höhe des geerbten Vermögens nach Abzug aller Steuerbefreiungen und Freibeträge.
Erbschaftsteuersatz abhängig vom Grad der Verwandtschaft
Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ist der Erbschaftsteuersatz unterschiedlich hoch. Grundsätzlich gilt: Je näher die Verwandtschaft zum Erblasser, umso geringer die Besteuerung des Erbes.
Für die Einordnung des Verwandtschaftsgrades werden die Erben gemäß § 15 ErbStG in eine von drei Steuerklassen eingeteilt. Diese Steuerklassen haben nichts mit den gemeinhin als Lohnsteuerklassen bezeichneten Steuerklassen zu tun, sondern sind laut Erbschaftsteuergesetz für die Bestimmung von Freibeträgen und Erbschaftsteuersätzen für die Erben definiert.
Steuerklassen zur Einordnung des Verwandtschaftsgrades
In der folgenden Tabelle erfolgt die Zuordnung der unterschiedlichen Verwandtschaftsgrade der Erben zu jeweils einer der drei per Erbschaftsteuergesetz definierten Steuerklassen.
Steuerklassen bei Erbschaft | |
---|---|
Verwandtschaft zum Erblasser | Steuerklasse |
Ehegatte und Lebenspartner | Steuerklasse I |
Kinder und Stiefkinder | Steuerklasse I |
Enkel und Urenkel | Steuerklasse I |
Eltern und Großeltern | Steuerklasse I |
Geschwister | Steuerklasse II |
Nichte oder Neffe (nicht angeheiratet) | Steuerklasse II |
Stiefeltern | Steuerklasse II |
Schwiegerkinder | Steuerklasse II |
Schwiegereltern | Steuerklasse II |
Geschiedener Ehegatte oder Lebenspartner bei aufgehobener Lebenspartnerschaft | Steuerklasse II |
Alle übrigen Erben (z.B. Lebensgefährte, Freunde) | Steuerklasse III |
Erbschaftsteuersatz abhängig von Höhe des geerbten Vermögens
Nachdem die Steuerklasse zugeordnet wurde, kann anhand der folgenden Tabelle gemäß § 19 ErbStG der Steuersatz abhängig von der Höhe der steuerpflichtigen Erbschaft bestimmt werden. Die steuerpflichtige Erbschaft entspricht dabei dem geerbten Vermögen abzüglich aller Steuerbefreiungen und Freibeträge.
Tabelle Erbschaftsteuersatz
Folgenden Tabelle gibt den Steuersatz schließlich abhängig von Steuerklasse und Erbschaftshöhe an. Die Besteuerung einer Erbschaft kann als nach Abzug etwaiger Freibträge zwischen 6 und 50 Prozent liegen.
Steuersatz | |||
---|---|---|---|
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis | Erbschaftsteuersatz in Steuerklasse | ||
I | II | III | |
75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 14.01.2022
- 14.01.2022: Erweiterung im Erbschaftsteuerrechner um die Möglichkeit zur Berechnung der Erbfallkosten.
- 03.09.2021: Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- 14.09.2019: Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- 11.09.2019: Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Anpassung unseres Erbschaftsteuerrechners sowie aller Texte an die rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getretene Reform zur Erbschaftsteuer
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt