Erbschaftsteuer berechnen

Erbschaftsteuer - Berechnung für Nichten und Neffen

Thema Erbschaftsteuer ﹣ Erbschaftsteuer - Nichten und Neffen

Auch Nichten und Neffen zählen oftmals zu den Erben. Sowohl bei Vermögen, als auch bei vererbten Immobilien wird Erbschaftsteuer fällig. Die Höhe der Steuer für Nichten und Neffen können Sie gerne mit unserem Rechner ermitteln.


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Freibetrag für Nichten und Neffen ist 20.000 Euro

Bis auf wenige Ausnahmen gilt: Je höher der Verwandtschaftsgrad, umso günstiger ist der Freibetrag für die Besteuerung der Erbschaft. Der Freibetrag reduziert die Summe, die bei der Besteuerung herangezogen wird. Als Nichte oder Neffe, egal ob angeheiratet oder nicht, hat man aktuell 20.000 Euro Freibetrag. Dies ist nicht viel. Allein schon als eingetragener Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Dies macht einen immensen Unterschied in der Besteuerung. Interessierte Leser finden hier eine Übersicht über alle Freibeträge bei der Erbschaft.

Steuersatz für Nichten und Neffen auf Basis Steuerklasse II

Je nach Verwandt­schafts­grad zum Erblasser ist der Erbschaftsteuersatz unterschiedlich hoch. Grundsätzlich gilt: Je näher die Verwandtschaft zum Erblasser, umso geringer die Besteuerung des Erbes. Der Erbschaftsteuersatz für Nichten und Neffen basiert auf der Steuerklasse II. Aber Achtung: Angeheiratete Nichten und Neffen gelten im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes nicht als direkte Nichten und Neffen. Damit fallen diese in Steuerklasse III, was zwar beim Freibetrag keinen Unterschied macht, hinsichtlich des Steuersatzes allerdings schon. Dieser ist für angeheiratete Nichten und Neffen gemäß Steuerklasse III grundsätzlich höher, als für direkte Nichten und Neffen. Alle weiteren Informationen zu Besteuerung entnehmen Sie bitte dem Artikel Erbschaft­steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft.

Informationen zur Erbschaftsteuer

Grundsätzlich muss jeder, der ein kleines oder großes Vermögen erbt, hierfür Steuern bezahlen. Dies ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von der Regierung geregelt worden. Falls das Erbe aus Sachwerten besteht, wird deren finanzieller Wert geschätzt und für die Steuern herangezogen. Das sogenannte Ertragswert­verfahren wird zur Ermittlung der Werte herangezogen. Auch Schulden können vererbt werden, doch jedem Erben ist es freigestellt, ein Erbe auszuschlagen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 14.01.2022

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