Erbschaftsteuer berechnen

Erbschaftsteuer-Rechner für Geschiedene

Thema Erbschaftsteuer ﹣ Erbschaftsteuer - Geschiedene

Natürlich kann man auch geschiedenen Partnern etwas vererben. Dies kann Vermögen oder zum Beispiel eine Immobilie sein. Ermitteln Sie mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner die anfallenden Steuern für geschiedene Partner.


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Der Steuersatz für Geschiedene auf Basis Steuerklasse II

Je nach Verwandt­schafts­grad zum Erblasser ist der Erbschafsteuersatz unterschiedlich hoch. Grundsätzlich gilt: Je näher die Verwandtschaft zum Erblasser, umso geringer die Besteuerung des Erbes. Der Steuersatz für eingetragene Partner basiert auf der Steuerklasse II.

Alle weiteren Informationen zu Besteuerung entnehmen Sie bitte dem Artikel Erbschaft­steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft.

Freibetrag für geschiedene Partner ist 20.000 Euro

Bis auf wenige Ausnahmen gilt: Je höher der Verwandtschaftsgrad, umso günstiger ist der Freibetrag für die Besteuerung der Erbschaft. Der Freibetrag reduziert die Summe, die bei der Besteuerung herangezogen wird. Als Freund und Lebenspartner hat man aktuell 20.000 Euro Freibetrag. Dies ist nicht viel. Allein schon als eingetragener Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Dies macht einen immensen Unterschied in der Besteuerung. Interessierte Leser finden hier eine Übersicht über alle Freibeträge bei der Erbschaft.

Informationen zur Erbschaftsteuer

Grundsätzlich muss jeder, der ein kleines oder großes Vermögen erbt, hierfür Steuern bezahlen. Dies ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von der Regierung geregelt worden. Falls das Erbe aus Sachwerten besteht, wird deren finanzieller Wert geschätzt und für die Steuern herangezogen. Das sogenannte Ertragswert­verfahren wird zur Ermittlung der Werte herangezogen. Auch Schulden können vererbt werden, doch jedem Erben ist es freigestellt, ein Erbe auszuschlagen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 14.01.2022

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