Kinder und Stiefkinder sind sicherlich die häufigsten Erben in Deutschland. Ermitteln Sie die anfallende Erbschaftsteuer mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner für Kinder. Beachten Sie bitte, dass der Freibetrag für Kinder immer 400.000 Euro beträgt. Allerdings ist der Versorgungsfreibetrag abhängig vom aktuellen Alter des Kindes. Wählen Sie aus diesem Grund bitte zunächst das Alter des erbenden Kindes:
Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 €
Bis auf wenige Ausnahmen gilt: Je höher der Verwandtschaftsgrad, umso günstiger ist der Freibetrag für die Besteuerung der Erbschaft. Der Freibetrag reduziert die Summe, die bei der Besteuerung herangezogen wird. Als Kind oder Stiefkind des Verstorbenen hat man aktuell 400.000 Euro Freibetrag. Interessierte Leser finden hier eine Übersicht über alle Freibeträge bei der Erbschaft. Wichtig ist allerdings der Versorgungsfreibetrag.
Der Versorgungsfreibetrag für Kinder bei der Erbschaft
Kinder unter 27 Jahren erhalten zusätzlich zum persönlichen Freibetrag einen Versorgungsfreibetrag. Dieser dient der Sicherstellung ihrer Versorgung nach dem Tod des Elternteils. Für die hinterbliebenen Kinder sind folgende Freibeträge vorgesehen:Versorgungsfreibetrag | Kindesalter |
---|---|
52.000 € | bis zu 5 Jahren |
41.000 € | über 5 bis zu 10 Jahren |
30.700 € | über 10 bis zu 15 Jahren |
20.500 € | über 15 bis zu 20 Jahren |
10.300 € | über 20 bis zu 27 Jahren |
Der Steuersatz für Kinder auf Basis Steuerklasse I
Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ist der Erbschafsteuersatz unterschiedlich hoch. Grundsätzlich gilt: Je näher die Verwandtschaft zum Erblasser, umso geringer die Besteuerung des Erbes. Der Steuersatz für Kinder basiert auf der Steuerklasse I. Alle weiteren Informationen zu Besteuerung entnehmen Sie bitte dem Artikel Erbschaftsteuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft.
Informationen zur Erbschaftsteuer
Grundsätzlich muss jeder, der ein kleines oder großes Vermögen erbt, hierfür Steuern bezahlen. Dies ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von der Regierung geregelt worden. Falls das Erbe aus Sachwerten besteht, wird deren finanzieller Wert geschätzt und für die Steuern herangezogen. Das sogenannte Ertragswertverfahren wird zur Ermittlung der Werte herangezogen. Auch Schulden können vererbt werden, doch jedem Erben ist es freigestellt, ein Erbe auszuschlagen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 14.01.2022
- 14.01.2022: Erweiterung im Erbschaftsteuerrechner um die Möglichkeit zur Berechnung der Erbfallkosten.
- 03.09.2021: Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- 14.09.2019: Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- 11.09.2019: Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Anpassung unseres Erbschaftsteuerrechners sowie aller Texte an die rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getretene Reform zur Erbschaftsteuer
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt