Erbschaftsteuer berechnen

Erbschaftsteuer für Kinder und Stiefkinder

Thema Erbschaftsteuer ﹣ Erbschaftsteuer - Kinder und Stiefkinder

Kinder und Stiefkinder sind sicherlich die häufigsten Erben in Deutschland. Ermitteln Sie die anfallende Erbschaftsteuer mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner für Kinder. Beachten Sie bitte, dass der Freibetrag für Kinder immer 400.000 Euro beträgt. Allerdings ist der Versorgungsfreibetrag abhängig vom aktuellen Alter des Kindes. Wählen Sie aus diesem Grund bitte zunächst das Alter des erbenden Kindes:

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Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 €

Bis auf wenige Ausnahmen gilt: Je höher der Verwandtschaftsgrad, umso günstiger ist der Freibetrag für die Besteuerung der Erbschaft. Der Freibetrag reduziert die Summe, die bei der Besteuerung herangezogen wird. Als Kind oder Stiefkind des Verstorbenen hat man aktuell 400.000 Euro Freibetrag. Interessierte Leser finden hier eine Übersicht über alle Freibeträge bei der Erbschaft. Wichtig ist allerdings der Versorgungsfreibetrag.

Der Versorgungsfreibetrag für Kinder bei der Erbschaft

Kinder unter 27 Jahren erhalten zusätz­lich zum persön­lichen Frei­betrag einen Ver­sor­gungs­frei­betrag. Dieser dient der Sicher­stellung ihrer Ver­sor­gung nach dem Tod des Eltern­teils. Für die hinter­blie­benen Kinder sind folgende Frei­beträge vor­ge­sehen:
VersorgungsfreibetragKindesalter
52.000 €bis zu 5 Jahren
41.000 ۟ber 5 bis zu 10 Jahren
30.700 ۟ber 10 bis zu 15 Jahren
20.500 ۟ber 15 bis zu 20 Jahren
10.300 ۟ber 20 bis zu 27 Jahren

Der Steuersatz für Kinder auf Basis Steuerklasse I

Je nach Verwandt­schafts­grad zum Erblasser ist der Erbschafsteuersatz unterschiedlich hoch. Grundsätzlich gilt: Je näher die Verwandtschaft zum Erblasser, umso geringer die Besteuerung des Erbes. Der Steuersatz für Kinder basiert auf der Steuerklasse I. Alle weiteren Informationen zu Besteuerung entnehmen Sie bitte dem Artikel Erbschaft­steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft.

Informationen zur Erbschaftsteuer

Grundsätzlich muss jeder, der ein kleines oder großes Vermögen erbt, hierfür Steuern bezahlen. Dies ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von der Regierung geregelt worden. Falls das Erbe aus Sachwerten besteht, wird deren finanzieller Wert geschätzt und für die Steuern herangezogen. Das sogenannte Ertragswert­verfahren wird zur Ermittlung der Werte herangezogen. Auch Schulden können vererbt werden, doch jedem Erben ist es freigestellt, ein Erbe auszuschlagen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 14.01.2022

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