Erbschaftsteuer berechnen

Erbschaftsteuer - Berechnung bei der Vererbung an Geschwister (Bruder oder Schwester)

Thema Erbschaftsteuer ﹣ Erbschaftsteuer - Geschwister

Nicht selten werden Vermögen oder Immobilien an die Geschwister vererbt. Leider schlägt auch bei Bruder oder Schwester die Erbschaftsteuer zu. Ermitteln Sie mit unserem Online-Rechner die anfallenden Steuern für Freunde und Lebensgefährten.

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Freibetrag für Geschwister ist leider nur 20.000 Euro

Bis auf wenige Ausnahmen gilt: Je höher der Verwandtschaftsgrad, umso günstiger ist der Freibetrag für die Besteuerung der Erbschaft. Der Freibetrag reduziert die Summe, die bei der Besteuerung herangezogen wird. Als Bruder oder Schwester hat man aktuell 20.000 Euro Freibetrag. Dies ist nicht viel. Allein schon als eingetragener Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Dies macht einen immensen Unterschied in der Besteuerung. Interessierte Leser finden hier eine Übersicht über alle Freibeträge bei der Erbschaft.

Der Steuersatz für Bruder und Schwester auf Basis Steuerklasse II

Je nach Verwandt­schafts­grad zum Erblasser ist der Erbschafsteuersatz unterschiedlich hoch. Grundsätzlich gilt: Je näher die Verwandtschaft zum Erblasser, umso geringer die Besteuerung des Erbes. Der Steuersatz für Geschwister (Bruder oder Schwester) basiert auf der Steuerklasse II. Alle weiteren Informationen zu Besteuerung entnehmen Sie bitte dem Artikel Erbschaft­steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft.

Informationen zur Erbschaftsteuer

Grundsätzlich muss jeder, der ein kleines oder großes Vermögen erbt, hierfür Steuern bezahlen. Dies ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von der Regierung geregelt worden. Falls das Erbe aus Sachwerten besteht, wird deren finanzieller Wert geschätzt und für die Steuern herangezogen. Das sogenannte Ertragswert­verfahren wird zur Ermittlung der Werte herangezogen. Auch Schulden können vererbt werden, doch jedem Erben ist es freigestellt, ein Erbe auszuschlagen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 14.01.2022

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