Erbschein

Erbscheinkosten-Tabelle mit Beispiel-Berechnung

Thema Erbschein ﹣ Tabelle Erbscheinkosten nach GNotKG

Rechner zum Thema

Rechner Erbschein-Kosten

Der Erbschein Gebühren-Rechner ermittelt die entsprechenden Kosten, die bei der Beantragung des Erbscheines anfallen.

Im Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) sind unter anderem die Erbscheingebühren geregelt. Dort werden in § 34 die sogenannten einfachen Wertgebühren (1,0-Gebühr) abhängig vom Nachlasswert (Geschäftswert) in einer Tabelle definiert. Für die Erteilung eines Erbscheins wird ein 1,0-Satz erhoben. Für die Beurkundung der meist erforderlichen eidesstaatlichen Versicherung wird ein weiterer 1,0-Satz fällig.

Anzahl einfacher Wertgebühren für...
die Erteilung des Erbscheins1,0 Wertgebühren
die Beurkundung der eidesstaatlichen Versicherung1,0 Wertgebühren

Tipp

Tabelle zu den Kosten eines Erbscheines

Anhand obiger Wertgebührentabelle ergeben sich folgende Gebühren für Nachlasswerte bis zu 3.000.000 Euro.

Nachlasswert
bis ... Euro
Erbschein Gebühr
50015,00
1.00019,00
1.50023,00
2.00027,00
3.00033,00
4.00039,00
5.00045,00
6.00051,00
7.00057,00
8.00063,00
9.00069,00
10.00075,00
13.00083,00
16.00091,00
19.00099,00
22.000107,00
25.000115,00
30.000125,00
35.000135,00
40.000145,00
45.000155,00
50.000165,00
65.000192,00
80.000219,00
95.000246,00
110.000273,00
125.000300,00
140.000327,00
155.000354,00
170.000381,00
185.000408,00
200.000435,00
230.000485,00
260.000535,00
290.000585,00
320.000635,00
350.000685,00
380.000735,00
410.000785,00
440.000835,00
470.000885,00
500.000935,00
550.0001.015,00
600.0001.095,00
650.0001.175,00
700.0001.255,00
750.0001.335,00
800.0001.415,00
850.0001.495,00
900.0001.575,00
950.0001.655,00
1.000.0001.735,00
1.050.0001.815,00
1.100.0001.895,00
1.150.0001.975,00
1.200.0002.055,00
1.250.0002.135,00
1.300.0002.215,00
1.350.0002.295,00
1.400.0002.375,00
1.450.0002.455,00
1.500.0002.535,00
1.550.0002.615,00
1.600.0002.695,00
1.650.0002.775,00
1.700.0002.855,00
1.750.0002.935,00
1.800.0003.015,00
1.850.0003.095,00
1.900.0003.175,00
1.950.0003.255,00
2.000.0003.335,00
2.050.0003.415,00
2.100.0003.495,00
2.150.0003.575,00
2.200.0003.655,00
2.250.0003.735,00
2.300.0003.815,00
2.350.0003.895,00
2.400.0003.975,00
2.450.0004.055,00
2.500.0004.135,00
2.550.0004.215,00
2.600.0004.295,00
2.650.0004.375,00
2.700.0004.455,00
2.750.0004.535,00
2.800.0004.615,00
2.850.0004.695,00
2.900.0004.775,00
2.950.0004.855,00
3.000.0004.935,00

§ 34 GNotKG Wertgebühren (1,0-Gebührensatz)

Die einfache Wertgebühr (1,0-Gebühr) beträgt bei einem Nachlasswert bzw. Geschäftswert bis 500 Euro 15 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Nachlasswert
bis ... Euro
für jeden angefangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.0005004
10.0001.0006
25.0003.0008
50.0005.00010
200.00015.00027
500.00030.00050
5.000.00050.00080
10.000.000200.000130
20.000.000250.000150
30.000.000500.000280
über 30.000.0001.000.000120

Beispiel für die Erbscheinkosten

Frau Müller beantragt für den Nachlass ihres verstorbenen Ehemanns einen Erbschein. Der Nachlasswert abzüglich aller Verbindlichkeiten beträgt 400.000 Euro. Gemäß GNotKG leiten sich für Frau Müller folgende Gebühren ab:

Einfache Wertgebühr nach §34 GNotKG bei 400.000 Euro Geschäftswert
785,- Euro

Demnach ergeben sich folgende Erbscheinkosten:

GebührenGebühren­sätze× einfache Wertgebühr= Gebühren
Erteilung des Erbscheins1,0× 785 Euro= 785 Euro
Beurkundung der eidesstaatlichen Versicherung1,0× 785 Euro= 785 Euro
Gesamt= 1.570 Euro

Weiterführende Informationen zu Erbschein

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschein" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Erbschein" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 30.03.2020

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