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Firmenwagenrechner
Geben Sie den Neupreis Ihres Firmenwagens sowie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und Sie erhalten den zu versteuernden Geldwerten Vorteil.E-Autos werden zunehmend staatlich gefördert. Neben der Gewährung von Kaufprämien und einer vergünstigten Kfz-Steuer für E-Autos, werden Elektroautos auch als Firmenwagen steuerlich begünstigt. Ein zur Verfügung gestellter Firmenwagen erhöht durch seinen geldwerten Vorteil grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Das ist auch beim Elektroauto nicht anders. Jedoch wird bei Elektroautos ein Steuervorteil über einen geringeren geldwerten Vorteil als bei Verbrennern eingeräumt. Der geringere geldwerte Vorteil bei E-Autos erhöht das steuerliche Einkommen weniger stark und führt damit zu einer Steuerersparnis für die Stromer.
Beispielberechnung Firmenwagen-Steuer bei Elektroautos
Methoden zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei E-Autos
Grundsätzlich kommen auch für E-Autos gemäß Einkommensteuergesetz die gleichen Methoden zur Bestimmung des geldwerten Vorteils zur Anwendung: Für die Berechnung des geldwerten Vorteils kann man zwischen der Pauschalwertmethode (1%-Methode) und der Fahrtenbuchmethode wählen. Für E-Autos wird jedoch bei beiden Methoden gemäß ESt-Gesetz ein geringerer zu versteuernder geldwerter Vorteil berechnet, als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Auf diese Weise gewährt der Staat neben Prämien und begündstigter Kfz-Steuer eine weitere steuerliche Entlastung für E-Autos.
Pauschalwertmethode (1%-Methode)
Bei der 1%-Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils setzt sich der geldwerte Vorteil des Dienstwagens aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen wird ein Prozent vom Bruttolistenpreis inkl. Zubehör als monatlicher geldwerter Vorteil angerechnet, zum anderen werden 0,03 Prozent dieses Listenpreises je täglich gefahrenem Kilometer zur Arbeit (einfache Strecke) aufgeschlagen. Der Bruttolistenpreis inkl. Zubehör bildet zumindest bei Verbrennern generell die Bemessungsgrundlage für die Berechnung.
Viertelung des steuererhöhenden geldwerten Vorteils bei E-Autos
Bei Anschaffung - auch eines gebrauchten - E-Autos als Firmenwagen zwischen 2020 und einschließlich 2030 werden vom Staat steuerliche Vorteile für den Firmenwagen gewährt. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils wird für E-Autos geviertelt. Das heißt, nur noch ein Viertel der Bruttolistenpreises wird für E-Autos, deren Listenpreis nicht über 60.000 Euro liegt, für die Berechnung zugrunde gelegt. Nach Berechnung von einem Prozent sowie von 0,03 Prozent je Kilometer von diesem Viertel, ergibt sich ein geldwerter Vorteil, der auch nur ein Viertel des geldwerten Vorteils von Verbrennern beträgt. Das zusätzliche fiktive steuerliche Einkommen aufgrund des Firmen-E-Autos beträgt also nur ein Viertel eines Firmenwagens mit Verbrennungsmotor. Das E-Auto als Firmenwagen wirkt sich gegenüber einem Verbrenner daher steuermindernd aus.
Halbierung des steuererhöhenden geldwerten Vorteils bei E-Autos ab 60.000 Euro
Für Elektroautos, deren Bruttolistenpreis über 60.000 Euro liegt, wird immerhin noch eine Halbierung des Listenpreises vorgenommen, bevor davon 1 Prozent sowie 0,03 Prozent je Kilometer berechnet werden. Daher kommt es hier bei einem Elektro-Dienstwagen zur Halbierung des steuermindernden geldwerten Vorteils gegenüber einem Verbrenner.
Fahrtenbuchmethode
Bei der Fahrtenbuchmethode zur Berechnung des geldwerten Vorteils werden alle Kosten für das Firmen-Elektroauto, wie Stromkosten, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. sowie die jährlichen Abschreibungen (6 Jahre linear) auf den Netto-Anschaffungspreis zu den privat gefahrenen Kilometern in Relation gesetzt.
Viertelung der Abschreibungen als Steuervorteil für E-Autos
Bei einem E-Auto als Firmenwagen wird zur Berechnung des geldwerten Vorteils analog zur 1%-Methode bei der Fahrtenbuchmethode nur ein Viertel der auf den Monat herunter gerechneten Abschreibung als Bemessungsgrundlage gewählt. Voraussetzung dafür ist wiederum die Anschaffung des Stromers zwischen 2020 und 2030 sowie ein Bruttolistenpreis von maximal 60.000 Euro. Also können Sie auch bei der Fahrtenbuchmethode von den steuerlichen Vergünstigungen für E-Autos profitieren.
Halbierung der Abschreibungen als Steuervorteil für E-Autos über 60.000 Euro
Wiederum analog zur 1%-Methode bzw. Pauschalwertmethode kann für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis oberhalb von 60.000 Euro die Hälfte der Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Bei der Fahrtenbuchmethode dient demnach die Hälfte der auf den Monat herunter gerechneten Abschreibung als Bemessungsgrundlage. Somit werden auch teure Elektroautos steuerlich gegenüber Verbrennern begünstigt.
Beispiel zu den steuerlichen Vergünstigungen für E-Auto-Firmenwagen bei der 1%-Methode
Die Firma Reich möchte ihren Verkaufsleitern neue Firmenwagen zur Verfügung stellen, die auch privat genutzt werden können. Der Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung soll rund 50.000 Euro betragen. Abhängig vom möglichen persönlichen Steuersatz der Verkaufsleiter wird nun eine vergleichende Tabelle erstellt, um die Steuerersparnis von E-Autos gegenüber Verbrennern in der Fahrzeugflotte der Firma Reich zu veranschaulichen. Dabei wird exemplarisch eine Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von 10 Kilometern angenommen.
1. Berechnung des geldwerten Vorteils für E-Auto und Verbrenner
- Der geldwerte Vorteil für Verbrenner beträgt in diesem Beispiel also 1 Prozent von 50.000 Euro, also monatlich 500 Euro zzgl. 10 Kilometer mal 0,03 Prozent von 50.000 Euro, also 10 × 15 Euro und somit 150 Euro.
- Der geldwerte Vorteil für die Stromer beträgt nur ein Viertel von diesen 650 Euro, also monatlich 162,50 Euro.
2. Tabelle zum Vergleich der steuerlichen Belastung von E-Autos und Verbrennern bei Firmenwagen
Die folgende Tabelle zeigt nun an, zu welcher steuerlichen Mehrbelastung der jährliche geldwerte Vorteil bei unterschiedlichen persönlichen Steuersätzen führt und verdeutlicht in der rechten Spalte die Steuerersparnis bei Wahl eines elektrisch betriebenen Firmenwagens gegenüber einem Verbrenner. Dabei ergibt sich die jeweilige Jahressteuer auf den Firmenwagen dadurch, dass der in der linken Spalte angenommene Steuersatz vom 12fachen monatlichen geldwerten Vorteil berechnet wird.
Persönlicher Steuersatz | Verbrenner | E-Auto | Jährliche Steuerersparnis bei Wahl E-Auto | ||
---|---|---|---|---|---|
Geldw. Vorteil | Jahressteuer auf Firmenwagen | Geldw. Vorteil | Jahressteuer auf Firmenwagen | ||
10 % | 650,00 | 780,00 | 162,50 | 195,00 | 585,00 |
15 % | 650,00 | 1.170,00 | 162,50 | 292,56 | 877,40 |
20 % | 650,00 | 1.560,00 | 162,50 | 390,00 | 1.170,00 |
25 % | 650,00 | 1.950,00 | 162,50 | 487,56 | 1.462,44 |
30 % | 650,00 | 2.340,00 | 162,50 | 585,00 | 1.755,00 |
35 % | 650,00 | 2.730,00 | 162,50 | 682,44 | 2.047,56 |
40 % | 650,00 | 3.120,00 | 162,50 | 780,00 | 2.340,00 |
45 % | 650,00 | 3.510,00 | 162,50 | 877,56 | 2.632,44 |
3. Fazit zum Vergleich zwischen Elektroauto und Verbrenner
Da für Elektroautos als Firmenwagen nur ein Viertel des Bruttolistenpreises zur Berechnung des steuerschädlichen geldwerten Vorteils als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, zeigt sich - hier im Falle der 1%-Methode - eine recht hohe jährliche Steuerersparnis bei Wahl eines elektrisch betriebenen Firmenwagens.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Firmenwagen bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 14.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Firmenwagen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.11.2021
- 05.11.2021: Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt Firmenwagen.
- 27.11.2020: Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
- 26.11.2020: Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
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