Wieviel Steuern Sie für Ihren Firmenwagen zahlen

Pauschalwertmethode bzw. 1% Regelung

Thema Firmenwagen ﹣ 1% Regelung

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Firmenwagenrechner

Geben Sie den Neupreis Ihres Firmenwagens sowie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und Sie erhalten den zu versteuernden Geldwerten Vorteil.

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber neben dem in Geld ausgezahlten Lohn auch Sachwerte erhält, müssen auch diese bei der Einkommensteuer als geldwerter Vorteil angegeben werden. Bei Dienstfahrzeugen, die nur zum Teil privat genutzt werden, würde jedoch eine Versteuerung des vollständigen Wertes der Sachlage nicht gerecht.

1% vom Listenpreis

Bei der Pauschalwertmethode geht das Finanzamt davon aus, dass in jedem Monat ein Wert in Höhe von 1 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil an den Arbeitnehmer übergeht. Dieser Wert wird dann in der Einkommensteuer­erklärung dem Lohn hinzugerechnet und versteuert. Wird der Wagen intensiv privat genutzt, stellt die Pauschalwertmethode für den Arbeitnehmer einen großen Vorteil dar. Er muss nur einen vergleichsweise geringen Wert des Wagens in der Steuererklärung angeben und muss keine Rechenschaft über die tatsächliche Nutzung ablegen. Beachten Sie auch die entsprechenden Einkommensteuer­tabellen

Tipp: Nutzen Sie auch unseren Firmenwagen Rechner zum Vergleich der 1% Methode mit einem Fahrtenbuch

Vorteile für E-Autos

Bei Anschaffung eines Plug-in Hybrids zwischen 2019 und 2030 wird der geldwerte Vorteil nur anhand der Hälfte der Bemessungsgrundlage, also des Bruttolistenpreises berechnet. Für reine Elektrofahrzeuge beträgt der geldwerte Vorteil sogar nur ein Viertel, sofern der Bruttolistenpreis 60.000 Euro nicht überschreitet und das Fahrzeug zwischen 2020 und 2030 angeschafft wird. Da es bei den Zeiträumen um die Anschaffung und nicht um die Erstzulassung geht, profitieren auch gebrauchte Firmenwagen mit Plug-in- oder reinem Elektroantrieb von dieser Regelung.

Private Nutzung

Kosten, die für den Wagen durch die private Nutzung zusätzlich anfallen, sind jedoch mit der pauschalen Versteuerung nicht abgegolten. Zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel auch für Schäden, die privat und unter Alkoholeinfluss entstanden sind, müssen diese Kosten zusätzlich als geldwerter Vorteil angegeben werden. Auch Maut-Gebühren und Kosten für Vignetten, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, müssen, wenn Sie privat genutzt werden, als Sachbezug angegeben werden. Die pauschale Versteuerung bezieht sich ausschließlich auf den Wert des Wagens selbst.

Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte

Die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ist keine rein private Fahrt, zählt aber auch nicht zu den dienstlichen Fahrten. Aus diesem Grund ist für die Nutzung des Dienstwagens für die Fahrt von zu Hause zur Arbeit zusätzlich eine pauschale Versteuerung notwendig. Diese beträgt 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer, die zur Arbeit zurückzulegen sind. Wer jedoch den Weg zur Arbeit nicht täglich mit dem Dienstwagen zurücklegt, kann, ohne auf die Pauschalsteuerung des rein privaten Anteils zu verzichten, die Versteuerung nach den tatsächlich gefahrenen Arbeitswegen verlangen.

Vorteil zum Fahrtenbuch muss berechnet werden

Ob die pauschale Versteuerung für den Arbeitnehmer einen Vorteil darstellt, hängt in der Regel von der privaten Nutzung des Fahrzeuges ab. Empfehlenswert ist es, das Jahr über ein Fahrtenbuch zu führen und kurz vor Abgabe der Steuererklärung zu ermitteln, ob die Pauschale oder die Methode mit exakten Fahrtnachweisen gewählt werden sollte.

Tipp

Verwenden Sie unseren Firmenwagenrechner zum Vergleich der 1% Methode mit einem Fahrtenbuch.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Firmenwagen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2021

  • 05.11.2021: Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt Firmenwagen.
  • 27.11.2020: Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
  • 26.11.2020: Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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