Wieviel Steuern Sie für Ihren Firmenwagen zahlen

Geldwerter Vorteil - Was versteht man darunter?

Thema Firmenwagen ﹣ Geldwerter Vorteil

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Firmenwagenrechner

Geben Sie den Neupreis Ihres Firmenwagens sowie die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und Sie erhalten den zu versteuernden Geldwerten Vorteil.

Das Einkommen, welches Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit erhalten, müssen Sie vollständig beim Finanzamt angeben, damit Ihre Einkommensteuer berechnet werden kann. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Sachwerte, wie etwa ein Auto zukommen lässt, sind auch diese als sogenannter geldwerter Vorteil in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Welche Sachwerte hierbei tatsächlich zu berücksichtigen sind und welche aufgrund der Geringfügigkeit wegfallen dürfen, ist klar geregelt.

Schon Getränke sind ein Geldwerter Vorteil

Zahlreiche Arbeitgeber stellen ihren Angestellten zum Beispiel Getränke kostenfrei zur Verfügung. Schon dies stellt einen geldwerten Vorteil dar, der in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müsste.

Da für den Bezug von Sachwerten jedoch eine Freigrenze in Höhe von 44 Euro gilt, müssen die Getränke in der Regel nicht angegeben werden. Sobald jedoch die Freigrenze überschritten wurde, müssen alle Sachwerte vom ersten Euro an versteuert werden.

Rabatte auf eigene Produkte

Einen weiteren Vorteil haben Angestellte von produzierenden Unternehmen. Sofern der Arbeitgeber einen Rabatt auf die von ihm hergestellten oder vertriebenen Waren gewährt, kann ein Freibetrag von 1.080 Euro vom Warenwert abgezogen werden. Nur die darüber hinausgehenden Sachwerte sind voll zu versteuern. Der vom Finanzamt angenommene Wert der Sachbezüge wird stets mit dem üblichen Verkaufspreis gleichgesetzt. Bei vom Arbeitgeber selbst hergestellten Waren kann vom Verkaufspreis pauschal ein Rabatt in Höhe von 4 Prozent abgezogen werden. Muss der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen, werden natürlich auch diese Beträge nicht dem geldwerten Vorteil hinzugerechnet.

Und bei Dienstwagen!?

Eine wichtige Ausnahme unter den Sachwerten stellt der Dienstwagen dar, der vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Da die dienstlichen Fahrten mit dem Auto keinen privaten Vorteil darstellen, muss auch nicht der gesamte Wert des Wagens als geldwerter Vorteil angegeben werden. Der Besitzer des Dienstwagens darf je nach seinem Nutzungsverhalten frei entscheiden, welche Art der Besteuerung er wählt. Zum einen kann zur pauschalen Versteuerung ein Wert in Höhe von monatlich 1 Prozent des Listenpreises angegeben werden. Zum anderen steht es dem Arbeitnehmer auch frei, ein Fahrtenbuch zu führen, um zu beweisen, dass sein privater Nutzen durch den Wagen unterhalb der Pauschale liegt. Je geringer der Wert ist, der dem Wagen zugemessen wird, um so geringer wird auch die Einkommensteuer ausfallen, die für die Nutzung gezahlt werden muss.

Tipp

Nutzen Sie auch unseren Firmenwagenrechner zum Vergleich der 1% Methode mit einem Fahrtenbuch.

Im Zweifel den Steuerberater fragen

Sofern die Sachwerte einen Wert von 10.000 Euro nicht überschreiten, kann der Arbeitnehmer entscheiden, die Beträge zu einer Pauschale von 30 Prozent zu versteuern. Bei höheren Sachzuwendungen, die nicht so klar geregelt sind, wie etwa die private Nutzung von Dienstfahrzeugen sollte ein Steuerberater mit dem jeweiligen Fall betraut werden.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Firnenwagen bei Reduzierung der Arbeitszeit

    Unser Nutzer bi....b.de hatte am 09.01.2019 folgende Frage:
    Guten Tag
    Ändert sich die Berechnung des geldwerten Vorteils beim Firmenwagen wenn von Vollzeit auf Teilzeitarbeit gewechselt wird?
    Wenn ja, wie sähe die Berechnung aus und welche Gesetze liegen hier zu Grunde?
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Birgit F.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 09.01.2019:
    Sehr geehrte Frau F.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns ist nicht bekannt, dass sich die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Reduzierung der Arbeitszeit grundsätzlich ändern soll. Der geldwerte Vorteil des Firmenwagens beträgt ja 1 Prozent des Listenpreises, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie bei Erhalt des Fahrzeugs ursprünglich gearbeitet haben.

    Mit besten Grüßen
    Unser Nutzer bi....b.de hatte am 09.01.2019 noch eine Nachfrage:
    Hallo Herr Banse,
    herzlichen Dank für die schnelle Rückinfo.
    Freundliche Grüße
    Birgit F.
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Firmenwagen?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Firmenwagen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2021

  • 05.11.2021: Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt Firmenwagen.
  • 27.11.2020: Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
  • 26.11.2020: Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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