Rentenbesteuerung

Der Altersentlastungsbetrag in der deutschen Rentenversicherung

Thema Rentenbesteuerung ﹣ Altersentlastungsbetrag

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Unter Angabe Ihrer Monatsrente erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen.

Renten sind steuerfrei – das war einmal. Im Jahr 2005 trat in Deutschland das neue Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuer­rechtlichen Behandlung von Altersvorsorge­aufwendungen und Altersbezügen in Kraft – es ist auch unter der Kurzbezeichnung Alterseinkünftegesetz bekannt. Mit ihm soll unter anderem die Gleichbehandlung von Renten der gesetzlichen Altersvorsorge und von Beamtenbezügen sichergestellt werden. Für Millionen gesetzlich Versicherter heißt das aber auch, dass ihre Rente oder ein Teil davon besteuert wird. Um Härten zu vermeiden, führten die Rentenreformer für Geringverdiener einen Altersentlastungsbetrag ein. Alle wichtigen Fragen zu diesem Thema beantworten wir hier.

Die Steuerpflicht auf Rentenbeiträge und Rentenzahlungen

Eine Lohn- und Gehaltsabrechnung eines angestellten Arbeitnehmers weist neben dem Verdienst auch die Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung aus. Grundlage für die Lohnsteuer ist der Bruttoverdienst. Das bedeutet aber, dass auch die Rentenversicherungs­beiträge, die der Arbeitnehmer selbst zahlt, versteuert werden. Das gilt übrigens auch für Selbstständige und auch Beamte – auch sie begleichen Zahlungen in ihre Altersvorsorge aus bereits versteuerten Einkünften. Mit dem Alterseinkünfte­gesetz gibt es erstmals eine nachrangige Besteuerung der späteren Rentenzahlungen. Künftig wird nicht mehr der komplette Bruttolohn der Lohnsteuer unterliegen, der Anteil des steuerbaren Einkommens wird gesenkt. Auf der Abrechnung für den Arbeitnehmer wird zwischen „Bruttolohn“ und „rentenversicherungs­pflichtigem Arbeitslohn“ unterschieden, die Beträge sind nicht mehr identisch.

Seit der Rentenreform müssen Rentner nun einen gewissen prozentualen Teil ihrer Renteneinkünfte versteuern. Bei Ruheständlern, die mit Wirksamkeit des Alterseinkünfte­gesetzes im Jahr 2005 in Rente gingen, waren es 50 Prozent. Die zweite Hälfte blieb steuerlich unbelastet. Bis zum Jahr 2039 wird dieser steuerfreie Anteil der Rente schrittweise weiter verringert, so dass mit einem Renteneintritt im Jahr 2040 dann die vollständige monatliche Rentenrate zu der Einkommensteuer unterliegen wird. Wie hoch die Steuer auf Ihre monatliche Rente ist, können Sie mit Hilfe unseres Rentenrechners leicht errechnen.

Wofür wird der Altersentlastungsbetrag benötigt?

Die nachrangige Besteuerung der späteren Rente war sozial nicht gerecht. Der Gesetzgeber gewährte Beziehern von Pensionen sowie Empfängern von Leibrenten oder anderen Versorgungsbezügen steuerliche Vergünstigungen. So wurde bei Leibrenten nur der Ertragsanteil besteuert, Beamte erhielten einen Versorgungsausgleich. Solche Steuer­vergünstigungen gab es für Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Altersvorsorge einzahlten, nicht. Diesen Nachteil soll der Altersentlastungsbetrag ausgleichen.

Wer erhält den Entlastungsbetrag?

Der Altersentlastungbetrag soll ältere Arbeitnehmer steuerlich entlasten. Er gilt für all jene, die nach dem 64. Lebensjahr noch Einkünfte aus nicht­selbstständiger Arbeit erzielen. Gesetzliche Grundlage ist das Einkommensteuergesetz, hier der Paragraph 24a. Dort, wie auch weiter unten finden Sie auch die Tabelle zum Altersentlastungsbetrag, die abhängig vom Geburtsjahr die jeweilige Höhe des Altersentlastungsbetrages, also des zusätzlichen Freibetrages, angibt.

Der Altersentlastungsbetrag verringert also das zu versteuernde Einkommen. Er wird so lange ausgezahlt, wie Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit noch erzielt werden. Auch wer als Rentner also noch halbtags angestellt ist, erhält ihn.

Einen separaten Antrag braucht niemand zu stellen. Der Altersentlastungsbetrag wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens im Rahmen der Einkommensteuer­erklärung automatisch ermittelt. Leider können Arbeitgeber ihn nicht direkt bei der Lohnabrechnung und der Lohnsteuer­anmeldung berücksichtigen, da sie sie sonstigen Einkünfte ihres Arbeitnehmers nicht kennen. Alle Arbeitnehmer, die älter als 64 Jahre sind, sollten daher freiwillig eine Einkommensteuer­erklärung einreichen. Rentner, die neben ihrer Rente weiterhin Einkommen aus einem Angestellten­verhältnis beziehen, sind sogar zur Abgabe verpflichtet.

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen Rentenreform und Altersentlastungsbetrag?

Mit der Rentenreform sollen steuerliche Ungerechtigkeiten zwischen den Steuerpflichtigen beseitigt werden. Daher wird auch der Altersentlastungsbetrag schrittweise gesenkt. Wenn im Jahr 2040 die Umstellung der Rentenbesteuerung abgeschlossen sein wird, entfällt auch der Altersentlastungbetrag. Das betrifft dann den Geburtsjahrgang 1975, für den es erstmals keinen Entlastungsbetrag mehr geben wird.

Welche Bemessungs­grundlage wird für die Berechnung des Altersentlastungsbetrages herangezogen?

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag in der Einkommensteuer – für diesen Betrag entfällt also die Steuerpflicht. Grundlage für seine Berechnung, also die Bemessungs­grundlagen (BMG) sind

  • der Arbeitslohn
  • die Summe aller weiteren Einkünfte, wenn sie positiv ist.

Dafür zwei Beispiele

Bei Arbeitnehmer A, 64 Jahre alt, der noch voll berufstätig ist, errechnet sich die Bemessungs­grundlage für den Altersentlastungsbetrag aus

Einnahmen aus Vermietung+ 5.000 €
+ Einkünfte aus selbstständiger Arbeit+ 10.000 €
= (Positive) Summe der sonstigen Einnahmen= 15.000 €
+ Arbeitslohn+ 36.000 €
= Bemessungs­grundlage Altersentlastungsbetrag= 51.000 €

Bei der Arbeitnehmerin B, 67 Jahre alt, noch stundenweise beschäftigt, errechnet sich die Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag aus

Einnahmen aus Vermietung− 500 €
= (Negative) Summe der sonstigen Einnahmen bleibt unberücksichtigt= 0 €
+ Arbeitslohn+ 10.000 €
= Bemessungs­grundlage Altersentlastungsbetrag= 10.000 €

Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Freibetrag für Arbeitnehmer wird prozentual berechnet, Basis ist die oben schon genannte Bemessungsgrundlage, also die Summe der positiven Einkünfte. Im Jahr 2004 vollendeten Arbeitnehmer des Jahrgangs 1940 ihr 64. Lebensjahr. Ihr Altersentlastungsbetrag betrug 40 Prozent der Bemessungs­grundlage. Dieser Prozentwert reduziert sich nun für jeden Geburtsjahrgang, anfangs um 1,6 Prozent. Ab 2020 sinkt der Wert jedoch nur noch um jährlich 0,8 Prozent. Unbegrenzt ist der Freibetrag jedoch nicht. Profitieren sollen vor allem Bezieher kleinerer Einkommen, daher legt der Gesetzgeber einen Höchstbetrag fest.

Tabelle Altersentlastungsbetrag

Für die Berechnung Ihres Altersentlastungsbetrags zeigen wir Ihnen hier die Tabelle zum Altersentlastungsbetrag. Abhängig vom Geburtsjahr kann in dieser Tabelle abgelesen werden, wie viel Prozent Ihrer Einkünfte als Freibetrag gelten. Dabei ist in der rechten Spalte der Tabelle zum Altersentlastungsbetrag der jeweils absetzbare Höchstbetrag aufgeführt.

Geburtsjahrgang Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr Altersentlastungsbetrag
in % der Einkünfte Höchstbetrag
1940200540,0 %1.900 €
1941200638,4 %1.824 €
1942200736,8 %1.748 €
1943200835,2 %1.672 €
1944200933,6 %1.596 €
1945201032,0 %1.520 €
1946201130,4 %1.444 €
1947201228,8 %1.368 €
1948201327,2 %1.292 €
1949201425,6 %1.216 €
1950201524,0 %1.140 €
1951201622,4 %1.064 €
1952201720,8 %988 €
1953201819,2 %912 €
1954201917,6 %836 €
1955202016,0 %760 €
1956202115,2 %722 €
1957202214,4 %684 €
1958202313,6 %646 €
1959202412,8 %608 €
1960202512,0 %570 €
1961202611,2 %532 €
1962202710,4 %494 €
196320289,6 %456 €
196420298,8 %418 €
196520308,0 %380 €
196620317,2 %342 €
196720326,4 %304 €
196820335,6 %266 €
196920344,8 %228 €
197020354,0 %190 €
197120363,2 %152 €
197220372,4 %114 €
197320381,6 %76 €
197420390,8 %38 €
197520400,0 %0 €

Verändert sich dieser Prozentbetrag der Altersentlastungsbetrag noch einmal?

Nein. Da nur das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr entscheidend ist, bleibt der dann ermittelte Prozentwert für die restliche Zeit des Erwerbslebens gültig. Die tatsächlich berücksichtige Summe in Euro jedoch ist von der Bemessungsgrundlage des Verdienstes abhängig.

Beispiel zur Steuerberechnung mit dem Altersentlastungsbetrag 2021

Der Altersentlastungsbetrag reduziert neben dem Grundfreibetrag bei jedem Anspruchs­berechtigten die Bemessungs­grundlage für die Einkommensteuer.

Zum Vergleich zeigen wir zwei Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 24.000 Euro

Arbeitnehmer, 1955 geborenArbeitnehmer, 1970 geboren
Jahreseinkommen24.000 €24.000 €
Altersentlastungsbetrag− 760 €− 190 €
Zu versteuerndes Einkommen= 23.240 €= 23.810 €
Einkommensteuer laut Grundtabelle 20223.073 €3.230 €

Ältere Arbeitnehmer profitieren also besonders vom Altersentlastungsbetrag.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenbesteuerung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Rentenbesteuerung" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 12.11.2021

  • 12.11.2021: Hinterlegen der neuen Paramter für die Steuerberechnung 2022 im Rentensteuer-Rechner.
  • Anpassen aller Texte der Themenwelt "Rentenbesteuerung" an die Steuergesetzgebung für 2022
  • 18.11.2020: Hinterlegen der neuen Paramter für die Steuerberechnung 2021 im Rentensteuer-Rechner.
  • Anpassen aller Texte der Themenwelt "Rentenbesteuerung" an die Steuergesetzgebung für 2021
  • 11.03.2020: Erweitern der Themenwelt um die Ratgeberartikel Altersentlastungsbetrag und Tabelle Rentenfreibeträge
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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