Wie sich die kalte Progression auf das Realeinkommen auswirkt

Kalte Progression 2022 berechnen - Berechnung des Reallohnverlusts trotz Gehaltserhöhung

Thema Kalte Progression ﹣ Rechner

Wenn das Gehalt lediglich an die Inflationrate - womöglich für mehrere Jahre - angepasst wird, kommt es zu einem realen Einkommensverlust. Denn das Nettoeinkommen wächst in diesem Fall langsamer als das Brutto und damit auch langsamer als die Inflationrate. Ursächlich dafür ist der in Deutschland geltende progressive Einkommensteuertarif (steigende Steuersätze bei steigendem Einkommen), der dafür sorgt, dass bei einer Lohnerhöhung der Durchschnittssteuersatz überproportional steigt. Bei diesem Verlust des Realeinkommens spricht man von "Kalter Progression". Mit dem Rechner für die Kalte Progression können Sie gleich hier überprüfen, wie sich dieser Effekt auf Ihr Einkommen auswirkt.

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Informationen zu Kalten Progression mit Beispielrechnung

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Kalte Progression - Beispiel-Berechnung

Hinweis: Das Beispiel berechnet exemplarisch für das Jahr 2017. Gerne können Sie mit dem Rechner die aktuellen Werte für 2022 berechnen. Sie erzielen im Jahr 2017 nach Abzug von absetzbaren Kosten, wie z.B. Werbungskosten und der Vorsorgepauschale ein zu versteuerndes Jahreseinkommen in Höhe von 30.000 Euro und liegen damit über dem Grundfreibetrag. Zum Ausgleich der Inflation von rund 1 Prozent vereinbaren Sie eine Gehaltserhöhung von ebenfalls 1 Prozent. Somit wächst Ihr künftiges Bruttoeinkommen um 300 Euro auf 30.300 Euro. Sie sind verheiratet und haben in Ihrer Steuererklärung die Zusammenveranlagung (Splittingtarif) gewählt.

Steuer 2017 derzeit künftig
Einkommensteuer 2.476,00 Euro 2.548,00 Euro
Solidaritätszuschlag 136,18 Euro 140,14 Euro
Kirchensteuer (9%) 222,84 Euro 229,32 Euro
Summe 2.835,02 Euro 2.917,46 Euro

Aufgrund des geltenden progressiven Einkommensteuertarifs geraten Sie mit dem höheren Einkommen in eine höhere Progressionszone. Der für Sie geltende Grenzsteuersatz und damit Ihr Durchschnittssteuersatz liegen nun höher. In Zahlen bedeutet dies folgendes: Bei Ihrem bisherigen Einkommen mussten Sie Steuern in Höhe von 2.835,02 Euro zahlen. Nach Einkommenserhöhung auf 30.300 Euro beträgt Ihre Steuerschuld 2.917,46  Euro.

derzeit Steigerung künftig
Brutto 30.000,00 Euro 1,000 % 30.300,00 Euro
Steuern 2.835,02 Euro 2,908 % 2.917,46 Euro
Netto 27.164,98 Euro 0,801 % 27.382,54 Euro

Sie zahlen demnach über 2,9 Prozent mehr Steuern, während Ihr Brutto nur um 1 Prozent gestiegen ist. Dadurch wächst Ihr Netto langsamer, als Ihr Brutto, nämlich nur um rund 0,8 Prozent.

Dies reicht aber dann nicht mehr zum Ausgleich der angenommenen Inflation von 1 Prozent. Sie haben schließlich real rund 54,09 Euro bzw. knapp 0,2 Prozent weniger Geld in der Tasche.

Herleitung

  • Ihr bisheriges Netto in Höhe von 27.164,98 Euro ist um 217,56 Euro bzw. 0,801 Prozent auf 27.382,54 Euro gestiegen.
  • Zum Ausgleich der Inflation hätte das Netto aber genauso wie das Brutto um 1,000 Prozent, also um 271,65 Euro auf 27.436,63 Euro steigen müssen.
  • Also fehlen Ihnen 54,09 Euro zum Ausgleich der Inflation. Dies sind 0,197 Prozent vom eigentlich zu erzielenden Netto in Höhe von 27.436,63 Euro. Ihr Realeinkommen schrumpft also um 0,197 Prozent.
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Kalte Progression als verdeckte Steuererhöhung

Kalte Progression wird im weiteren Sinne auch als heimliche Steuererhöhung betrachtet: Aufgrund der allgemeinen Inflation und den daran gekoppelten Lohnerhöhungen rutschen immer mehr Arbeitnehmer in eine höhere Steuerstufe. Die Steuerlast gegenüber dem Finanzamt wächst. Der Fiskus kassiert weitere Steuern, während die Realeinkommen der Steuerzahler durch die höhere Besteuerung sowie die Inflation schrumpfen.

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Abbau der Kalten Progression

Der Staat könnte einen Abbau der Kalten Progression erzielen, indem er den Einkommensteuertarif an die Kaufkraftentwicklung anpasst. Ein automatischer Anpassungsmechanismus, wie vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung empfohlen, könnte das Problem lösen. Allerdings sieht das Bundesfinanzministerium in einer solchen automatischen Anpassung vermutlich eine erhöhte Inflationsgefahr.

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Berechnung der Einkommensteuer

Nutzen Sie auch unseren Einkommensteuer­rechner, um anhand Ihres Einkommens die Steuerlast betehend aus Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Detail zu berechnen.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Ist es besser, die Werbungskosten nicht anzugeben?

    Unser Nutzer sc....e.de hatte am 09.04.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrter Herr Banse,

    ich habe eine Frage zum Progressionsvorbehalt-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/rechner.php. Meine Eingabe für 2021:

    16.120 Euro Brutto und 4.503 Euro Kurzarbeit => 616 Euro Steuer.
    13.000 Euro Brutto und 4.503 Euro Kurzarbeit => 645 Euro Steuer.

    Daraus ergibt sich: je weniger Brutto um so mehr Steuer? Wäre es also besser, die Werbungskosten von 3.120 Euro nicht einzutragen?

    In Erwartung Ihrer Antwort mit freundlichem Gruß, J.S.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 10.04.2021:
    Sehr geehrter Herr S,

    Vorweg: Generell sind die anzugebenden „zu versteuernden Einkünfte“ (zvE) ein steuerlicher Fachbegriff, bei dem bereits alle „persönlichen Freibeträge“ (nicht der Grundfreibetrag) von der Summe aller Einkünfte abgezogen wurden. Dieser Wert ist geringer als Ihr Brutto. Neben den hier abzuziehenden Werbungskosten, werden auch z.B. der Kinderfreibetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Sie können dies grob anhand Ihres letzten Steuerbescheids nachvollziehen.

    Bei Ihren Eingaben von 16.120 Brutto und 4.503 Kug ergibt sich eine Einkommensteuer von 1.898 Euro. Bei der Eingabe von 13.000 (Brutto minus Werbungskosten) und 4.503 Kug ergibt sich eine Einkommensteuer von 1.206 Euro.

    Sie zahlen also aufgrund der Werbungskosten fast 700 Euro weniger Steuern. Insofern ist es jedenfalls besser, die Werbungskosten einzutragen.

    Die beiden Zahlen, die Sie anführen (616 Euro Steuer und im zweiten Fall 645 Euro) entsprechen nicht der gesamten zu erwartenden Einkommensteuer, sondern dem Steuerbetrag, der aufgrund des Kug zu der Einkommensteuer des zvE hinzukommt. Dies hat rechnerisch mit der steuerlichen Progression zu tun, nach der bei steigendem Einkommen auch der prozentuale Steuersatz steigt.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Wie läuft die Berechnung anhand des zu versteuernden Einkommens?

    Unser Nutzer AK....x.de hatte am 24.11.2019 folgende Frage:
    Hallo,
    es geht um den o.g. Rechner in Puncto "Steigerung Steuer". Beispiel: Für ein zu versteuerndes Einkommen von z.B. 48.696 € zeigt der Rechner im Infofeld fällige Steuern in Höhe von 13.323,22 € an. In einigen sg. Brutto-Netto-Rechnern (z.B. Brno) zeigt er lediglich 8.456 € Lohnsteuer + 465,08 € Soli Zu. + 761,04 Kirchen St. = 9.682.12 € an. Wie erklärt sich dieser Unterschied.
    Danke vorab und vG
    Alex K.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 24.11.2019:
    Guten Morgen,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Der Progressions-Rechner berechnet die Einkommenssteuer anhand des zu versteuernden Einkommens. Dies ist die Steuer die letztlich am Jahresende auf Ihre gesamten Einkünfte zu zahlen ist.
    Als Arbeitnehmer zahlen Sie monatlich die Lohnsteuer, wie Sie z.B. auch mit unserem Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php berechnen können. Die Lohnsteuer ist u.a. von der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder etc. abhängig. Im Folgejahr machen Sie dann den sogenannten „Lohnsteuerjahresausgleich“. D.h., dass dann die eigentliche Einkommensteuer aus allen Einkünften des vergangenen Jahres berechnet wird. Die zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird dann wieder ausgeglichen, indem Sie eine Steuerrückzahlung oder -nachforderung haben.
    Wenn Sie z.B. im Lohnsteuerrechner eine andere Steuerklasse wählen, erhalten Sie wiederum eine ganz andere Differenz. Die Lohnsteuer wird letztlich jedes Jahr über die Einkommensteuer-Erklärung korrigiert.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen dies so näher bringen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Kalte Progression?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kalte Progression" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kalte Progression" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2021

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