Mehrwertsteuer-Rechner

Mehrwertsteuer - Die Grundlagen

Thema Mehrwertsteuer ﹣ Grundlagen der Mehrwertsteuer

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Mehrwertsteuer-Rechner

Beliebige Berechnung von Netto, MwSt. und Brutto bei Eingabe einer dieser Beträge. Die Auswahl verschiedener deutscher, österreichischer und schweizer Umsatzsteuersätze, sowie die Möglichkeit zur Eingabe eines individuellen Steuersatzes machen den Rechner perfekt.

Wer die Mehrwertsteuer verstehen will, muss das System der Umsatzsteuer kennen. Die Mehrwertsteuer ist der Umsatzsteuer ähnlich, beide sind aber nicht identisch. Denn: Eine Ware kann mehrfach verkauft werden. Die Umsatzsteuer fällt dann auf jeder Stufe des Zwischenverkaufs an und muss von jedem Zwischenkäufer bis hin zum Endverbraucher erbracht werden. Die Umsatzsteuer ist dabei so ausgestaltet, dass sie erst die letzte Stufe des Verbrauchs belastet, unabhängig davon, wie viele Wirtschaftsstufen eine Ware oder Dienstleistung durchlaufen hat.

Die Mehrwertsteuer in Deutschland beträgt 7 Prozent oder 19 Prozent. Nutzen Sie unseren Mehrwertsteuer-Rechner, um direkt online dies Auswirkungen zu berechnen.

Die Mehrwertsteuer hingegen spielt im unternehmerischen Bereich eine Rolle. Der gewerbliche Zwischenkäufer ist in Bezug auf die von ihm bezahlte Umsatzsteuer vorsteuer­abzugs­berechtigt und verkauft die Ware im Regelfall weiter oder tätigt selbst Anschaffungen. Daher muss er nur die Differenz zu der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer aus seinem Warenverkauf und dem Einkauf eigener Waren oder Dienstleistungen als Mehrwert versteuern. Daraus ergibt sich der Begriff der Mehrwertsteuer.

Als indirekte Steuern wird die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer nicht beim Verbraucher erhoben. Sie wird vielmehr vom Unternehmer, der die Güter oder Leistungen an die privaten Verbraucher liefert, an den Fiskus abgeführt. Der Unternehmer ist der Steuerschuldner.

Derzeit erhielten etwa 120 Staaten in aller Welt die Umsatzsteuer. Sie macht fast überall ca. 25 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus, in Deutschland ca. 150  Milliarden Euro. Zieht man noch die Einfuhr­umsatzsteuer hinzu, sind es sogar 200 Milliarden, ein Drittel der jährlichen deutschen Steuereinnahmen.

Historie der Mehrwertsteuer

Initiator der Mehrwertsteuer war in Deutschland Carl Friedrich von Siemens. Damals gab es nur die Umsatzsteuer. Die Unternehmer waren nicht vorsteuer­abzugsberechtigt. Siemens kritisierte bereits 1919, dass durch den Weiterverkauf der jeweilige Verkaufspreis auch damit auch die Umsatzsteuer stetig anstiegen und die Produkte künstlich verteuerten. Unternehmen, die direkt den Endverbraucher belieferten, hatten dadurch gegenüber Unternehmen mit vielen Vertriebsstufen Wettbewerbs­vorteile. Somit begründete von Siemens die Historie der Mehrwertsteuer.

Höhe der Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer besteuert Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens sowie die Einfuhr von Gegenständen. Der Regelsteuersatz beträgt in Deutschland 19 Prozent. Dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen der Erwerb von fast allen Lebensmitteln (Ausnahme: Getränke und Gaststättenumsätze) Bücher und Zeitungen, Hotelübernachtungen und der Personennahverkehr. Alles andere wird mit 19 Prozent besteuert. Der Unternehmer ist verpflichtet, in seinen Rechnungen den Mehrwertsteuersatz und die Mehrwertsteuer betragsmäßig auszuweisen (§ 14 IV 8 UStG).

MwSt in anderen Ländern

In der Europäischen Union sind die Steuersätze nicht harmonisiert. Jeder einzelne Mitgliedstaat hat einen individuellen Gestaltungsspielraum. Die Europäische Kommission versuchte erfolglos im Rahmen der Abschaffung der Binnenmarkt grenzen ein einheitliches Mehrwertsteuersystem einzuführen. Immerhin wurden die Grenzformalitäten durch ein neues Kontrollsystem der Umsatzsteuer-Identifikations­nummer ersetzt. In diesem Zusammenhang wurden Mindeststeuersätze eingeführt. Der Mindeststeuersatz von 15 Prozent darf nicht unterschritten werden, der Ermäßigungsshy;steuersatz muss mindestens 5 Prozent betragen. Im Übrigen gilt nach wie vor das Bestimmungsland­prinzip, nach dem jeder EU-Mitgliedsstaat den Mehrwertsteuersatz selbst festsetzt. Deutschland liegt mit 19 Prozent im oberen Mittelfeld. Exemplarisch haben wir Österreich, Niederlande und die Amerika betrachtet.

Umsatzsteuer- Identifikations­nummer

Unternehmer, die innergemeinshy;schaftliche Umsätze tätigen, benötigen eine USt-Identifikations­nummer (§ 27a UStG). Dieses Kontrollsystem ersetzt die abgeschafften Grenzkontrollen und bewirkt, dass der Inhaber der Nummer als Unternehmer steuerlich erfasst wird und eine Besteuerung von Umsätzen im Gemeinschafts­gebiet nach dem Bestimmungs­landprinzip sicher­gestellt wird.

Gesetzliche Grundlage

Für die Umsatzsteuer ist das Umsatzsteuergesetz maßgebend. Es enthält zwar nur 27 Paragraphen, umfasst aber mit seinen Anlagen und der Umsatzsteuer-Durchführungs­verordnung mehr als 130 Seiten (Beck-Text).

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro gelegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Eine Dauerfreistellung wird nur gewährt, wenn die Umsätze jedes Jahr unterhalb von 17.500 Euro liegen. Kleinunternehmer dürfen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und vereinnahmen den Rechnungsbetrag netto für brutto. Dafür kann der Kleinunternehmer Umsatzsteuer, die er selbst an seine Lieferanten zahlt, nicht als Vorsteuer abziehen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines Voranmeldungsshy;zeitraums bei seinem Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Wege, ausnahmsweise auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck, einzureichen. In dieser Voranmeldung muss er die Umsatzsteuer als Vorauszahlung selbst berechnen. Voranmeldungs­zeitraum ist grundsätzlich das Kalender­vierteljahr. Beträgt die Umsatzsteuer­schuld des vorangegangenen Kalenderjahrs weniger als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldung und Zahlung der Vorauszahlung befreien. Die Steuer ist dann nur jährlich zu entrichten. Ist der Unternehmer vorsteuer­abzugs­berechtigt, braucht er nur den Unterschiedsbetrag zwischen Umsatzsteuerschuld abzüglich der anrechenbaren Vorsteuer an das Finanzamt abzuführen. Dieser Betrag wird Umsatzsteuer­zahllast genannt.

Soll- und Ist-Besteuerung

Die Umsatzsteuer entsteht bei der Soll-Besteuerung in dem Augenblick, in dem der Unternehmer die Leistung erbringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er selbst den Kaufpreis für seine Leistung bereits erhalten hat.

Bei der Besteuerung nach der Ist-Situation muss der Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann an den Fiskus abführen, wenn er sie zusammen mit dem Kaufpreis von seinem Kunden erhalten hat. Der Unternehmer wird auf seinen Antrag hin nach der Ist-Situation besteuert, wenn sein Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 500.000 Euro betragen hat oder er als Freiberufler tätig ist. Bemessungs­grundlage der Steuer sind dann nicht die vereinbarten, sondern die tatsächlich von ihm vereinnahmten Entgelte.

Umsatzsteuer-Nachschau

Außerhalb einer vorab angekündigten Außenprüfung kann das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten Grundstücke und Räume eines Unternehmers betreten, um eine zeitnahe Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte zu ermöglichen (§ 27b UStG).

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mehrwertsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 16.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Mehrwertsteuer" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 18.11.2020

  • 18.11.2020: Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf wieder 19 bzw. 7 Prozent ab Januar 2021.
  • 03.06.2020: Senkung des Mehrwert­steuer­­satzes von 19 auf 16 Prozent bzw. des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
  • 05.12.2018: Erweitern der Themenwelt "Mehrwertsteuer" um zahlreiche Ratgebertexte, u.a um Grundlagen zur MwSt. und Was bedeutet "Mwst ausweisbar"?.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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