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Mehrwertsteuer-Rechner
Beliebige Berechnung von Netto, MwSt. und Brutto bei Eingabe einer dieser Beträge. Die Auswahl verschiedener deutscher, österreichischer und schweizer Umsatzsteuersätze, sowie die Möglichkeit zur Eingabe eines individuellen Steuersatzes machen den Rechner perfekt.Die Mehrwertsteuer wird auf Zwischen- und Enderzeugnisse der Produktion und des Dienstleistungsbereiches erhoben, letzten Endes wird sie nur vom Endverbraucher bezahlt. Denn Unternehmen bringen die gezahlte Mehrwertsteuer gegen die vereinnahmte Mehrwertsteuer zum Vorsteuerabzug, sodass in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung von einem sogenannten Durchlaufposten gesprochen wird. Die Einführung dieser Steuer hat einen längeren historischen Vorlauf, woraus sich auch die verschiedene Bezeichnung als Umsatz- oder Mehrwertsteuer herleitet. Ursprünglich wurde nur auf Unternehmensumsätze, aber nicht beim Endverbraucher die Steuer erhoben, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen konnte. Die moderne Mehrwertsteuer besteuert hingegen den im Produktzyklus geschaffenen Mehrwert beim Endabnehmer. In den meisten Staaten der Welt wird heute Mehrwertsteuer erhoben und trägt zu rund einem Viertel des Steueraufkommens bei (in Deutschland über 30 Prozent).
Festsetzung der Mehrwertsteuer
Es gibt verschiedene Methoden, mit denen die Mehrwertsteuer berechnet werden kann. In der Europäischen Union wird die Rechnungsmethode eingesetzt, bei der die Unternehmen auf ihren Rechnungen die anteilige Mehrwertsteuer bescheinigen. Wenn ihre Einnahmen einen höheren Mehrwertbetrag erzielen als ihre Ausgaben (der Normalfall), zahlen die Unternehmen die Differenz an das Finanzamt. Umgekehrt wird die Steuer erstattet. Dieser Fall muss nicht bedeuten, dass ein Unternehmen Verluste erwirtschaftet. Wenn es umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG anbietet (zum Beispiel im Bildungsbereich und bei Gesundheitsleistungen), selbst aber Einkäufe mit Umsatzsteuer zum Zwecke der Berufsausübung tätigen muss, könnte die gezahlte die vereinnahmte Umsatzsteuer übersteigen. Es gibt in Deutschland die Umsatzsteuersätze 7 und 19 Prozent, die für verschiedene Waren und Dienstleistungen gelten. Einige Produkte, so auch Porto, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Unterscheidung zwischen 7 und 19 Prozent wird vorgenommen, um Verbraucher zum Beispiel bei Lebensmitteln zu entlasten. Diese Unterscheidung weist inzwischen allerdings große Differenzierungen und Verästelungen auf, die nicht immer logisch erscheinen und daher oft kritisiert werden.
Mehrwertsteueraufkommen in Deutschland und seine Verwendung
Im Jahr 2017 betrug das Mehrwertsteueraufkommen in Deutschland rund 200 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt, wobei es zum Teil komplexe Verrechnungsschlüssel mit den von den Kommunen erhobenen Gewerbesteuereinnahmen gibt. Mit dem Geld werden sämtliche staatlichen Aufgaben finanziert, es gibt keine Vorschrift, wofür die Mehrwertsteuer verwendet oder nicht verwendet werden darf. Sie zählt zu den beliebtesten Steuerarten des Staates, weil sie schnell erhoben werden kann und scheinbar alle Bürger als Endverbraucher gleichmäßig trifft, was allerdings von Sozialverbänden immer wieder bestritten wird. Diese weisen darauf hin, dass sehr arme Personen einen prozentual höheren Anteil ihres Einkommens für lebensnotwendige, mit Mehrwertsteuer belegte Gütern aufwenden müssen und daher von Erhöhungen dieser Steuerart besonders betroffen sind. Von Fachleuten wird diese Diskussion wiederum mit dem Argument beantwortet, dass ja gerade deshalb der Mehrwertsteuersatz für die meisten Lebensmittel nur 7 Prozent beträgt. Bei erhöhten Mehrwertsteuereinnahmen wird regelmäßig über deren Verwendung gestritten, auch gibt es mehr oder weniger sinnvolle Vorschläge über ihren Einsatz. Die saarländische SPD schlug Ende 2011 vor, ein erhöhtes Mehrwertsteueraufkommen für die Bildung zu verwenden, überlastete Hochschulen könnten auf diese Weise mehr Kapazitäten für die steigende Zahl von Studenten schaffen. Der Bund der Steuerzahler wiederum prangert alljährlich die Verschwendung von Steuergeldern auf allen Ebenen des Staatshaushaltes an.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mehrwertsteuer" verwendet:
- Umsatzsteuergesetz (UStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Umsatzsteuer Deutschland bei Wikipedia
- Umsatzsteuer Österreich bei Wikipedia
- Mehrwertsteuer Schweiz bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 16.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Mehrwertsteuer" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 18.11.2020
- 18.11.2020: Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf wieder 19 bzw. 7 Prozent ab Januar 2021.
- 03.06.2020: Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent bzw. des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
- 05.12.2018: Erweitern der Themenwelt "Mehrwertsteuer" um zahlreiche Ratgebertexte, u.a um Grundlagen zur MwSt. und Was bedeutet "Mwst ausweisbar"?.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt