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Mehrwertsteuer-Rechner
Beliebige Berechnung von Netto, MwSt. und Brutto bei Eingabe einer dieser Beträge. Die Auswahl verschiedener deutscher, österreichischer und schweizer Umsatzsteuersätze, sowie die Möglichkeit zur Eingabe eines individuellen Steuersatzes machen den Rechner perfekt.Die Mehrwertsteuer in der Schweiz ist eine indirekte Steuer, die seit dem 1. Januar 1995 gilt. Sie löste die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Warenumsatzsteuer ab. Seit dem 1. Januar 2018 liegt der Mehrwertsteuer-Satz grundsätzlich bei 7,7 Prozent. Für alltägliche Güter, vor allem für Grundnahrungsmittel, gilt der reduzierte Satz von 2,5 Prozent, für Beherbergungsdienstleistungen gibt es ebenfalls einen Sondersatz, der bei 3,7 Prozent liegt. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in der Schweiz liegen pro Jahr bei gut 20 Milliarden Schweizer Franken. Ermitteln Sie nun sofort die Mehrwertsteuer in der Schweiz mit unserem Rechner:
Mehrwertsteuer-Rechner für die Schweiz
Die Regelung der Umsatzsteuer in der Schweiz
Ausgestaltet ist die Mehrwertsteuer als so genannte Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige, die eine Leistung für einen anderen Steuerpflichtigen erbringen, für diese Leistung Umsatzsteuer zahlen müssen. Der Empfänger der Leistung kann die gezahlte Mehrwertsteuer hingegen als Vorsteuer von den Finanzbehörden zurückfordern. Im Gegenzug muss er für seine eigenen Leistungen jedoch ebenfalls Umsatzsteuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung abführen. Durch dieses System wird systematisch jeweils der Mehrwert innerhalb einer gesamten Wertschöpfungskette besteuert.
Mit der Mehrwertsteuer soll der inländische Konsum in der Schweiz besteuert werden. Aus diesem Grund werden sämtliche Leistungen, die innerhalb der Schweiz von Steuerpflichtigen erbracht und konsumiert werden, versteuert. Lieferungen und Leistungen, die aus dem Ausland bezogen werden, unterliegen zwar nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Durch den Zoll werden jedoch eventuelle Einfuhrsteuern sowie spezifische Zuschläge und Zölle erhoben. Steuerpflichtige können Einfuhrzölle ebenfalls zurückfordern, der Ablauf entspricht dabei dem Vorsteuerabzug. Leistungen, die ins Ausland gehen, unterliegen ebenfalls nicht der Mehrwertsteuer. Sichergestellt wird dies durch die Freistellung von Lieferungen oder durch das Erbringen der jeweiligen Leistungen im Ausland.
Mehrwertsteuerpflicht vom Umsatz abhängig
Sowohl juristische als auch natürliche Personen können dazu verpflichtet sein, Mehrwertsteuer zu zahlen. Wenn der Umsatz mehr als 100.000 Schweizer Franken beträgt, liegt die Steuerpflicht vor. Allerdings müssen bestimmte Umsätze nicht in die Berechnung einbezogen werden, dazu zählen zum Beispiel im Ausland erbrachte Dienstleistungen.
Wird ein Unternehmen neu gegründet oder ein bestehender Betrieb erweitert, muss geprüft werden, ob schon Verträge bestehen, die einen Umsatz von mehr als 75.000 Franken ausmachen. Ist das der Fall, dann ist die Steuerpflicht gegeben, das Unternehmen muss innerhalb von drei Monaten bei der Steuerverwaltung angemeldet werden. Falls die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Gründung noch nicht erfüllt sind, muss die Steuerpflicht nach Ablauf von drei Monaten erneut geprüft werden. Weitere Prüfungen über die Steuerpflicht finden jeweils zum Ende des Kalenderjahres statt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mehrwertsteuer" verwendet:
- Umsatzsteuergesetz (UStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Umsatzsteuer Deutschland bei Wikipedia
- Umsatzsteuer Österreich bei Wikipedia
- Mehrwertsteuer Schweiz bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 16.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Mehrwertsteuer" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 18.11.2020
- 18.11.2020: Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf wieder 19 bzw. 7 Prozent ab Januar 2021.
- 03.06.2020: Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent bzw. des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
- 05.12.2018: Erweitern der Themenwelt "Mehrwertsteuer" um zahlreiche Ratgebertexte, u.a um Grundlagen zur MwSt. und Was bedeutet "Mwst ausweisbar"?.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt