Mehrwertsteuer-Rechner

Was bedeutet "Mwst ausweisbar" z.B. beim PKW-Kauf?

Thema Mehrwertsteuer ﹣ Mehrwertsteuer ausweisbar

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Mehrwertsteuer-Rechner

Beliebige Berechnung von Netto, MwSt. und Brutto bei Eingabe einer dieser Beträge. Die Auswahl verschiedener deutscher, österreichischer und schweizer Umsatzsteuersätze, sowie die Möglichkeit zur Eingabe eines individuellen Steuersatzes machen den Rechner perfekt.

Wenn beim Pkw-Kauf die Mehrwertsteuer ausweisbar ist, kann der Käufer das Fahrzeug bei überwiegend dienstlicher Nutzung in die Mehrwertsteuer­abrechnung hineinnehmen, er rechnet die für das Fahrzeug ausgegebene Mehrwertsteuer gegen seine vereinnahmte Mehrwertsteuer (Vorsteuerabzug). Das können Selbstständige tun, die selbst mehrwertsteuer­pflichtig sind. Der Verkäufer wiederum, der die Mehrwertsteuer ausweist, muss diese dem Finanzamt abführen, was er nur tut, wenn er das Fahrzeug nicht rein privat verkauft, sondern selbst Unternehmer ist.

Bei Autohäusern ist das kein Problem, sie weisen die Mehrwertsteuer grundsätzlich aus und sind dazu auch verpflichtet, bei Verkäufen von anderen Selbstständigen wird in einer Verkaufsanzeige auf "Mehrwertsteuer ausweisbar" verwiesen. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Käufer keinen Vorsteuerabzug geltend machen, dazu ist eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erforderlich. Diese muss den Bruttopreis des Fahrzeuges, die Mehrwertsteuer in Prozent (derzeit 19 Prozent) und als Summe sowie den Nettopreis und schließlich einen Beleg über den tatsächlich gezahlten Bruttopreis enthalten. Die enthaltene Mehrwertsteuer wird mit Bruttopreis mal 19 geteilt durch 119 berechnet.

Rechenbeispiel:

  • Fahrzeugbruttopreis: 15.000 Euro
  • enthaltene Mehrwertsteuer: 15.000 x 19 / 119 = 2.394,96 Euro
  • Betrag netto: 12.605,04 Euro
  • Bruttobetrag ohne Skonto in bar erhalten: 15.000 Euro oder per Überweisung bis zum ... (Kontobeleg ist vorzuweisen)

Mehrwertsteuer für Selbstständige

Wenn ein Selbstständiger einen Gebrauchtwagen kaufen und gern eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten möchte, der Verkäufer aber ein Privatmensch ist, der die Mehrwertsteuer nicht ausweisen möchte, gibt es prinzipiell zwei Wege (wenn es unbedingt dieses Fahrzeug sein soll):

a) Der Selbstständige überzeugt den Privatmenschen und zahlt unter Umständen einen etwas erhöhten Preis, weil ja der Privatmensch die Mehrwertsteuer eigentlich ans Finanzamt abführen muss. Das ist schwer zu kommunizieren, das Finanzamt stellt dann viele Fragen, der Privatmensch ist dann plötzlich ein kleiner Gewerbetreibender, vor allem wenn das Fahrzeug über 17.500 Euro gekostet hat (Grenze für die Mehrwertsteuer­pflicht bei Kleinunternehmern). Niemand will diese Diskussion.

b) Der Privatmensch verkauft das Auto an ein Autohaus, von dort kauft es der Selbstständige und erhält damit auch die Mehrwertsteuer ausgewiesen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mehrwertsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 16.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Mehrwertsteuer" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 18.11.2020

  • 18.11.2020: Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes auf wieder 19 bzw. 7 Prozent ab Januar 2021.
  • 03.06.2020: Senkung des Mehrwert­steuer­­satzes von 19 auf 16 Prozent bzw. des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
  • 05.12.2018: Erweitern der Themenwelt "Mehrwertsteuer" um zahlreiche Ratgebertexte, u.a um Grundlagen zur MwSt. und Was bedeutet "Mwst ausweisbar"?.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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