Rechner zum Thema
Kurzarbeitergeld-Rechner
Prüfen und berechnen Sie mit Hilfe des Kurzarbeitergeld-Rechners Ihr Kurzarbeitergeld und damit die Auswirkungen von Kurzarbeit auf Ihr individuelles Gehalt.
Eigentlich gilt Kurzarbeitergeld als steuerfreie Lohnersatzleistung. Wenn man jedoch genauer hinschaut, ist Kurzarbeitergeld (Kug) jedoch nur bedingt steuerfrei. Denn Lohnersatzleistungen, wie es das Kug ist, unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Damit ist steuerrechtlich geregelt, dass Kurzarbeitergeld zwar zunächst steuerfrei ist, aber den persönlichen Steuersatz erhöht.
Berechnen Sie Ihre steuerliche Belastung aufgrund von Kurzarbeitergeld
Anhand des Rechners können Sie die negativen steuerlichen Auswirkungen des Kurzarbeitergeldes auf Ihre persönliche Einkommensteuer berechnen. Geben Sie das im Steuerjahr erhalten Kurzarbeitergeld unter "Leistungen mit Progressionsvorbehalt" an, und geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen, also Ihr Bruttoeinkommen abzüglich Ihrer persönlichen Freibeträge, wie z.B. Kinderfreibeträge an.
Corona-Regelung: Für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2021 sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nicht übersteigen, genauso wie das Kug steuerfrei. (Die Steuerbefreiung des Kurzarbeitergeldes unterliegt hierbei keiner zeitlichen Begrenzung.) Diese steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen gemäß Einkommensteuergesetz jedoch dem Progressionsvorbehalt und können demnach ebenfalls im Rechner entsprechend eingegeben werden.Das Ergebnis der Berechnung zeigt Ihre steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Kug und gibt darüber hinaus den "Steuersatz" an, den Sie letztlich auf das Kurzarbeitergeld zahlen. So können Sie sich auf eine mögliche Steuernachzahlung wegen des Kurzarbeitergeldes vorbereiten oder den Steuerbescheid hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes überprüfen.
Berechnungsbeispiel der steuerlichen Mehrbelastung durch das Kurzarbeitergeld
Der obige Rechner berechnet für Sie die Mehrbelastung durch das Kurzarbeitergeld 2022. Sollte er ggf. nicht leicht zu verstehen sein, so können Sie unser Beispiel zur Berechnung schrittweise nachvollziehen. In diesem Beispiel gehen wir von einer alleinstehenden Frau mit einem Einkommen von 36.000 Euro aus. Sie muss durch Ihre Kurzarbeit mit einer steuerlichen Mehrbelastung von rund 1.600 Euro rechnen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:
- Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeld (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Erster Unterabschnitt Kurzarbeitergeld - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) (Bundesagentur für Arbeit)
Letzte Aktualisierung am 14.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 23.02.2022
- 23.02.2022: Berücksichtigung der erneuten Verlängerung für die Kug-Aufstockung und des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022 im Kurzarbeitergeld-Rechner und im Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechner für Arbeitgeber sowie in allen Texten.
- 11.11.2021: Anpassung des Kurzarbeitergeld-Rechners und des Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kurzarbeitergeld-Berechnung für 2022
- 01.10.2021: Erneute Verlängerung der Corona-Sonderregeln zur Kurzarbeit um drei Monate bis Ende 2021: Überarbeitung der Inhalte für die Themenwelt Kurzarbeitergeld und des Kurzarbeitergeld-Rechners mit Corona Infos zur Kurzarbeit.
- 12.11.2020: Anpassung des Kurzarbeitergeld-Rechners und des Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kurzarbeitergeld-Berechnung für 2021
- 16.06.2020: Veröffentlichung eines neuen Artikels zum Thema Steuernachzahlung durch Kurzarbeitergeld
- 23.04.2020: Erweiterung des Kurzarbeitergeld-Rechners sowie des Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber um die neue bezugsdauerabhängige Corona-Anhebung des Kurzarbeitergeldes von 60/67 auf 70/77 bzw. 80/88 Prozent.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt