Kug Rechner für Arbeitgeber

Kurzarbeitergeld - Kosten-Rechner für Arbeitgeber

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Rechner zum Thema

Kurzarbeitergeld-Rechner

Prüfen und berechnen Sie mit Hilfe des Kurzarbeitergeld-Rechners Ihr Kurzarbeitergeld und damit die Auswirkungen von Kurzarbeit auf Ihr individuelles Gehalt.

Der Abgabenrechner zur Kurzarbeit berechnet dem Arbeitgeber sämtliche Beiträge zur Sozial­versicherung im Rahmen der Kurzarbeit und somit einen perfekten Überblick über die zu erwartenden Einsparungen bei Beantragung von Kurzarbeitergeld. Im Zuge der Nettoberechnung erhalten auch Arbeitnehmer einen direkten Überblick über die zu erwartenden Nettoeinbußen.

Informationen zu coronabedingten Änderungen bzw. Erleichterungen zum Kurzarbeitergeld finden Sie in unserem Artikel zu den 10 wichtigen Fragen zum Thema Kurzarbeit.

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Kurzarbeit in Corona-Krise - Infos für Arbeitgeber

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.

Wichtig: Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugdauer beträgt 12 Monate.

Dauer der Kurzarbeitergeld-Zahlungen

Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.

Wann tritt die Neuregelung zum Kurzarbeitergeld in Kraft?

Die Bundesregierung setzt die gesetzlichen Maßnahmen und die entsprechende Verordnung rückwirkend ab 1. März 2020 in Kraft.

Praxistipp

Die Änderungen beim Kurzarbeitergeld stellen für die Betriebe Erleichterungen und Leistungsverbesserung dar. In Anbetracht der begrenzten Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs (max. zwölf Monate) kann es für Betriebe von Vorteil sein, den durch das Coronavirus bedingten Arbeitsausfall zunächst durch innerbetriebliche Maßnahmen (z. B. Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Fort- und Weiterbildungen, Betriebsurlaub, Abbau von Überstunden) abzufangen und möglichst spät einen Antrag auf Gewährungen von Kurzarbeitergeld zu stellen.

Kurzarbeit - Alle Fragen und Antworten im Video

Voraussetzung zum Kurzarbeitergeld (Kug)

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Hier die Regularien:

1. Arbeitsausfall als Voraussetzung für Kurzarbeitergeld

Es muss ein erheblicher Ausfall von Arbeit vorliegen. Rein finanzielle Verluste können nicht über Kurzarbeit ausgeglichen werden. Ursachen für den Arbeitsausfall sind:

  • a. wirtschaftliche Gründe
    • Fehlen von Folgeaufträgen
    • Verschiebung des Auftragsbeginns
    • Fehlende Zulieferung
    • Arbeitsausfall, der dem üblichen Betriebsrisiko zuzuordnen ist
  • b. ein unabwendbares Ereignis
    • Brand
    • Unwetterschäden
    • Behördlich angeordnete Maßnahmen
  • c. Unvermeidbar
    • Wenn der Arbeitgeber alles getan hat, um die Arbeitnehmer auch anderweitig zu beschäftigen
  • d. Vorübergehend
    • Wenn absehbar ist, wann/dass wieder zur Vollarbeit übergegangen wird
  • e. Mindesterfordernisse
    • Wenn mindestens 1/3 der Beschäftigten (inkl. Geringverdiener, ohne Azubis) von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent (Bruttolohn) betroffen ist.

      Erleichterung Corona: Nur mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmer von Verdienstausfall betroffen

    • Wenn 1/3 betroffen ist, dann können auch andere Arbeitnehmer mit weniger Entgeltausfall in Kurzarbeit gehen
  • 2. Betriebliche Gründe als Voraussetzung für Kurzarbeitergeld

    • a. Sozialversicherungs­pflichtige Arbeitnehmer
    • b. Es kann auch nur für einzelnen Abteilungen Kurzarbeitergeld eingereicht werden

    3. Persönliche Gründe als Voraussetzung für Kurzarbeitergeld

    • a. Nicht in Kündigung oder Aufhebung
    • b. Arbeitnehmer dürfen nicht wegen Krankheit ausgeschlossen werden

    Die Anzeige zum Kurzarbeitergeld

    Die Anzeige für das Kurzarbeitergeld muss bei der Arbeitsagentur gemeldet werden. Dies geht online über „meine E Services“. Die Anzeige muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem sie eingetreten ist gemeldet werden.

    Ablauf und Formalien

    1. Es müssen zunächst alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, informiert werden und dieser schriftlich zustimmen.
    2. Achtung Ankündigungsfristen einhalten!
    3. Dann erst kann die Anzeige bei der Agentur für Arbeit gestellt werden
    4. Dann erfolgt Berechnung des Kurzarbeitergeldes durch den Steuerberater.
    5. Auszahlung ergibt sich dann durch das Gehalt der reduzierten Stunden plus Kurzarbeitergeld für die Ausfallstunden
    6. Bei der Arbeitsagentur beantragen wir dann monatlich, nachträglich die Erstattung des Kurzarbeitergeldes (Leistungsantrag, muss spätestens nach drei Monaten vorliegen)
    7. Nach Rückkehr zum Normalbetrieb erfolgt eine Abschlussprüfung seitens der Arbeitsagentur, ggf. mit Korrekturen

    Kosten für den Arbeitgeber

    Die Arbeitgeber müssen bisher die Beiträge zur Sozialversicherung für das ausgefallene Brutto-Entgelt in Höhe von 80 Prozent (AG und AN Anteil, ohne jedoch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) tragen.

    Erleichterung Corona: Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit bis 31. Dezember 2021.

    Hälftige Erstattung in den ersten drei Monaten 2022.

    Hälftige Erstattung im zweiten Quartal 2022 nur noch bei Weiterbildung der Mitarbeiter.

    Sonstige Regularien

    • Kurzarbeit muss unterbrochen werden, wenn zwischendurch wieder Aufträge eingehen
    • Nicht beanspruchte Monate führen zu einer Verlängerung des 12monatigen Anspruchs

      Erleichterung Corona: Verlängerung der Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate bis Ende Juni 2022

    • Bei mehr als dreimonatiger Unterbrechung ist eine neue Anzeige erforderlich
    • Urlaubsansprüche sind vor der Kurzarbeit zu verplanen und Resturlaub aus dem Vorjahr muss vor der Kurzarbeit genommen werden.

      Erleichterung Corona: Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.

    • Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer.

      Erleichterung Corona: Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer

    Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

    • Reduziertes Brutto im Kurzarbeitergeld-Rechner vs. Kurzarbeit-Abgaben-Rechner

      Unser Nutzer Mr....b.de hatte am 23.06.2020 folgende Frage:
      Hallo,
      ich arbeite Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden (Monatsgehalt). In Kurzarbeit wurde meine Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert. Im Rechner für Arbeitnehmer wird gefragt nach dem reduzierten Brutto, das bei einer 50 Prozentigen Kurzarbeit das halbierte reguläre Brutto beträgt (Beispiel: reguläres Brutto-Monatsgehalt 2.000 €; bei 50 Prozent Reduzierung: 1.000 €). Im Kurzarbeiter-Abgaben-Rechner für Arbeitgeber wird jedoch ein anderes reduziertes Brutto zugrunde gelegt, das aufgrund der rechnerischen monatlichen Stundenzahl bestimmt wird, nämlich 984,65 €. Welches ist der für das KUG maßgebliche Satz?
      Mit freundlichen Grüßen
      C. D.
      Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 23.06.2020:
      Sehr geehrte Frau D.,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Der KUG Abgaben Rechner für Arbeitgeber liefert die exakteren Ergebnisse aufgrund zusätzliche Eingabemöglichkeiten, währen der einfache KUG-Rechner eher einem schnellen Überblick dient.

      Es ist bei einem festen Monatsgehalt so, dass die durchschnittliche monatliche Stundenzahl für das Kurzarbeitergeld als Basis dient. Anhand der Hilfetexte ist ersichtlich, dass dieser Durchschnittswert bei 20 Wochenstunden 86,67 Stunden beträgt (20x52/12). Nun müssen Sie für den jeweiligen Monat genau berechnen, wieviele Stunden wegen Kurzarbeit ausgefallen sind. Das scheinen in Ihrem Fall 44 Stunden gewesen zu sein. Daher kommen Sie richtigerweise auf ein reduziertes Brutto von 984,64 Euro.

      Hätten Sie anstelle eines Monatsgehalts einen Stundenlohn, würde nicht eine durchschnittliche Monatsstundenzahl ermittelt, und Sie hätten wahrscheinlich ein reduziertes Brutto von 1.000 Euro.

      Also: Bei festen Monatsgehältern auf Basis der Wochenstundenzahl ist die durchschnittliche Monatsstundenzahl zugrunde zu legen und daher sind die 984,64 anstelle von 1.000,- Euro der maßgebliche Satz.
      Mit herzlichen Grüßen
      Unser Nutzer Mr....b.de hatte am 23.06.2020 noch eine Nachfrage:
      Danke für die prompte Antwort und ausführliche Erklärung! Positive Bewertung folgt.
      Herzlichen Gruß
      C. D.
    • Kurzarbeit-Abgaben-Rechner - keine Anpassung bei Änderung des Bezugsmonat?

      Unser Nutzer Al....g.de hatte am 05.06.2020 folgende Frage:
      Sehr geehrter Herr B.,
      zunächst vielen Dank für die Bereitstellung des tollen Rechners. Derzeit ändern sich die Berechnung nicht, wenn man den Auswahl „Bezugsmonat“ ändert. Ich habe verschiedene Browser ausprobiert (chrome, firefox, IE). Es wäre toll wenn Sie das fixen könnten!
      Vielen Dank !
      Alexander P.
      Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 05.06.2020:
      Sehr geehrter Herr P.,
      vielen Dank für Ihren Hinweis. Die corona-bedingte vorübergehende Aufstockung des Kug abhängig von der Bezugsdauer erfolgt nur bei mindestens 50 Prozent Kurzarbeit. Eine Konsequenz aus der Änderung des Bezugsmonats zieht der Rechner korrekterweise demnach nur, wenn gleichzeitig das Steuerjahr 2020 und mindestens eine 50-prozentige Kurzarbeit vorliegt.
      Mit herzlichen Grüßen
    • Kompliment und Frage nach der Berechnungslogik

      Unser Nutzer ro....t.de hatte am 12.05.2020 folgende Frage:
      Guten Tag, sehr geehrte Damen und/oder Herren

      Ich wende mich mit einer etwas ungewöhnlichen Anfrage an Sie. Ich vertreibe seit vielen Jahren ein kleines kaufmännisches Softwarepaket von einem Entwicklungsunternehmen aus Süddeutschland. Dazu gehört auch ein Lohnprogramm. In der aktuellen Situation gibt es Unsicherheiten bei der Ermittlung des KUG, sowohl aus unserem Programm als auch ganz allgemein.
      Nach meiner Recherche im Netz habe ich diverse Rechner gefunden, welche mir tatsächlich auf Grundlage meiner realen Lohnwerte alle ein unterschiedliches KUG errechnen. Sie liegen zwar dicht beieinander, aber nur Ihr Rechner trifft exakt den Wert, welchen man auch „händisch“ aus der Tabelle der Arbeitsagentur ermitteln kann.
      Vorweg: ich bin weder ein Programmierer noch ein Softwareentwickler oder –architekt. Ich vertreibe mit bestem Wissen und Gewissen seit 1999 mein Programm und hatte nie irgendwelche Probleme. Trotzdem beherrsche ich die vier Grundrechenarten und weiß, dass man mit Zahlen und Tabellen durchaus auf ein definiertes Ergebnis kommen kann und sollte. Das es in diesem speziellen Szenario nun ein solches Hickhack gibt, hätte ich niemals für möglich gehalten. Und mein Softwareentwickler in Süddeutschland ist ebenfalls nahe der Verzweiflung. Und nun, wie gesagt, finde ich Ihren Rechner der tatsächlich da exakte KUG ermittelt. Und nun meine Frage: was wissen Sie was andere nicht wissen? Haben Sie einen Programmablaufplan der zum richtigen Ergebnis führt? Denn diesen vermisst mein Softwarehaus. Vielleicht können Sie für mich und für uns etwas Licht ins Dunkel bringen.

      Ich weiß nicht genau wie naiv meine Anfrage an Sie ist, aber vielleicht bringt sie uns ja weiter.
      Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 12.05.2020:
      Sehr geehrter Herr B.,

      vielen Dank für Ihre offene Anfrage und dem damit anerkennenden Lob ;-)

      Wir recherchieren via Internet stets die aktuelle Gesetzeslage sowie begleitende Literatur und konzipieren/programmieren entsprechend die Rechner. Wir richten ein starkes Augenmerk darauf, dem User anhand der Hilfetexte die einzelnen Rechenschritte herzuleiten. Diese Herleitungen machen es auch uns leichter, nicht selber nach wenigen Tagen die Feinheiten, die der Rechner nun beherrscht, wieder aus den Augen zu verlieren.

      Auch beim Kug-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php sowie beim komplexeren Kug-Abgaben-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/ratgeber/kurzarbeitergeld_arbeitgeber.php sind die Ergebnisse allesamt mit Hilfetexten versehen, welche die Berechnung weitestgehend herleiten. Lediglich die Lohnsteuerberechnung wird aufgrund ihrer Komplexität nicht en Detail beschrieben. Aber auch das muss nicht vorenthalten werden, denn die Lohnsteuerberechnung basiert auf den jährlich vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Programmablaufplan unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2019-11-11-PAP-2020.html, den wir für die Bedürfnisse der Smart-Rechner entsprechend integrieren.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit ein Stück weiter helfen. Wenn Sie noch Fragen haben, einfach fragen;-)
    • Berücksichtigung von Feiertagen im Rechner

      Unser Nutzer t.....x.de hatte am 03.05.2020 folgende Frage:
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Hier ein paar dringende Verbesserungsvorschläge zu Ihrem Kurzarbeit Netto
      Geld Rechner.
      Es fehlt die Eingabemöglichkeit der Freiwilligen
      Zusatzrentenversicherung (Direktversicherung) die fast jeder hat (haben
      sollte). Und es fehlt die Angabe / automatische Berücksichtigung von Feiertagen...
      So wie er derzeit ist ist er somit nur sehr eingeschränkt nutzbar.
      Bitte um dringende Änderung.
      Mit freundlichen Grüßen
      T. R
      Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 17.05.2020:
      Sehr geehrter Herr R.,
      Feiertage werden inzwischen durch den Rechner unter https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/ratgeber/kurzarbeitergeld_arbeitgeber.php berücksichtigt.
      Mit besten Grüßen
    • Korrekturbedarf bei Rechner Arbeitgeberbelastung mit Kurzarbeitergeld?

      Unser Nutzer he.....com hatte am 28.04.2020 folgende Frage:
      Sehr geehrte Redaktion,
      für ein kleines 2-Personen-Dienstleistungsgeschäft bin ich mein eigener Steuerberater.
      Wie Sie war ich im früheren Leben Bankkaufmann und kämpfe mich nun durch die neue Materie "Vergütung bei IST-Arbeit in Verbindung mit Kurzarbeit" (Monat März 2020) bzw. "Vergütung bei ausschließlich Kurzarbeit" (Monat April 2020).
      Ich freute mich, Ihr Tool
      https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/ratgeber/kurzarbeitergeld_arbeitgeber.php
      benutzen zu können.
      M. E. bedarf die Anwendung der Überarbeitung.

      (1) Auf den Punkt gebracht wenn volljährige Kinder zu berücksichtigen sind:
      Bei Parameter "ohne Kinder" ist Kug korrekt aber Beitrag PV um Zuschlag für kinderlos zu hoch.
      Bei Parameter "mit Kinder" ist Kug falsch (67 statt 60 Prozent) aber Beitrag PV korrekt.

      (2) Bei U1, U2 und U3 hatte ich aus Literatur und von der hkk die Info, dass bei Kug keine Umlage für U1, U2 und U3 abzuführen sei.
      Bei U3 ist entweder die Info "keine Umlage bei Kug" falsch oder der Prozessablauf in der Anwendung SV-Net ist (Stand 27.04.3030) insoweit fehlerhaft. Der Beitragsnachweis mittels SV Net an die hkk für April 2020 mit 100 Prozent Kug und U3-Umlage 0,00 EUR ist von SV Net als unlogisch abgelehnt worden. Es blieb nur, für U3 einen Betrag einzustellen.

      Bitte prüfen Sie, ob meine Anmerkungen stichhaltig sind, da das Dokument lediglich im 2-Augen-System erstellt worden ist.
      Ich danke Ihnen im Voraus bestens.
      Mit freundlichen Grüßen
      Herbert B
      Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 29.04.2020:
      Sehr geehrter Herr B.,
      vielen lieben Dank für Ihre ausführlichen und wertvollen Hinweise!
      Bezüglich Punkt 1 haben Sie natürlich Recht. Dies haben wir heute korrigiert. Nach einem "kräftigen Reload" des Rechners können Sie sehen, dass wir nun zwei Eingabefelder „Kinderlos und mind.23“ sowie „Kind im Haushalt“ bereitstellen, um die unterschiedliche Berücksichtigung für den Zuschlag zur Pflegeversicherung bzw. für das Kurzarbeitergeld zu ermöglichen.

      Bezüglich Punkt 2 sind wir schon der Auffassung, dass U1, U2 sowie U3 weiterhin für das verbleibende Bruttogehalt zu leisten sind. Nur für die Sozialabgaben bei Kug-Bezug (siehe entsprechender Eintrag im Ergebnis) werden die Umlagen nicht erhoben. Oder habe ich Sie diesbezüglich falsch verstanden?
      Nochmals vielen Dank für Ihre Hinweise und
      herzliche Grüße
    • Unfallversicherung im Kurzarbeitergeld-Rechner

      Unser Nutzer Mo....e.de hatte am 21.04.2020 folgende Frage:
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich versuche gerade mit Ihrem Rechner das Kurzarbeitergeld zu berechnen. Leider stoße ich an meine Grenzen. Wenn Ich auf den Button „UV und Umlagen“ mit Ja bestätige, geht ein Feld auf, dort wird unter anderem „UV in Prozent“ abgefragt. Die UV wäre ja mithin die Berufsgenossenschaft. Dort wird aber nicht mit einer einfachen Prozentrechnung gerechnet. Dort wird der Beitrag aus dem Bruttoentgelt x der Gefahrenklasse X dem Beitragsfuß und das ganze wird dann dividiert durch 1.000. Können Sie mir da weiterhelfen? Ich weiß leider nicht, wo ich diese Prozentzahl herkriegen soll. Leider kann mir die Berufsgenossenschaft da auch nicht weiterhelfen.
      Besten Dank!
      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Sabine B.
      Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 21.04.2020:
      Sehr geehrte Frau B.,
      vielen Dank für Ihren Hinweis. Im Zuge der Corona-Krise haben wir diesen Rechner sehr schnell auf die Beine gestellt und über die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung offenbar nicht näher nachgedacht. Neben der gesonderten Berechnung (wie von Ihnen beschrieben, mit Beitragsfuß etc.) werden die Beiträge ja eher jährlich berechnet und meist vierteljährlich als Vorauszahlung eingezogen. Um also im Kug-Rechner nicht weiter zu verwirren oder den Rechner noch komplizierter zu gestalten, haben wir die UV wieder herausgenommen, zumal sie keinen direkten Einfluss auf das Kurzarbeitergeld oder den dafür erforderlichen Sozialbeiträgen hat. Mit einem „kräftigen Reload“ können sie den geänderten Rechner aufrufen.
      Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und verbleibe
      mit herzlichen Grüßen
      Unser Nutzer Mo....e.de hatte am 22.04.2020 noch eine Nachfrage:
      Guten Morgen Herr Banse,
      ohne Ihren Rechner wäre ich völlig aufgeschmissen- also vielen Dank, dass Sie ihn so schnell überhaupt hingekriegt haben. Ja die Berufsgenossenschaft wird einmal jährlich berechnet, fällt aber eigentlich schon in die Sozialabgaben. Bei einem Bruttolohn von 1850,00 € fällt er auch mit etwa 9,50 € schon ins Gewicht. Ich habe gestern selbst mal herumgetüftelt. Ich habe leider selbst keine Ahnung vom Programmieren aber könnte man nicht eine Formel hinterlegen, wo man anhand des Bruttolohns, der Gefahrenklasse und auch des Beitragsfusses die Prozentzahl ermittelt? So hab ich es nämlich gestern gemacht. Es kam heraus, das wir 0,51348708 Prozent vom Bruttolohn für die Berufsgenossenschaft ausgeben.

      Brutto Gefahrenklasse Beitragsfuß : 1.000
      1.850,00 € X 1,32 X 3, 65 : 1.000 8,91 €
      1.850,00 € X 1,32 X 0,24 : 1.000 0,59 €
      Gesamt 9,50 €

      9,50 € X 100 : 1.850,00 € = 0.5135135 Prozent. Der Unterschied in den Zahlen sind leider die Rundungsdifferenzen, in der obigen habe ich mit 6 Stellen hinter dem Komma gerechnet J.

      Die Zahlen kann man dem letzten Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft entnehmen. Der Beitragsfuß ändert sich jährlich und wird auch immer erst kurz vor Bescheidausgabe wohl erst ermittelt. Meine Daten sind entsprechend aus 2019.
      Haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.
      Mit freundlichen Grüßen
      Sabine B
      Erneute Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 23.04.2020:
      Hallo Frau B.,
      es freut mich und es macht uns auch ein bisschen stolz, dass unsere Rechner - derzeit insbesondere der Kurzarbeitergeld-Rechner - so gut ankommen.
      Vielen herzlichen Dank auch für Ihr Berechnen des Prozentsatzes. Ich denke jedoch, es macht den Rechner letztlich übersichtlicher ohne die UV..
      Mit herzlichen Grüßen
    • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Kurzarbeitergeld?

      Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

    Quellenangaben

    Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:

    Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

    Die Seiten der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

    Vorherige Änderungen am 23.02.2022

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