Mutterschaftsgeld

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld

Thema Mutterschaftsgeld ﹣ Mutterschaftsgeld beantragen

Rechner zum Thema

Mutterschaftsgeld-Rechner

Berechnung des Mutterschaftsgelds anhand Beschäftigungs- und Krankenversicherungsstatus. Der Mutterschaftsgeldrechner ermittelt für verschiedene Berufsgruppen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.

Der rechtliche Anspruch auf den besonderen Schutz der Mütter und ihrer Kinder ist in Deutschland im Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) verankert. Zuletzt wurde es im Jahr 2012 geändert. Es gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Beamtinnen und Soldatinnen gibt es ähnliche Regelungen. Das Gesetz regelt

  • die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, vor allem des Arbeitsplatzes für Mütter
  • den Mutterschaftsurlaub und notwendige weitergehende Beschäftigungsverbote
  • den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere und junge Mütter
  • die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Mutterschaftsgeld)

Mütter stehen damit am Arbeitsplatz automatisch unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft – auch ohne Antrag. Doch möchten sie Entgeltersatzleistungen beziehen, müssen diese gesondert beantragt werden. Eine Checkliste zum Antrag auf Mutterschaftsgeld finden Sie im Internet.

Mutterschaftsgeld beantragen als Angestellte

Mütter im Angestelltenverhältnis werden sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt vom Arbeitgeber freigestellt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit auf 12 Wochen. In dieser Zeit dürfen sie zu Hause bleiben, die Frauen erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse (täglich 13 Euro) und einen Zuschuss vom Unternehmen. Insgesamt beträgt diese Entgeltzahlung also genauso viel wie das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld können die Frauen frühestens sieben Wochen vor dem errechneten voraussichtlichen Entbindungstermin stellen.

Mutterschaftsgeld - Der Antrag

Für den Antrag benötigen Sie von Ihrer Hebamme oder Ihrem Arzt ein Zeugnis, das den mutmaßlichen Tag der Entbindung nennt. Eine Kopie davon geben Sie Ihrem Arbeitgeber. Gesetzlich Krankenversicherte beantragen das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Dafür füllen sie das Formular „Antrag auf Mutterschaftsgeld“ aus. Hier ein Beispiel der Barmer.

Für famillien- oder privatversicherte Mütter ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes zuständig. Hierher wenden sich alle Schwangeren, die

  • in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen (450-€-Job)
  • von ihrem Arbeitgeber mit Zustimmung der Behörde eine Kündigung erhalten haben
  • während der Mutterschaftsfrist von einem Beamten- in ein Angestelltenverhältnis wechseln

Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesversicherungsamt.

Mutterschaftsgeld als Selbstständige oder Freiberuflerin

Selbstständige oder freiberufliche Tätige haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld - es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Dann wäre das Bundesversicherungsamt zuständig, wie oben schon beschrieben. In einigen Policen der privaten Krankenversicherungen gibt es sogenannte Entbindungspauschalen, die einen finanziellen Zuschuss für diese Zeit vorsehen. Oft ist diese Pauschale mit dem Krankentagegeld verknüpft.

Mutterschaftsgeld für Beamtinnen

Beamtinnen erhalten während der besonderen Schutzfrist für Mütter ihre volle Besoldung weiter. Deshalb können sie kein Mutterschaftsgeld beantragen. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Frauen zusätzliche Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im Angestelltenverhältnis erzielen. Außerdem haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gerade in Elternzeit sind.

Anspruch von arbeitslosen Müttern

Auch arbeitslose Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie beantragen es ebenfalls bei ihrer Krankenkasse. Gezahlt wird in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld. Empfänger von Arbeitslosengeld II können kein Mutterschaftsgeld beantragen, sie erhalten ihre Leistung in der gewohnten Höhe vom Amt weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mutterschaftsgeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 16.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Mutterschaftsgeld" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 02.11.2020

  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort 20d258a738e6426fbcafb8cb9151065c