Gründungszuschuss

Berechnung Gründungszuschuss - Ermitteln Sie Ihren Anspruch

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, stehen Sie oft vor großen Hürden. Die meisten Gründer bauen sich aus diesem Grund zunächst ein finanzielles Polster auf, von dem sie in der schwierigen Anfangsphase zehren können. Aus der Arbeitslosigkeit heraus kann auf ein solches Polster häufig nicht zurückgegriffen werden. Aus diesem Grund bietet der Staat Arbeitslosen, die sich selbstständig machen möchten, den sogenannten Gründungszuschuss. Mit diesem Gründungszuschussrechner können Sie ermitteln, welchen Zuschuss Sie erwarten können.

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Weitere Informationen zum Gründungszuschuss

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Grundlagen zum Gründungszuschuss

In der Regel erhalten Gründer von Unternehmen zunächst für sechs Monate ihr bisheriges ALG1 weitergezahlt. Als Zuschuss erhalten sie 300 Euro monatlich zu den bisherigen Zahlungen hinzu. Diese 300 Euro können auf Antrag auch noch weitere neun Monate bezogen werden. Der Gründungszuschuss ist kein Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Ein Antrag ist damit vollkommen risikofrei. Im schlimmsten Fall misslingt der Aufbau des eigenen Betriebes und man muss anschließend wieder Arbeitslosengeld beziehen. Der einzige Nachweis, der für den Bezug des Zuschusses erbracht werden muss, ist die hauptberufliche Tätigkeit im eigenen Betrieb oder Gewerbe. Auch wenn Sie im Zeitraum der Bezuschussung eine Vollzeitstelle annehmen möchten, ist dies kein Problem. Die Zahlungen des Gründungszuschusses enden dann einfach mit der Aufnahme der neuen Tätigkeit.

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Erhalte ich als Angestellter auch Gründungszuschuss?

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Selbstständigkeit noch in einem Angestellten­verhältnis arbeiten möchten, sind den Zuverdiensten keine Grenzen gesetzt. Sie müssen nur nachweisen können, dass Sie zeitlich mehr mit Ihrer Selbstständigkeit beschäftigt sind als mit Ihrem Nebenverdienst. In der Regel wird eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden als Minimum angesehen.

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Gibt es einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss?

Das einzige Problem beim Gründungszuschuss ist, dass Sie auf die Zahlungen durch die Arbeitsagentur keinen Rechtsanspruch mehr haben. Sie sollten daher Ihren Businessplan gut ausarbeiten, um die zuständigen Beamten davon zu überzeugen, dass Ihre Existenzgründung reale Zukunftschancen bietet. Sollten Sie schon vor Ablauf des Zuschusszeitraums mit Ihrem Unternehmen Erfolg haben, wirkt sich dies nicht negativ auf Ihre Zuschüsse aus. Ist der Zuschuss einmal bewilligt, erhalten Sie die volle Leistung unabhängig davon, wie erfolgreich Sie arbeiten.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gründungszuschuss" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Gründungszuschuss" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 28.10.2021

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