Mit dem Oldtimer-Steuerrechner können Sie hier gleich die Kfz-Steuer für Ihren Oldtimer berechnen. Möchten Sie den Oldtimer-Steuerrechner in Ihre Website integrieren? Wählen Sie Ihr Wunschdesign einfach aus und kopieren Sie den HTML-Code in Ihre Seite. Hier finden Sie weitere Infos zur Integration in Ihre Website.
Die wichtigsten Themen
Nicht jedes alte Auto ist ein Oldtimer
Gut gepflegte Gebrauchtwagen können heute viele Jahre lang genutzt werden. Viele Autobesitzer hängen an ihrem Fahrzeug, stecken viel Zeit, Liebe und auch Geld hinein. Kosten entstehen nicht nur durch eine regelmäßige Reinigung und Wartung, vor allem die originalgetreue Instandsetzung ist teuer. Ersatzteile sind nicht mehr so einfach zu beschaffen, eine Einzelanfertigung ist dann oft die letzte und preisintensivste Lösung. Doch nicht jedes alte Auto erkennt der Fachmann oder der Gesetzgeber auch als Oldtimer an. Fahrzeuge müssen mindestens dreißig Jahre alt sein, sollen sie dazugehören. Dabei zählt jedoch nicht das Baujahr des Wagens, sondern das Datum seiner Erstzulassung. Fortbewegung von A nach B oder gar der Transport von Gütern darf bei der Nutzung des Gefährts nicht mehr im Vordergrund stehen, das Auto muss vorrangig der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Für die Besteuerung von Oldtimern sind zwei pauschale Jahresbeträge vorgesehen. Der Steuersatz für Motorräder beträgt 46 Euro. Der Steuersatz für alle übrigen Fahrzeuge beträgt 191 Euro.
Der Zustand
Außerdem muss es noch weitestgehend in seinem ursprünglichen Zustand sein. So dürfen zwar wichtige Teile ersetzt oder repariert sein, jedoch nur mit Ersatzteilen der damaligen Zeit. Ein vierzig Jahre altes Fahrzeug, das mit einem modernen Navi oder einer Servolenkung ausgestattet bzw. nachgerüstet wurde, zählt also nicht dazu. Für einen Umbau von Oldtimern gelten besonders strenge Regeln, die Arbeiten müssen in den ersten zehn Zulassungsjahren durchgeführt worden sein.
Oldtimer erhalten Vergünstigungen
Die Liebhaber alter Fahrzeuge nutzen ihren Wagen seltener als üblich. Im Alltag bleibt der Wagen in der trockenen Garage, wird nur zu besonderen Anlässen und bei guten Witterungsverhältnissen auf die Straße gelassen. Der Gesetzgeber stuft diese Fahrzeuge als „historisch“ ein und vergibt ein Kennzeichen mit dem Zusatz „H“. Außerdem veranschlagt er deutlich geringere Kfz-Steuer pro Jahr.
Für Youngtimer ist der volle Steuersatz fällig
Als Youngtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die älter als zwanzig Jahre sind. Solche Autos können von Sammlern noch günstig erworben werden, wenn sie in einem guten Zustand sind. Ihre Instandsetzung ist deutlich billiger als die Reparatur von echten Oldtimern. Erreicht der Wagen dann ein Alter von mehr als 30 Jahren, kann er als Oldtimer eingestuft werden. Verbunden damit ist eine deutliche Werterhöhung des Fahrzeugs. Für solche Youngtimer ist aber die volle Kfz-Steuer fällig. In Deutschland ist die Höhe dieser Steuer nach dem Hubraum und den Emissionswerten gestaffelt. Gerade Fahrzeug älteren Baujahres stoßen viele Schadstoffe aus, da sie keinen Katalysator besitzen. Seine Nachrüstung ist oft unverhältnismäßig teuer. Insgesamt führt das zu einer hohen Fahrzeugsteuer der Youngtimer.
Die Voraussetzung einer Anerkennung als Oldtimer
Bevor die Zulassung des alten Fahrzeugs als Oldtimers durchgeführt werden kann, muss die Behörde das Fahrzeug als historisch anerkennen. In Deutschland sind dazu sowohl der TÜV als auch die Dekra bevollmächtigt. Im Rahmen der fälligen Hauptuntersuchung kann ein Oldtimer-Gutachten beantragt werden. Welche Bedingungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, um den Status eines Oldtimers zu erlangen, ist im §52 der deutschen Straßenverkehrsordnung genau definiert. Begutachtet werden
- der Gesamtzustand des Fahrzeugs
- die Optik und die Ausstattung
- die Beschaffenheit
- die technische Einsatzbereitschaft
Umbauten, auch Tuning-Maßnahmen, wenn nur dann anerkannt, wenn sie für den Wagen zeitgemäß und typisch sind oder ein Prüfzeugnis aus den Jahren der Arbeiten vorliegt. Solch ein Oldtimer-Gutachten kann 100 bis 200 Euro kosten. Der Aufwand lohnt sich nur dann,
- wenn das Fahrzeug ohne erkennbare technische Mängel (im Sinne der StVZO) ist
- es nur leichte bzw. angemessene Gebrauchsschäden gibt
- keine wesentlichen Bauteile fehlen
- weder Unfallschäden nach andere unsachgemäße Instandsetzungen erkennbar sind
- sich alle wesentlichen Bauteile im Original- oder zeitgenössischem Zustand befinden
Die Höhe der Kfz-Steuer für Oldtimer
Die Steuer für motorisierte Fahrzeuge wird mit dem deutschen Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Auch Oldtimer unterliegen dieser Steuerpflicht, wie im Paragraph 1, Abs. 1 Nr. 4 KraftStG festgelegt. Die Höhe der Steuer findet sich dann im Paragraph 9, Abs. 4, Nr. 2 KraftStG – sie beträgt für Krafträder 46,02 Euro, für alle übrigen Fahrzeuge 191,73 Euro im Jahr (Stand 2022). Genaues Baujahr, Hubraum, Emissionswert bleiben unberücksichtigt. Die Jahressteuer verringert sich um die Tage, in denen ein Fahrzeug nicht angemeldet ist. Die Kfz-Steuer wird taggenau ermittelt:
Beispiel Oldtimer-Steuer:
Ein PKW, Erstzulassung im Mai 1985, wird als Oldtimer eingestuft und am 10. Oktober mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Die Kfz-Steuer berechnet sich dann:
Jahressteuer 191,73 Euro / 365 Kalendertage = 0,52528 Euro je Kalendertag
Fällig für 10.10. – 31.12. = 22+30+31 Tage = 83 Tage
Fällig Steuer: 83 x 0,52528 € = 43,60 Euro
Stand: 2022
Saisonkennzeichen verringern künftig die Steuerpflicht
Für Fahrzeuge, die nicht ganzjährig genutzt werden, können Halter ein Saisonkennzeichen erhalten. Sie zahlen dann nur die Kfz-Steuer für die Monate der Zulassung. Das jährliche Ab- und wieder Anmelden entfällt jedoch. Solche Kennzeichen weisen die Zulassungsmonate am rechten Rand aus. In Monaten, die hier nicht genannt werden, darf das Fahrzeug jedoch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt auch für das Parken auf öffentlichen Flächen. Viele Oldtimer stehen die meiste Zeit des Jahres gut geschützt in der Garage – dennoch gab es bisher keine Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu erwerben. Mit einem Oldtimer-Gutachten gab es zwar das H-Kennzeichen, dieses war jedoch das ganze Jahr über gültig. Im Februar 2017 wurde das Kfz-Steuergesetz angepasst, die neuen Regelungen gelten ab Oktober 2017. Möglich ist jetzt eine Zulassung zwischen 2 und 11 Monaten. Die neuen Kennzeichen tragen sowohl das „H“ als auch die Zulassungsmonate am rechten Rand. Der steuerliche Jahresbetrag bleibt auch beim Saisonkennzeichen bei 191,73 Euro, das sind 15,98 Euro im Monat. Bleibt der Oldtimer von November bis März des Folgejahres im Trockenen, ergibt sich immerhin eine Ersparnis von fast 80 €. Natürlich braucht in dieser Zeit auch keine Kfz-Steuer entrichtet werden – je nach Wert des Fahrzeugs kann der Liebhaber hier richtig sparen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Steuerhöhe (Generalzolldirektion)
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 20.09.2020
- 20.09.2020: Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 im Kfz-Steuerrechner berücksichtigt.
- 06.06.2020: Aufnahme von Inhalten zum großen Konjunkturpaket 2020 beim Kfz-Steuer Rechner: Steuererhöhung bei hohem CO₂-Ausstoß ab 2021, im Gegenzug verlängerte Steuerbefreiung bei Elektroautos.
- 01.09.2018: Neuer Ratgeber-Artikel zum Thema der versteckten Kfz-Steuererhöhung ab September 2018
- Berücksichtigung der neuen Regelung in den anderen Texten der Themenwelt
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt