Steuern für Diesel PKWs

Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge inkl. Rechner

Thema Kfz-Steuer ﹣ Steuern für Diesel PKWs

Mit dem Rechner zur Berechnung der Kfz-Steuer auf Dieselfahrzeuge können Sie die jährliche Besteuerung für Ihren Diesel-Pkw berechnen.


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Die wichtigsten Themen

Steuer auf Dieselfahrzeuge

Die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland, die für jedes zugelassenes Fahrzeug erhoben wird, zählt zu den wichtigen Einkünften des deutschen Staates. Ziel der Besteuerung ist zum einen die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in unserem Land, aber natürlich wird über die Steuergestaltung auch Einfluss auf die Fahrgewohnheiten der Bürger sowie ihre Kaufentscheidungen genommen. So werden Kraftwagen mit Benzinmotor anders besteuert als dieselbetriebene Fahrzeuge. Im Jahr 2017 waren in Deutschland mehr als 15 Millionen Diesel-PKW zugelassen, hinzu kommen fast 5 Millionen Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit Dieselmotor (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt „Fahrzeugzulassungen – Bestand an Kraftfahrzeugen nach Umweltmerkmalen“ vom 01.01.2017).

Dieselbesteuerung unter Umweltaspekten

Kfz-Steuern auf Dieselfahrzeuge zählen zu den Umweltsteuern – ihre Höhe orientiert sich nicht (nur) am Hubraum oder an der tatsächlichen Nutzung der Fahrzeuge. Grundlage der Steuer ist also nicht etwa ihre Fahrleistung, sondern vor allem die von ihnen ausgehende Umweltbelastung. Dieselfahrzeuge stoßen eine hohe Anzahl von Schadstoffen aus, die Mensch und Natur erheblich belasten. Dabei stehen Stickstoffoxide, Kohlendioxid (CO₂) sowie der Feinstaub besonders in der Kritik. Je nach Baujahr sowie Hubraum des Motors und nach Fahrzeugtyp sind die Umweltemissionen jedoch unterschiedlich. Alle zugelassenen Dieselautos werden daher in Schadstoffklassen eingeteilt. Bei der Besteuerung von Lastkraftwagen wird zusätzlich das Gewicht der Fahrzeuge berücksichtigt. Die Berechnung der Steuerpflicht erfolgt dann gestaffelt - moderne Fahrzeuge mit einem niedrigen Schadstoffausstoß werden mit einer geringeren Steuer belegt. Der Kauf umweltfreundlicher Autos soll somit gefördert werden. Schwere LKWs mit hohen Emissionswerten zahlen die meisten Steuern.

Schadstoffklassen

Die Schadstoffklasse findet sich auch in der Zulassung oder im Fahrzeugbrief Bei der Anschaffung eines PKWs oder auch eines Kleintransporters betrachten viele Käufer natürlich auch die Folgekosten – zu denen neben Kraftstoffverbrauch und Versicherungen auch die Kfz-Steuer gehört. Werden im Verkaufsgespräch die Schadstoffklassen nicht angesprochen, so genügt ein Blick in die Zulassungsbescheinigung. Die letzten zwei Ziffern der Schlüsselnummer im Feld 1 verraten die Emissionsklasse:

SchadstoffklasseSchlüsselnummern (letzten Ziffern im Feld 1)
Andere00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88
Euro-101, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77
Euro-225, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 59, 71
Euro-330, 31, 36, 37, 42, 44 bis 61
Euro-432, 33, 38, 39, 43, 62 bis 70
Euro-535AO bis 35MO
Euro-636NO bis 36YO

Rechtliche Regelungen der Besteuerung von Dieselfahrzeugen

Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuern ist das deutsche Kraftfahrzeugsteuergesetz. In den letzten Jahren wurde dieses Gesetz mehrmals geändert, zuletzt ab dem 1. Januar 2021. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es jedoch einen Bestandschutz. Bei der Frage, wie hoch die Steuerbelastung für das eigene Dieselauto nun tatsächlich ist, ist das Datum der ersten Zulassung darum das erste Kriterium. Die genauen Informationen für PKW finden Sie im Paragraph 9, Absatz 1 Nr. 2 des Kfz-Steuergesetzes – viel schneller geht die Berechnung der Steuerhöhe aber mit unserem Kfz-Steuer-Rechner der auch alle Gesetzesänderung ab 2021 berücksichtigt.

Besteuerung von Diesel-Pkw mit Erstzulassung vor Juli 2009

Vor der Reform der Kfz-Steuer im Jahr 2009 erfolgte die Einteilung in Schadstoffklassen sowie die Ausgabe von Plaketten. Gestaffelt nach Hubraum wird die Steuer dann berechnet.

SchadstoffklasseSteuer je angefangenen 100 cm³ Hubraum
Keine oder Sonstige37,58 Euro
Keine (ohne Fahrverbot bei Ozonalarm)33,29 Euro
Norm Euro 127,35 Euro
Norm Euro 216,05 Euro
Norm Euro 3-615,44 Euro

Beispiel

Ein PKW mit Dieselmotor wurde im Jahr 2008 zugelassen. In den Zulassungspapieren sind der Hubraum mit 2.498 cm³ sowie die Schadstoffklasse Euro 2 angegeben.

Angefangene 100 cm³ Hubraum25
Berechnung16,05 Euro x 25 = 401,25 Euro
Gemäß KraftStG auf volle Euro abgerundet fallen jährlich damit 401 Euro Kfz-Steuer an.

Der CO₂-Zuschlag für jüngere Dieselfahrzeuge bis Zulassung 2022

Für alle dieselbetriebene PKW mit einer Erstzulassung nach dem 01.Juli 2009 gelten neue Berechnungsgrundlagen für die Kfz-Steuer. Fahrzeughersteller lieferten zu diesem Zeitpunkt nur noch Autos aus, die den höheren Anforderungen an die Umweltweltverträglichkeit erfüllten. Der sogenannte „Sockelbetrag“ der Steuer verringerte sich daher auf 9,50 Euro je angefangenen 100 cm³ Hubraum. Eingeführt wurde jedoch der CO₂-Zuschlag von 2 Euro für jedes Gramm Kohlendioxid, das das Fahrzeug pro gefahrenen Kilometer ausstößt. Dabei bleibt ein Freibetrag berücksichtigt, der sich wiederum an der erstmaligen Zulassung orientiert:

  • Erstzulassung nach dem 31.12.2011 Freibetrag 120g/km
  • Erstzulassung nach dem 31.12.2012 Freibetrag 110g/km
  • Erstzulassung nach dem 31.12.2014 Freibetrag 95g/km

Für Erstzulassungen bis Ende 2020 wird jeder Kubikzentimeter je Kilometer CO?-Ausstoß darüber hinaus mit 2 Euro berechnet. Dies ist unabhängig davon, ob Benziner oder Diesel.

Ansteigend gestaffelte Steuersätze ab 2021

Um einen stärkeren Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge zu setzen, gelten für Pkw-Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 ansteigend gestaffelte Steuersätze: Je höher der CO?-Wert, desto höher der Steuersatz. Der Steuersatz beginnt bei 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115 g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195 g/km).

Die Ermittlung des CO₂-Ausstoßes erfolgt bereits in der Testphase der Fahrzeuge direkt beim Hersteller. Die Daten werden ebenfalls im Fahrzeugschein vermerkt – im Feld V.7. Liegt der Emissionswert unter der oben genannten Freigrenze, entfällt der Zuschlag völlig.

Beispiel

Der oben genannte Diesel-PKW wurde im Jahr 2012 zugelassen. In den Zulassungspapieren sind der Hubraum mit 2.498 cm³, über die Schlüsselnummer die Schadstoffklasse Euro 6 sowie im Feld V.7 die CO₂-Emission mit 220g/km angegeben.

Angefangene 100 cm³ Hubraum25
Berechnung Sockelbetrag9,50 Euro x 25 = 237,50 Euro
CO₂-Ausstoß über dem Freibetrag220g/km − 110g/km = 110g/km
CO₂-Zuschlag2,00 Euro x 110g/km = 220 Euro
Die Steuerbelastung liegt gemäß KraftStG auf volle Euro abgerundet insgesamt bei 457 Euro.

Umsetzung der EU-Richtlinien könnte zu Änderungen der Kfz-Steuer für Diesel führen

Bereits im Juni 2017 beriet die Bundesregierung über die erneute Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Grund ist die notwendige Umsetzung des geltenden EU-Rechts hinsichtlich der Abgasprüfung von Dieselfahrzeugen. Gerade die letzten Monate haben gezeigt, dass die Angaben der Fahrzeughersteller zu den Emissionswerten nicht verlässlich sind. Realitätsnähere Prüfergebnisse soll das neue Verfahren WLTP („Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“) bringen. Fahrzeughersteller sollen so gezwungen werden, nur noch umweltfreundliche Autos zu verkaufen. Bei allen Dieselfahrzeugen, die nach dem 1. September 2018 zugelassen werden, müssen die Emissionswerte mit diesem Prüfverfahren ermittelt werden. Bisher plant die Politik jedoch noch keine Änderungen an der Höhe des CO₂-Zuschlags. Hier sollen die Ergebnisse abgewartet werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.09.2020

  • 20.09.2020: Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 im Kfz-Steuerrechner berücksichtigt.
  • 06.06.2020: Aufnahme von Inhalten zum großen Konjunkturpaket 2020 beim Kfz-Steuer Rechner: Steuererhöhung bei hohem CO₂-Ausstoß ab 2021, im Gegenzug verlängerte Steuerbefreiung bei Elektroautos.
  • 01.09.2018: Neuer Ratgeber-Artikel zum Thema der versteckten Kfz-Steuererhöhung ab September 2018
  • Berücksichtigung der neuen Regelung in den anderen Texten der Themenwelt
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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