Steuern für LKWs

Die Kfz-Steuer für Lastkraftwagen mit Rechner

Thema Kfz-Steuer ﹣ Steuern für LKWs

Mit dem LKW-Steuerrechner können Sie hier gleich die Kfz-Steuer für Ihren LKW berechnen. Möchten Sie den LKW-Steuerrechner in Ihre Website integrieren? Wählen Sie Ihr Wunschdesign einfach aus und kopieren Sie den HTML-Code in Ihre Seite. Hier finden Sie weitere Infos zur Integration in Ihre Website.

Nutzen Sie nun gerne unseren Rechner zur Ermittlung der LKW Steuer.


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Die wichtigsten Themen

Jedes Jahr nimmt der deutsche Staat 8,95 Milliarden Euro aus der Kfz-Steuer ein (Quelle: www.destatis.de). Ein Großteil davon stammt aus der Steuer, die für Lastkraftwagen erhoben wird. Immerhin sind in unserem Land 2,5 Millionen LKW und 2 Millionen Zugmaschinen registriert. Dabei wird die Kfz-Steuer nur von inländischen Haltern der Fahrzeuge erhoben. Ausländische Besitzer werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn sich der LKW dauerhaft in Deutschland befindet.

LKWs zählen, wie Busse, Zugmaschinen und sogenannte Sonderfahrzeuge zu den Nutzfahrzeugen. Hier ist zu unterscheiden, ob die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs unter oder über 3.500 Kilogramm liegt. Liegt sie darunter, ist die Kfz-Steuer unabhängig von der jeweiligen Emissionsklasse. Über 3.500 Kilogramm wird die Kfz-Steuer abhängig vom Gewicht und der Emissionsklasse berechnet.

Der Begriff Lastkraftwagen

Lastwagen, Lastkraftwagen, Laster, Lastauto oder kurz LKW – darunter versteht man im deutschen Sprachgebrauch Nutzfahrzeuge, die zum Straßenverkehr zugelassen sind und für die Güterbeförderung eingesetzt werden. Auch Sattelzüge, bei denen der Anhänger auf eine kurze Zugmaschine aufgelegt wird, zählen dazu. Für das Führen solch eines Fahrzeugs wird eine Fahrerlaubnis der Klasse B, C1 oder C benötigt. Begrenzt werden mit diesen Führerscheinklassen die zulässigen Gesamtgewichte, die bewegt werden dürfen. Soll zusätzlich ein Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg mitgeführt werden, so muss der Fahrer eine Anhängererlaubnis BE, C1E oder CE vorweisen können. LKW-Fahrer sind außerdem strengen Regularien unterworfen, die die Fahrtzeiten sowie die vorgeschriebenen Pausen betreffen. LKW werden häufig nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht unterteilt:

  • Kleinlaster bis 3,5 t
  • Leichte LKW bis 7,5 t
  • Mittelschwere LKW bis 12t
  • Schwere LKW mit 40 t

Die Unterscheidung zwischen LKW und PKW

Im Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge werden anhand der Daten ihrer Zulassung klassifiziert. Doch wenn es ums Geld geht, schauen die Autofahrer genauer hin. Ob ein Fahrzeug als Last- oder als Personenkraftwagen eingestuft wird, hat Auswirkungen auf die Kfz-Steuer. Obwohl die Lastwagen unsere Verkehrsinfrastruktur erheblich mehr belasten als PKW, müssen ihre Halter weniger Kfz-Steuer bezahlen. Gerade bei großen Geländewagen oder bei Pick-ups mit Ladefläche lohnt sich daher eine Nachverhandlung mit der Behörde um eine entsprechende Umschreibung. Personenkraftwagen können auch nachträglich zum LKW umgebaut werden. Dieser Umbau muss aber die Nutzung dauerhaft ändern - im Mittelpunkt muss eine Beförderung von Gütern stehen. Kriterien, die auf eine Nutzung als LKW hinweisen, sind unter anderem:

  • die Anzahl der Sitze
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit
  • die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen)
  • das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein)
  • Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung
  • Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster)
  • Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum

Die Berechnungsgrundlagen für die Kfz-Steuer

Der Gesetzgeber fordert Steuern für Personenkraftwagen und für Nutzfahrzeuge. Zu der zweiten Kategorie zählen neben der Lastkraftwagen auch Zugmaschinen, Omnibusse und Sonderfahrzeuge. Alle Rechtsvorschriften dazu finden sich im deutschen Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Gemäß Paragraph 1 Abs. 1 unterliegt das Halten von Fahrzeugen im Inland der deutschen Kfz-Steuer. Der Paragraph 8 Nr. 2 legt die Bemessungsgrenze der Steuer für Fahrzeuge fest – das Gesamtgewicht. Diese Kennzahl bezeichnet dabei immer das Leergewicht des Fahrzeugs zuzüglich der maximal erlaubten Zuladung. Bei Zugmaschinen oder sogenannten Sattelanhängern wird die zulässige Aufliegelast zum Eigengewicht addiert. Liegt das Gesamtgewicht über 3.500 kg werden zusätzlich die Schadstoffemission und die Geräuschbelastung zur Berechnung der Steuer herangezogen.

Die Ermittlung der Steuerlast, also der Steuerhöhe

Nutzfahrzeuge mit einem geringeren Gesamtgewicht als 3.500 kg werden also allein nach ihrer Masse versteuert. Die Beträge staffeln sich, die Berechnung erfolgt in 200 kg-Schritten:

Gesamtgewicht Steuersatz je angefangenen 200 kg
Fahrzeuge bis 2.000 kg 11,25 €
Fahrzeuge von 2.000 kg bis 3.000 kg 12,02 €
Fahrzeuge von 3.000 kg bis 3.500 kg 12,78 €

Stand: 2022

Beispiel Berechnung Nutzfahrzeugsteuer

Ein Nutzfahrzeug ist für das Gesamtgewicht von 2.500 kg zugelassen, das sind 10 200 kg-Schritte zu 11,25 Euro und 3 angefangene 200 kg-Schritte zu 12,02 Euro.

Die Steuer beträgt dann 10 x 11,25 Euro plus 3 x 12,02 Euro = 148,56 Euro, also nach KraftStG abgerundet 148 Euro.

Stand: 2022

Für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3.500 kg ist die Berechnungsweise ähnlich. Sie erfolgt ebenfalls in 200 kg-Steps. Für die Klassifizierung in die Steuerklasse werden jedoch zusätzlich die Schadstoffklassen und die Geräuschklassen herangezogen. Bei den Schadstoffklassen wird zwischen „Schadstoffklasse 1“ und „Schadstoffklasse 2 und besser“ unterschieden. Bei den Geräuschemissionen teilt man in 'Geräuschklasse 1' und 'Weitere Klassen' ein.

Gesamtgewicht Mindestens Schadstoffklasse 1 Schadstoffklasse 2 und besser Geräuschklasse 1 Weitere Klassen
Bis 2.000 kg 6,42 € 6,42 € 9,64 € 11,25 €
2.000 kg –3.000 kg 6,88 € 6,88 € 10,30 € 12,02 €
3.000 kg – 4.000 kg 7,31 € 7,31 € 10,97 € 12,78 €
4.000 kg – 5.000 kg 7,75 € 7,75 € 11,61 € 13,55 €
5.000 kg – 6.000 kg 8,18 € 8,18 € 12,27 € 14,32 €
6.000 kg – 7.000 kg 8,62 € 8,62 € 12,94 € 15,08 €
7.000 kg – 8.000 kg 9,36 € 9,36 € 14,03 € 16,36 €
8.000 kg – 9.000 kg 10,07 € 10,07 € 15,11 € 17,64 €
9.000 kg – 10.000 kg 10,97 € 10,97 € 16,44 € 19,17 €
10.000 kg – 11.000 kg 11,84 € 11,84 € 17,74 € 20,71 €
11.000 kg – 12.000 kg 13,01 € 13,01 € 19,51 € 22,75 €
12.000 kg – 13.000 kg 14,32 € 14,32 € 21,47 € 25,05 €
13.000 kg – 14.000 kg 15,77 €14,32 € 23,67 € 27,61 €
14.000 kg – 15.000 kg 26,00 €14,32 € 39,01 € 45,50 €
15.000 kg – 16.000 kg 36,23 €14,32 € 54,35 € 63,40 €
Höchstsatz 556,00 € 914,00 € 1.425 € 1.681 €

Stand: 2022

Wichtig hierbei: es gilt ein Staffelsteuersatz. Das bedeutet, dass stets zuerst der Sockelbetrag bis zu einem Gewicht von 2.000 kg berechnet wird. Der darüber hinaus gehende Betrag wird dann in 200 kg-Schritten berechnet.

Rechenbeispiel LKW-Steuer:

Ein Nutzfahrzeug ist für das Gesamtgewicht von 4.500 kg zugelassen und ist in der Schadstoffklasse 1 eingeordnet. Die Masse von 4.500 kg entspricht 23 angefangenen 200kg-Schritten. Zusammmen mit der Emissions­klasse ergibt sich daher folgender Staffel­steuer­satz:

200 kg-SchritteSteuersatzgesamt
1-106,42 €64,20 €
11-156,88 €34,40 €
16-207,31 €36,55 €
21-237,75 €23,25 €
Summe158,40 €

Gemäß KraftStG ggf. auf volle Euro abgerundet beträgt die Kfz-Steuer schließlich 158 €.

Stand: 2022

Infos zum Staffelsteuersatz

Für Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Elektrofahrzeuge erfolgt die Berechnung der Jahressteuer nach dem sogenannten Staffelsteuersatz. Dieser wird in Tabellen abhängig vom Gewicht zugeordnet. Für die ersten 2.000 kg wird der in der jeweiligen Steuertabelle erstgenannte Steuersatz je angefangene 200 kg angewendet. Für das über 2.000 kg hinausgehende Gewicht wird der jeweils zweitgenannte Steuersatz je angefangene 200 kg bis zur nächsten Gewichtsunterteilung angewendet usw.

Das Mitführen von Anhängern

Nutzlastanhänger sind eigenständige Fahrzeuge, die der Steuerpflicht in der Kfz-Steuer unterliegen. Es ist jedoch auch möglich, einen Anhänger für einen genau benannten Lastkraftwagen zuzulassen. Der LKW zahlt dann nur einen Zuschlag zur Kfz-Steuer. Seine Höhe bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, beginnend ab 373,24 € im Jahr. Solche Anhänger erhalten ein grünes Kennzeichen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.09.2020

  • 20.09.2020: Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 im Kfz-Steuerrechner berücksichtigt.
  • 06.06.2020: Aufnahme von Inhalten zum großen Konjunkturpaket 2020 beim Kfz-Steuer Rechner: Steuererhöhung bei hohem CO₂-Ausstoß ab 2021, im Gegenzug verlängerte Steuerbefreiung bei Elektroautos.
  • 01.09.2018: Neuer Ratgeber-Artikel zum Thema der versteckten Kfz-Steuererhöhung ab September 2018
  • Berücksichtigung der neuen Regelung in den anderen Texten der Themenwelt
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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